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Debatte über Waffenschein für Drohnen


Jägermeister

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ich denk, es ist den meisten Personen (und auch Händlern im Kaufhaus, Conrad, etc) nicht klar, was sie tun, wenn sie so einen Quadcopter eigentlich steigen lassen. Beratung etc auf ebay oder im Versandhandel findet nicht statt, und Hinweise auf Luftfahrtrecht, Lufträume, VFR Rules und die Luftfahrzeug-Haftpflicht-Pflichtversicherung bleiben da aus.

Zum Schaden all derer, die sich da kundig machen und gesetzeskonform verhalten. Mal wieder ein perfektes Beispiel für Anlaßgesetzgebung und Gängelung, hervorgerufen durch Arschlöcher, Verbrecher und Idioten.

Du kannst ja auch nicht von einem normalen Käufer des so ein Teil benutzen will, das alles verlangen. Ich habe ja damals beim PPL-A schon geflucht über das Thema Luftrecht und das meiste vergessen als es am Hahn aus dem Prüfungsraum zur Tür rausging.

Wie soll das erst Hans Mayer machen, der nur bissl rumfliegen will.

Wenigstens gibts aber offiziellen Infos dazu:

http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/

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Wenigstens gibts aber offiziellen Infos dazu:

http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/

Die aber leider falsch sind und Bundesrecht widersprechen, insbesondere:

Sobald mit dem unbemannten Luftfahrtgerät aber Luftbilder erstellt werden, gilt es als UAS, dessen Aufstieg genehmigt werden muss. Daher muss auch der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtgeräts, der zum Erstellen privater Luftbildaufnahmen erfolgt, genehmigt werden.

Siehe dazu:

http://presse.dmfv.aero/aktuelles/keine-einschrankung-fur-modellflugsport/

Insbesondere:

- Aufrechterhaltung des Abgrenzungsmechanismus, dass Flugmodelle einzig durch den Verwendungszweck bestimmt werden nämlich „zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung“. (vgl. Festschreibung § 1 Absatz 2 Satz 3 Luftverkehrsgesetz: Unbemanntes Luftfahrtsystem, wenn das Gerät nicht zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung betrieben wird.) Damit ist auch der Betrieb des Flugmodells mit Kameratechnik an Bord weiterhin möglich und unterliegt nicht den gesetzliche Vorschriften eines UAS. Ein entsprechender Antrag des Landes Rheinland-Pfalz fand im Gremium keine Mehrheit.

Es gibt hierzu bereits Klagen gegen das Land RLP und gegen die Sachbearbeiter wegen Rechtsbeugung.

Auf konkrete Anfrage des Verbandspräsidiums teilte das BMVI dem DMFV schriftlich mit, dass ein Flugmodell nicht zu einem unbemannten Luftfahrtsystem (UAS) wird,

▪ nur weil es von einem Hersteller, Vertreiber oder dessen Beauftragten geflogen wird.

▪ nur weil der Steuerer zur Ausübung seines Hobbys von einem Hersteller gesponsert wird und dafür auf Veranstaltungen fliegen muss.

▪ nur weil ein „Gastflieger“ eine Aufwandsentschädigung in Form von Honorar oder Verpflegung, Unterkunft und Kraftstoff vom ausrichtenden Verein erhält.

▪ nur weil an einem Flugmodell eine Kamera montiert ist, mit der gegebenenfalls Aufnahmen zu rein privaten Zwecken gemacht werden sollen.

▪ nur weil über ein Flugmodell ein „Testbericht“ für Fachzeitschriften erstellt wird und der Modellpilot ein Autorenhonorar erhält.

Sollte es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass einzelne Landesluftfahrtbehörden versuchen, eine andere Auffassung durchzusetzen, gewährt der DMFV seinen Mitgliedern Rechtsschutz

Sorry für die Ausschweifungen, aber ich habe das gerade für mein Buch recherchiert gehabt.

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Du kannst ja auch nicht von einem normalen Käufer des so ein Teil benutzen will, das alles verlangen. Ich habe ja damals beim PPL-A schon geflucht über das Thema Luftrecht und das meiste vergessen als es am Hahn aus dem Prüfungsraum zur Tür rausging.

Wie soll das erst Hans Mayer machen, der nur bissl rumfliegen will.

Wenigstens gibts aber offiziellen Infos dazu:

http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/

Doch, genau das. Das wurde von uns im Rahmen des Lehrgangs verlangt. Zugegeben, unsere Flugmodelle steigen etwas höher, der derzeitige Rekord liegt bei 110 km.

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neee, ich selbst bin noch lang nicht soweit. Hier liegt ein Motor mit Rakete, de facto startklar (nur primen, Ausstoßladung bauen, und auf die Rampe) für etwa 2.5 km Flughöhe. 2 weitere stehen hier, die es auf 5 bzw 10 km schaffen können. Die Delfter sind etwas weiter.

Hier der Rekordflug:

Und ein scale-Modell:

Ist aber alles nicht so ohne.

Für die 2.5 km Flughöhe brauch ich ca 840 gramm Nettoexplosivmasse. Die Rakete (Abfluggewicht ca 3,5 kg) kommt dabei auf etwa 280m/s. Also: ne 9Para ist schneller.

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Du kannst ja auch nicht von einem normalen Käufer des so ein Teil benutzen will, das alles verlangen. Ich habe ja damals beim PPL-A schon geflucht über das Thema Luftrecht und das meiste vergessen als es am Hahn aus dem Prüfungsraum zur Tür rausging.http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/
Kannst Du mir mal den "Hahn" erklären ?Bei mir war damals kein Geflügel zugegen..
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