Jump to content

Datenschutzthema? Gewerkschaft der Polizei zu Bodycams


Jägermeister

Recommended Posts

Malchow: Körperkameras können Schutz für Polizisten verbessern

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt Pilotprojekte zu sogenannten Bodycams in einzelnen Bundesländern. Der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow sagte am Dienstag in Berlin: "Der bisher erfolgreiche Versuch in Hessen zeigt, dass sich potenzielle Gewalttäter von der Möglichkeit der Filmaufnahme abschrecken lassen. Das ist ein gutes Signal für den Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen." Den berechtigten Interessen des Datenschutzes wird nach Auffassung der GdP dadurch Rechnung getragen, dass die Videoaufzeichnung mittels der Körperkamera im konkreten Einzelfall erst nach klarem Hinweis und aufgrund einer konkreten Gefahrenlage erfolgen soll. "Eine flächendeckende Videoaufzeichnung von Bürgern durch Polizeibeamte lehnen wir klar ab", sagte der GdP-Chef.

Die GdP fordert die Innenminister der Länder auf, sich bei dem Einsatz von Bodycams auf Mindeststandards zu einigen. Damit in ganz Deutschland diese Aufzeichnungsmöglichkeit eingesetzt werden könne, müsse es in allen Polizeigesetzen möglichst einheitliche rechtliche Regelungen geben.

Für die Gewerkschaft der Polizei und die örtlichen Personalräte ist es Malchow zufolge zudem wichtig, dass die Körperkameras nicht zur Verhaltenskontrolle der Kolleginnen und Kollegen herangezogen werden dürfen. "Das heißt auch, dass die Aufzeichnungen nach entsprechender Frist gelöscht werden. Die Bilder sollen also in erster Linie zur unterstützenden Beweisführung, Deeskalation und somit erweiterten Eigensicherung dienen."


Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit rund 175.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.

Herausgeber:

Gewerkschaft der Polizei, Bundesvorstand, Pressestelle

Pressesprecher- Rüdiger Holecek – Mobil: 01 72 – 7 12 15 99

Stromstraße 4, 10555 Berlin

Telefon: (0 30) 39 99 21 (0) - 113/115/116/117

Telefax: (0 30) 39 99 21 - 190

Quelle: GdP-Pressemeldung - Gewerkschaft der Polizei zu Bodycams - Malchow: Körperkameras können Schutz für Polizisten verbessern
Link to comment
Share on other sites

Der eigentliche Hauptgrund, warum die Bodycams eigentlich gefordert werden, nämlich die Verhaltenskontrolle der Beamten, soll mal schön ausgeklammert werden.

Ein Schelm der dabei Böses denkt.

Ich war früher auch gegen so etwas, nach einigen Erfahrungen bin ich mittlerweile aber dafür.

Es betraf aber nie mich persönlich, aber ich habe das Verhalten einiger Beamten mehr als missbilligend zur Kenntnis nehmen müssen.

Link to comment
Share on other sites

Der eigentliche Hauptgrund, warum die Bodycams eigentlich gefordert werden, nämlich die Verhaltenskontrolle der Beamten, soll mal schön ausgeklammert werden.

Ein Schelm der dabei Böses denkt.

Ich war früher auch gegen so etwas, nach einigen Erfahrungen bin ich mittlerweile aber dafür.

Es betraf aber nie mich persönlich, aber ich habe das Verhalten einiger Beamten mehr als missbilligend zur Kenntnis nehmen müssen.

Ich finde es schon klasse, dass die Videoaufnahme als Beweismittel zur Verurteilung eines Straftäters herangezogen werden darf, die Videoaufnahme eines Bürgers gegen Polizeigewalt vor Gericht aber nicht akzeptiert wird.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Aber immerhin, die Videoaufnahme von Polizisten ist nicht verboten, und sollte auch großzügig angewendet werden.

Für die Verhaltenskontrolle der beamten brauchen wir keine Bodycams der Beamten, dazu reichen die Aufnahmen des Bürgers aus. Bodycams haben nämlich eh den Nachteil, dass die Speicherdauer der Chips ziemlich selektiv ist - wenn was Nachteiliges für den Beamten drauf war, sind die Daten korrupt. Das kann bei einer Bürgerkamera nicht passieren.

Link to comment
Share on other sites

Wobei ich aber auch sagen, muss, diese Erfahrungen sind die absolute Ausnahmen. ich komme des Öfteren mit Kollegen der Polizei in Verbindung (Feuerwehreinsatz) und da läuft das normalerweise sehr kollegial ab.

Du hast vollkommen Recht: Das sind Ausnahmen.

Das solche Ausnahmen passieren, ist auch nicht das Problem - wir selber nehmen den Fakt in Anspruch, dass es keine absolute Sicherheit geben kann - und unter Polizisten gibt es, wie unter Bürgern, Gute und Böse.

Das Problem - und deswegen klage ich - dass man gegen die "Bösen" praktische überhaupt keine Handhabe hat.

Man schaue sich das Beispiel Rosenheim an - wie lange die betreffenden Herren haben wüten können, wieviel Schaden sie angerichtet haben und wieviel Bürger sie verletzt haben - es sind Intensivtäter unter dem Schutz von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.

Wenn man bedenkt, dass die Familie Eder/Rosenheim bis heute auf Ihren Prozesskosten sitzengeblieben ist - SO ETWAS DARF NICHT SEIN.

Ich habe auch garnichts gegen Bodycams bei Polizisten. Ich bin gesetzetreuer Bürger, ich achte und respektiere die Staatsmacht, und gehe mit Polizisten so um, wie sie selbst mit mir umgehen - höflich und mit Respekt.

Aber ich verlange auch das Recht, den Polizisten zu MEINEM Schutz per Video aufnehmen zu dürfen, und bei Übergriffen auch damit gegen Polizisten vorgehen zu können. (Dazu geört auch eine Kennzeichnung eines Polizisten - das muss nicht der Name sein, eine anonyme Nummer reicht mir.)

Sonst sind wir nämlich auf der Animals Farm, auf der einige doch gleicher sind.

Link to comment
Share on other sites

...

Aber ich verlange auch das Recht, den Polizisten zu MEINEM Schutz per Video aufnehmen zu dürfen, und bei Übergriffen auch damit gegen Polizisten vorgehen zu können. (Dazu geört auch eine Kennzeichnung eines Polizisten - das muss nicht der Name sein, eine anonyme Nummer reicht mir.)

Sonst sind wir nämlich auf der Animals Farm, auf der einige doch gleicher sind.

Hat's schon oft genug gegeben: Polizeiaktion mit Handy dokumentiert; Handy daraufhin beschlagnahmt, sichergestellt, nenne es wie Du willst ...

Ach ja, was dann unter Umständen mit "ungünstigen" Aufnahmen passiert, kann man sich denken.

Grüße

Iggy

Link to comment
Share on other sites

Du hast vollkommen Recht: Das sind Ausnahmen.

Das solche Ausnahmen passieren, ist auch nicht das Problem - wir selber nehmen den Fakt in Anspruch, dass es keine absolute Sicherheit geben kann - und unter Polizisten gibt es, wie unter Bürgern, Gute und Böse.

Das Problem - und deswegen klage ich - dass man gegen die "Bösen" praktische überhaupt keine Handhabe hat.

Man schaue sich das Beispiel Rosenheim an - wie lange die betreffenden Herren haben wüten können, wieviel Schaden sie angerichtet haben und wieviel Bürger sie verletzt haben - es sind Intensivtäter unter dem Schutz von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.

Wenn man bedenkt, dass die Familie Eder/Rosenheim bis heute auf Ihren Prozesskosten sitzengeblieben ist - SO ETWAS DARF NICHT SEIN.

Ich habe auch garnichts gegen Bodycams bei Polizisten. Ich bin gesetzetreuer Bürger, ich achte und respektiere die Staatsmacht, und gehe mit Polizisten so um, wie sie selbst mit mir umgehen - höflich und mit Respekt.

Aber ich verlange auch das Recht, den Polizisten zu MEINEM Schutz per Video aufnehmen zu dürfen, und bei Übergriffen auch damit gegen Polizisten vorgehen zu können. (Dazu geört auch eine Kennzeichnung eines Polizisten - das muss nicht der Name sein, eine anonyme Nummer reicht mir.)

Sonst sind wir nämlich auf der Animals Farm, auf der einige doch gleicher sind.

Das ist genau das was ich meine :icon_exclaim:

Link to comment
Share on other sites

Hat's schon oft genug gegeben: Polizeiaktion mit Handy dokumentiert; Handy daraufhin beschlagnahmt, sichergestellt, nenne es wie Du willst ...

Ach ja, was dann unter Umständen mit "ungünstigen" Aufnahmen passiert, kann man sich denken.

Handy beschlagnahmen ist nicht mehr.

Jedenfalls nicht ohne ein klare Stellungnahme eines Gerichtes: ILLEGAL.

Und das macht man nicht beliebig oft.

Link to comment
Share on other sites

Genau damit verhältst du die nach aktueller Rechtslage nicht korrekt.

Na Vorsicht bitte.

Verboten ist das ALLGEMEINE WAHLLOSE hochladen von Bilddaten. Wenn es sich um klare zielgerichtete Aufnahmen mit rectlicher Relevanz handelt, sind die Karten schon wieder neu gemischt - da gibt es nicht einmal mehr ein Verwertungsverbot.

Kann also sein, dass man nach der Veröfentlichung erstmal ein Ermittlungsverfahren hat - der Herr Aufgenommene aber auch.

Link to comment
Share on other sites

Solange das Video im Internet nicht öffentlich sichtbar ist gibt es keinen Anspruch auf Unterlassung.

Oder liegen dir da neuere Urteile als das vom BGH (Urt. v. 28.03.2012, Az.: 6 C 12.11) vor?

Wie bringt uns das jetzt weiter?

Kunst-Urheberrechtsgesetz, Presse.

Das dürfte für "Otto-Normal", wenn er eine rechtswidrige oder vermeintlich rechtswidrige Polizeiaktion als Video festhält, nicht wirklich gelten.

Grüße

Iggy

Link to comment
Share on other sites

Handy beschlagnahmen ist nicht mehr.

...

Seit WANN???

Schön wär's ja!

Grüße

Iggy

p.s. Nicht gar so selten bekommt man in Berichten in div. Polit-Magazinen im Neben-Nebensatz mit, daß das eine oder andere Handy "kassiert" worden ist bzw. die Aufnahme mit mehr oder weniger Gewalt unterbunden.

Witzig, wenn ein "offizielles" Filmteam beiläufig am Rande aufnimmt, wie Polizisten Obiges durchziehen.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)