erik_fridjoffson Posted February 16, 2015 at 06:21 AM Share Posted February 16, 2015 at 06:21 AM Bei uns sind die Gebühren für Erlaubnisse und Abfragen Explodiert: Die neuen Gebühren, die Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt 100€. Vorher 40€ Sprengstofferlaubnis §21 jetzt 175€. Vorher 100€ Verlängerung für 5 Jahre jetzt aber 150€. Vorher 50€ Meine Frage dazu: sind die Gebühren eigentlich Aufwandsbezogen oder Willkührlich? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted February 16, 2015 at 06:33 AM Share Posted February 16, 2015 at 06:33 AM Willkürlich! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted February 16, 2015 at 07:04 AM Share Posted February 16, 2015 at 07:04 AM Kannst Dir selbst ein Bild davon machen. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengv_4/gesamt.pdf Gebühren sind selbst von DM in € umzurechnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 16, 2015 at 07:30 AM Share Posted February 16, 2015 at 07:30 AM Gebühren sind Ländersache. Die können da freidrehen, so hoch sie wollen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted February 16, 2015 at 08:15 AM Share Posted February 16, 2015 at 08:15 AM Gebühren sind Ländersache. Die können da freidrehen, so hoch sie wollen. Ist so nicht zu 100% richtig. Die Gebührenverordnung legt sehr wohl die Höhe fest. Und zwar von bis. 4. Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) von 100,-DM bis 500,-DM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted February 16, 2015 at 01:41 PM Share Posted February 16, 2015 at 01:41 PM Der alte Hut, wenn Verbieten zu schwierig oder umständlich ist, vom Verteuern profitiert man GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted February 16, 2015 at 10:49 PM Share Posted February 16, 2015 at 10:49 PM Die bundeseinheitliche Gebührenordnung gilt nur noch bis August 2018, wo keine landesrechtliche Regelung getroffen wurde. In irgendeinem südlichen Bundesland ist die Gebührenregelung sogar Landkreissache. Diese Kleinstaaterei ist im Waffenrecht genauso. Die Bundes WaffkostV stirbt ebenso im August 2018 endgültig. Z.B. 8 eingetragene bedürfnisfreie inkl. aller 3 möglichen Kaliber auf grüne WBK: in Hessen ~ 700 € in NRW ~ 170 - 250 € Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted February 16, 2015 at 11:04 PM Share Posted February 16, 2015 at 11:04 PM Es ist doch nun einmal so in Deutschland: Wann immer ein Blindgänger in einer Behörde der Meinung ist, der Bürger hat zuviel Geld, erfindet man etwas, um dieses Geld ABZUZOCKEN. Ob das die Finanzdirektion oder das Ordnungsamt einer Gemeinde ist, überall der gleiche Bockmist. Irgendwann verlangt der Staat 101% des Bürgereinkommens, und zwar, bevor der Bürger etwas zu Essen hat. Und dann, Freunde, dann knallts auch in Deutschland ganz gewaltig. Früher hat man die "Fürsten" aufgehängt, wenn sie mehr als den Zehnten nehmen wollten. Und wo sind wir heute?? Nur mal so zum Nachdenken! Grüße Gunfire:shootout: Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted February 17, 2015 at 06:47 AM Share Posted February 17, 2015 at 06:47 AM Meine Frage dazu: sind die Gebühren eigentlich Aufwandsbezogen oder Willkührlich? Ganz einfach, sie sind Aufwandsbezogen Willkürlich. Derzeit sind Gebühren im Sinne eines Rahmensatzes möglich. Nun kann die Kommune bzw. die Landkreise sich in diesem Rahmen bewegen. Wir sind uns natürlich alle darüber im klaren, dass der Aufwand z.B. für die Erstüberprüfung eines WBK-Antragstellers (grün) mit anschließendem Voreintrag i.d.R. gleich ist. Lassen wir mal die persönliche Arbeitszeit des jeweiligen SB außer Betracht (der eine ganz neu, der andere schon 10 Jahre im Geschäft). Da das also Bundesweit gleiche standardisierte Abläufe sind, ist der unterschiedlich berechnete Aufwand nicht sachlich erklärbar. Allerdings könnte ich mir denken, dass in Länder und damit in den unteren Landebehörden in denen Waffen je nach Landespolitik zu den ungeliebten Gegenständen gehören, Gebühren deshalb so horrent sind, weil eben unerwünscht. Man müsste das einmal mit den Ländern und Städten vergleichen, welche seinerzeit den Unsinn mit der Waffensteuer einführen wollten. Ohne es nun im Detail zu Wissen würde ich da von vorneherein vermuten - Waffensteuer einführungswillig gewesen heute = hohe Gebühren im Zusammenhang mit allen Ordnungsaufgaben für Waffenangelegenheiten. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted February 17, 2015 at 07:08 AM Author Share Posted February 17, 2015 at 07:08 AM Ich werde mal erfragen, wer bei uns die Erhöhung angeordnet hat:vampire: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Antonius Recker Posted February 17, 2015 at 07:16 AM Share Posted February 17, 2015 at 07:16 AM If you can not ban it, tax it. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now