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Preisexplosion bei Gebühren


erik_fridjoffson

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Bei uns sind die Gebühren für Erlaubnisse und Abfragen Explodiert:

Die neuen Gebühren,

die Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt 100€. Vorher 40€

Sprengstofferlaubnis §21 jetzt 175€. Vorher 100€

Verlängerung für 5 Jahre jetzt aber 150€. Vorher 50€

Meine Frage dazu: sind die Gebühren eigentlich Aufwandsbezogen oder Willkührlich?

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Gebühren sind Ländersache. Die können da freidrehen, so hoch sie wollen.

Ist so nicht zu 100% richtig. Die Gebührenverordnung legt sehr wohl die Höhe fest. Und zwar von bis.

4. Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit

explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen

Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) von 100,-DM bis 500,-DM

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Die bundeseinheitliche Gebührenordnung gilt nur noch bis August 2018, wo keine landesrechtliche Regelung getroffen wurde. In irgendeinem südlichen Bundesland ist die Gebührenregelung sogar Landkreissache.

Diese Kleinstaaterei ist im Waffenrecht genauso. Die Bundes WaffkostV stirbt ebenso im August 2018 endgültig.

Z.B. 8 eingetragene bedürfnisfreie inkl. aller 3 möglichen Kaliber auf grüne WBK:

in Hessen ~ 700 €

in NRW ~ 170 - 250 €

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Es ist doch nun einmal so in Deutschland: Wann immer ein Blindgänger in einer Behörde der Meinung ist, der Bürger hat zuviel Geld, erfindet man etwas, um dieses Geld ABZUZOCKEN. Ob das die Finanzdirektion oder das Ordnungsamt einer Gemeinde ist, überall der gleiche Bockmist. Irgendwann verlangt der Staat 101% des Bürgereinkommens, und zwar, bevor der Bürger etwas zu Essen hat. Und dann, Freunde, dann knallts auch in Deutschland ganz gewaltig. Früher hat man die "Fürsten" aufgehängt, wenn sie mehr als den Zehnten nehmen wollten. Und wo sind wir heute?? Nur mal so zum Nachdenken!

Grüße

Gunfire:shootout:

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Meine Frage dazu: sind die Gebühren eigentlich Aufwandsbezogen oder Willkührlich?

Ganz einfach, sie sind Aufwandsbezogen Willkürlich. Derzeit sind Gebühren im Sinne eines Rahmensatzes möglich. Nun kann die Kommune bzw. die Landkreise sich in diesem Rahmen bewegen. Wir sind uns natürlich alle darüber im klaren, dass der Aufwand z.B. für die Erstüberprüfung eines WBK-Antragstellers (grün) mit anschließendem Voreintrag i.d.R. gleich ist. Lassen wir mal die persönliche Arbeitszeit des jeweiligen SB außer Betracht (der eine ganz neu, der andere schon 10 Jahre im Geschäft). Da das also Bundesweit gleiche standardisierte Abläufe sind, ist der unterschiedlich berechnete Aufwand nicht sachlich erklärbar. Allerdings könnte ich mir denken, dass in Länder und damit in den unteren Landebehörden in denen Waffen je nach Landespolitik zu den ungeliebten Gegenständen gehören, Gebühren deshalb so horrent sind, weil eben unerwünscht. Man müsste das einmal mit den Ländern und Städten vergleichen, welche seinerzeit

den Unsinn mit der Waffensteuer einführen wollten. Ohne es nun im Detail zu Wissen würde ich da von vorneherein vermuten - Waffensteuer einführungswillig gewesen heute = hohe Gebühren im Zusammenhang mit allen Ordnungsaufgaben für Waffenangelegenheiten.

Gruß

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