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Attentäter schossen mit umgebauten Film-Knarren


Jägermeister

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Was die Slowaken in der Slowakei machen geht uns einen feuchten Garnichts an. Der Umbau und der Import von slowakischen Dekowafen nach Frankreich ist verboten, die Durchfuhr durch Deutschland ist verboten, der Import nach Deutschland ist verboten. Wenn sich irgendwelche Halbfratzen nicht daran halten, dann kann man das schlicht nicht ändern. Wenn diese Quelle versiegt, dann wird eine andere gewählt. Aber wie auch immer, die EU wird sich jetzt sicherlich um die Slowakei kümmern.

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Wieso sollen die Schlowagen eigentlich jeden deutschen Schwachsinn nachmachen?:hmmmm:

Wir haben unser "bescheuertes" Affengesetz und die das Ihre. Wer eine Puffe haben will, der bekommt sie, so oder so.

Vor 10 Jahren konnte man am Hauptbahnhof in Stuttgart sogar Jet's mit kompletter Bewaffnung kaufen, wenn man den Richtigen angesprochen hat und die Portokasse gestimmt hat.

Und an Gesetze halten sich grundsätzlich sowieso nur GESETZESTREUE Bürger. Die Pol gehört oft leider nicht dazu.

Grüße

Gunfire:shootout:

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WOHER HATTEN DIE ATTENTÄTER DIE TÖDLICHEN WAFFEN?

Die Frage ist doch geklärt, gekauft am Brüsseler Hauptbahnhof. Alleine an dieser Fragestellung erkennt man wie bescheuert die "Blöd" eigentlich ist. Woher der "Zwischenhändler" diese hatte ist ja nun ebenfalls scheinbar geklärt. Ob man dies jetzt unbedingt der Allgemeinheit kundtun musste, halte ich für kontraproduktiv.

Naja, da wird es demnächst für bestimmte Grupierungen ein neues Reiseziel geben....:bninja:

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Noch immer steht Frankreich nach den Anschlägen unter Schock und die wichtigste Frage ist noch immer offen:

WOHER HATTEN DIE ATTENTÄTER DIE TÖDLICHEN WAFFEN?

Jetzt wissen wir also nicht nur das diese Waffen illegal waren, sondern auch warum. Was die Blöd schon nicht geblickt hat ist die Tatsache das der Export aus der Slowakei heraus schon illegal ist. Also von Anfang an verboten, hat nur nix genutzt, wie immer!

Das lässt noch eine weitere Schlussfolgerung zu:

Alle gesetzlichen Regelungen haben funktioniert und sind somit ausreichend.

Eine Verschärfung der Regelungen des legalen WaffenBESITZES (in D) ist nicht erforderlich.

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