Jump to content

Neues zum Sprengstoffgesetz


gbadmin

Recommended Posts

RSS-Feed Waffenbesitzer.net:

Im Jahre 1993 beschloss die Europäisiche Union die Richtlinie 93/15 EWG, mit der zur Vollendung des Binnenmarktes eine Harmonisierung der sprengstoffrechtlichen Regelungen in den Länder der EU angestrebt wurde. Hierauf aufbauend erließ die Kommission der EU am 4. April 2008 eine Richtlinie zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung…

...

Jetzt weiter lesen unter: Waffenbesitzer.net

Link to comment
Share on other sites

Dies wird für erforderlich gehalten, um einen Missbrauch zu verhindern und den staatlichen Vollzugsbehörden eine Rückverfolgung von verloren gegangenen oder gestohlenen Explosivstoffen zu ermöglichen.

Fragt sich nur, wo der Kosten/Nutzen-Effekt hier liegt.

Kontrolle der Kontrolle willen - davon gehe ich aus. Die Rückverfolgungswünsche beruhen nämlich auf dem Sprengstoffanschlag in Madrid und den Einflüsterungen der IT-Industrie, die damit schon beim Tabak Erfolg hatte und demnächst auch die Medikamente angehen wird.

Kostet übrigens 40 Mio Euro pro Jahr....

Fazit

Ein gut funktionierendes System wird durch Computerprogramme ersetzt

Wegfall der einfachen Kontrolle

Der weitaus überwiegende Zahl der Anschläge in Industriestaaten wurde mit Selbstlaboraten und nicht mit legal hergestellten Explosivstoffen verübt

http://www.ontaris.eu/downloads/Sprenginfo-02-2010.pdf

Oder bei mir nachlesen: https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2014/03/28/eu-uberwachung-ruckverfolgung-als-segen-fur-die-it-branche/

Also nicht beim Handel beschweren, wenn das Pulver teurer wird....

Link to comment
Share on other sites

Du glaubst gar nicht, was man heute alles nachweisen kann, um daraus dann irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen.

Und wenn man DAS eben nicht kann, wird einfach behauptet, daß man es kann. Beweis denen mal das Gegenteil. Es gilt immer noch das preußische Beamtengesetz: Der Beamte hat IMMER recht. usw.....

Grüße

Gunfire:shootout:

Link to comment
Share on other sites

Na ja, ich denk mir mal, dass man die komplette Charge codiert. Der Nachweis von wem und wann das Treibladungsmittel gefertigt wurde dürfte natürlich nur an Hand des Originalpulvers und nicht an möglichen Verbrennungsrückständen identifizierbar sein. Und dann wie schon gesagt betrifft das die gesamte Charge und nicht einzelne Dosen (was den Inhalt anbelangt).

Gruß

Link to comment
Share on other sites

Ich frage mich, wie das geht für jede Kanne Pulver nen eigenen Chemischen Code, der auch nach abbrennen des Pulvers noch einwandfrei zu identfizieren sein soll. Selbst die künstliche DNA, die z.B. auf Kabel gesprüht wird ist nicht unbegrenzt Hitzfest.

BITTE WAS???

Auf welchen meiner Kabel muß ich nun künstliche DNA vermuten?!?

Grüße

Iggy

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)