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IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich


xhbkx

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Ich sage es doch schon lange, aber keinen hat es interessiert: wenn eine geldgeile Finanzdirektion irgendwo Geld sieht, wird mit einem Erlass versucht, darauf zuzugreifen. Diese Finanzdirektionen beugen das Recht so, wie es ihnen gerade passt. Ich kenne das doch inzwischen zu Genüge.:icon_mad::icon_mad::icon_mad:

Grüße

Gunfire:shootout:

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Nun ist es auch bei uns soweit. Mit Datum letzten Samstag habe ich als Vorsitzender unseres Vereines ein Schreiben des für uns zuständigen Finanzamtes (Körperschaften) erhalten. Sie teilen uns darin mit, dass bis zum 31.12.2015 eine einmalige Übergangsfrist gilt und danach die Gemeinnützigkeit unseres Vereins nicht mehr durch das Finanzamt für Körperschaften anerkannt wird (Begründung siehe bereits bekannter Text). Nun waren wir seinerzeit "so schlau" in die Satzung nur rein zuschreiben Schießsport gem. den anerkannten Sportordnungen von DSB, BDS und BDMP (ohne weitere Aufschlüsselung), aber die Herrschaften habend je Homepage des Vereines ausgewertet sowie die Protokolle der JHV und festgestellt, das IPSC geschossen wird. Dass das Waffenrechtlich keine Auswirkungen hat ist ja nicht das Thema, das Thema ist die Gemeinnützigkeit des e.V. Das mit dem Zweckbetrieb ist zwar eine Lösung, aber keine Praktikable. Zumal Einnahmen aus dem Zweckbetrieb gleichfalls eine gewisse Größenordnung (sonst steuerschädlich) nicht übersteigen dürfen. Da wir schon einen haben, wird es u.U. da kritisch.

Auf der anderen Seite finde ich das einen nicht hinnehmbaren Zustand, dass sich die Finanzverwaltung meint dahingehend Regelungen treffen zu wollen, welche klar den des Fachministeriums IM (zumindest derzeit) und damit der sportlichen Anerkennung von IPSC, zu widerlaufen. Das würde bedeuten man grenzt eine Abteilung aus der Gemeinnützigkeit aus, welche genauso Schießsport betreibt, wie die sonstigen Kurz- und Langwaffendisziplinen. Notwendige Ausrüstungsgegenstände können somit nicht über das allgemeine Vereinsvermögen, ohne eine steuerliche Schädlichkeit zu verursachen, getätigt werden.

Wir sind am überlegen, noch ist es ja kein rechtsfähiger Bescheid, sondern eine Ankündigung, nach dem Bescheid des FA, sollte dieser eine Aufhebung der Gemeinnützigkeit verfügen, rechtlich dagegen zu klagen. Kunstgriffe wie "Zweckbetrieb" u.ä. sind keine Lösung sondern stellt ein "Schwanzeinknicken dar".

Gruß

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Ich sage es doch schon lange, aber keinen hat es interessiert: wenn eine geldgeile Finanzdirektion irgendwo Geld sieht, wird mit einem Erlass versucht, darauf zuzugreifen. Diese Finanzdirektionen beugen das Recht so, wie es ihnen gerade passt. Ich kenne das doch inzwischen zu Genüge.:icon_mad::icon_mad::icon_mad:

Grüße

Gunfire:shootout:

Es geht hier nicht um "irgendeine geldgeile Finanzdirektion" sondern um das Bundesministerium der Finanzen. Und das hat schon daher eine völlig andere Tragweite, weil es eben damit Bundesweit für alle zuständigen Finanzverwaltungen verbindlich ist. Das ist schon ein kleiner aber feiner Unterschied. Insbesondere wegen der damit einlegbaren Rechtsmittel.

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Es geht hier nicht um "irgendeine geldgeile Finanzdirektion" sondern um das Bundesministerium der Finanzen. Und das hat schon daher eine völlig andere Tragweite, weil es eben damit Bundesweit für alle zuständigen Finanzverwaltungen verbindlich ist. Das ist schon ein kleiner aber feiner Unterschied. Insbesondere wegen der damit einlegbaren Rechtsmittel.

Ändert nach meiner persönlichen Meinung nichts an Amtsanmaßung und Amtsmissbrauch. Die Finanzbehörde hat sich auch nicht in das Luftfahrtrecht einzumischen. Ein Bäcker taugt nicht zum Frisör und nicht jeder, der ein Gehirn hat, ist auch intelligent!

Demnächst erklären die Kacken als nicht notwendig und wollen dafür auch Geld haben?????

Nötigenfalls muss man bis vor's höchste deutsche Gericht gehen, um solche Machenschaften zu unterbinden.

Da können die jetzt beleidigt sein, wie sie wollen. Rechtsbruch ist und bleibt Rechtsbruch. Basta, wie Muddi immer sagt.

Grüße

Gunfire:shootout:

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Hier:

Siehe hierzu BDS - Infobrief

Dezember 2014

ist doch dazu :

Wir sind am überlegen, noch ist es ja kein rechtsfähiger Bescheid, sondern eine Ankündigung, nach dem Bescheid des FA, sollte dieser eine Aufhebung der Gemeinnützigkeit verfügen, rechtlich dagegen zu klagen. Kunstgriffe wie "Zweckbetrieb" u.ä. sind keine Lösung sondern stellt ein "Schwanzeinknicken dar".

m.E. ALLES gesagt !

Es macht doch wirklich keinen Sinn, wenn hier Einzelvereine den Rechtsweg beschreiten.

Das ist und bleibt originäre Aufgabe des Verbandes, also hier BDS, dessen genehmigte Sportordnung durch die Finanzverwaltung ausgehebelt werden soll.

Lediglich die Frage der Überbrückung der bis zu einer Entscheidung nötigen Zeit ist eine Angelegenheit, die jeder Verein für sich klären muß.

Einige Anregungen und Vorschläge dazu sind ja im BDS Rundschreiben gemacht.

Es ist doch sinnlos, durch Nichtstun nur einer einzigen Disziplin wegen, die steuerrechtliche Anerkennung des Gesamtvereins zu gefährden.

Also mit professioneller Hilfe praxisnahe Übergangslösungen suchen und die Entscheidung in der Hauptsache abwarten.

Nur das scheint mir auf Vereinsebene das angemessene Verhalten zu sein, der Rest ist Sache des Verbandes.

GP

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Wir sind am überlegen, noch ist es ja kein rechtsfähiger Bescheid, sondern eine Ankündigung, nach dem Bescheid des FA, sollte dieser eine Aufhebung der Gemeinnützigkeit verfügen, rechtlich dagegen zu klagen. Kunstgriffe wie "Zweckbetrieb" u.ä. sind keine Lösung sondern stellt ein "Schwanzeinknicken dar".

Solltet Ihr das durchziehen, wünsche ich Euch maximalen Erfolg!

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Es macht doch wirklich keinen Sinn, wenn hier Einzelvereine den Rechtsweg beschreiten.

Das ist und bleibt originäre Aufgabe des Verbandes, also hier BDS, dessen genehmigte Sportordnung durch die Finanzverwaltung ausgehebelt werden soll.

GP

GP dem ist leider nicht ganz so. Ich bin bei Dir, was das übergeordnete, sozusagen das politische anbelangt. Da wäre m.E. nach auf jeden Fall der Verband gefordert. Ich bin mal gespannt was da kommt, ich fürchte aber nicht viel. Ich möchte nun aber auch nicht die Antwort des Verbands dazu öffentlich machen. Da beruft man sich auf waffenrechtlich "kein Problem", usw. Das ist richtig aber nicht hilfreich. Der zweite Punkt und da muss ich Dir widersprechen, ist der, dass nicht der Verband sondern der rechtsfähige und gemeinnützige Verein einen Steuerbescheid bekommt und nur der in der Sache tätig werden kann. Und nur von der Sache sprach ich zunächst, was mach ich als Betroffener in einem solchen Falle. Und da fürchte ich halt dass die vielen kleinen Vereine mit gerade mal 7-8 Leutchen einfach das nicht leisten können oder wollen und die großen, so wie wir, schon am überlegen sind "ob man das denn dann überhaupt braucht, dass sind doch eh nur ein paar wenige, usw. Das wäre die einfachste und kostengünstigste Lösung - dem IPSC abzuschwören. Obwohl ich es nicht mal selbst schieße sträuben sich mir da alle Nackenhaare. Wie es auch immer ausgehen mag, wieder ein geschickter Schachzug den Leuten das Hobby zu vermiesen und das hat Methode. Die geplante Enteignungen sind eben so nicht durchsetzbar gewesen - man hört auch heute nicht mehr viel von den damaligen Forderungen diverser Parteien. Nun macht man es eben so, dauert länger, funktioniert aber problemlos.

Aber wir schweifen vom Kern nun deutlich ab - als Vorstand ist mir der "kleinste Bereich" genauso naheliegend wie die anderen Abteilungen und mein Magengefühl rät mir zum rechtlichen machbaren Widerstand. Nur muss eben abgewartet werden bis ein rechtsfähiger Bescheid und keine Ankündigung vorliegt. Die Jahreshauptversammlung 2015 wird spannend, auch bei uns gibt es genügend St. Florians Jünger, wenn Du verstehst was ich meine.

Gruß

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GP dem ist leider nicht ganz so. Ich bin bei Dir, was das übergeordnete, sozusagen das politische anbelangt.

Was Du ausführst ist in Gänze fundiert und richtig :okidoki:

Trotzdem darf m.E. das Handeln nicht dadurch bestimmt sein, durch unterlassene Ausgliederung des Bereichs IPSC

die Steuerbegünstigung des Vereins ansich zu gefährden.

Hier muß bei aller Solidarität aus der Gesamtverantwortung heraus eine Lösung gefunden werden, die notfalls auch über einen verlorenen Rechtsstreit hinaus

Bestand hat und durchführbar ist.

Die Steuerbegünstigung des Gesamtvereins durch Unterlassen einer Sonderregelung zu gefährden, wird der Verantwortung die man für Alle im Verein trägt, wohl nicht gerecht.

GP

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