Jägermeister Posted March 12, 2015 at 07:41 PM Share Posted March 12, 2015 at 07:41 PM Von dem Erlebnis ist er immer noch bestürzt: Beim Spazierengehen mit seinem Sohn Tobias (15) und Hund Darko an der Fuhse fand René Horn (43) mitten auf dem Weg einen Revolver. Als er ihn aufhob, löste sich ein Schuss. Peiner fand geladenen Revolver an Fuhse / Stadt Peine / Peiner Land - PAZ-online.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted March 12, 2015 at 07:56 PM Share Posted March 12, 2015 at 07:56 PM Wie kann sich aus einem Revolver "ein Schuss lösen"? Konsequenzen drohen dem Jäger laut Rinke nicht. Eine Waffe könne wie andere Gegenstände auch verloren werden. Mit der umgehenden Meldung des Verlusts habe sich der Eigentümer aber korrekt verhalten. Der Finder sagt: „Ich habe mich mit vielen Leuten darüber unterhalten. Und jeder vertrat die Meinung, das so etwas einfach nicht passieren darf. Ich möchte mir wirklich nicht ausmalen, was alles hätte passieren können wenn die Waffe zum Beispiel in die Hände von Kriminellen geraten wäre. Oder spielende Kinder hätten sie gefunden...“ Ja, was hätte passieren können, wenn Kinder das gefunden hätten? Wenn sie richtig aufgeklärt wären - gar nichts. Aber nichtmal der Finder hat sich ja korrekt verhalten! Wenn Kinder lernen, mit Waffen sachgemäß umzugehen und ihre Neugier auf dem Schießstand befriedigt wird, dann funktioniert auch das “ Eddie Eagle GunSafe® Program“, mit dem die NRA seit 1988 über 25 Millionen Grundschulkinder aufklärt: Wenn du eine Waffe siehst: STOP! Nicht anfassen. Verlass den Ort. Erzähle es einem Erwachsenen. Das funktioniert natürlich nicht, wenn das Kind zum allerersten Mal durch einen Fund den Umgang erhält. Das ist das gleiche wie beim Feuer. Wer mit Eltern zündeln durfte, ein Lagerfeuer überwachen durfte, der wird einen kleinen Brand melden. Wer nie in die Nähe von offenem Feuer gelangte, wird fasziniert vor dem Brand stehen, Stöckchen rein werfen und es beobachten. https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2014/04/15/waffenwahn-bei-texanischen-kindern-oder-vorsicht/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 12, 2015 at 07:59 PM Author Share Posted March 12, 2015 at 07:59 PM Wie kann sich aus einem Revolver "ein Schuss lösen"? Der Oink hat die Waffe mit dem Zeigefinger im Abzugsbügel angehoben und zugedrückt. Sieht man ja auch ständig in Krimis und anderem Volksverblödungsscheiß. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted March 12, 2015 at 08:30 PM Share Posted March 12, 2015 at 08:30 PM Habe mal was dagelassen: https://www.facebook.com/peinerallgemeine/posts/1082047845154250 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 12, 2015 at 08:46 PM Share Posted March 12, 2015 at 08:46 PM Das ist eigentlich ein automatischer Vorgang bei Leuten, die so etwas das erste Mal anfassen. Ich hab das auf dem Schießstand mit Gästen schon oft erlebt. Gib denen eine Waffe in die Hand und sie drücken automatisch mit allen Fingern zu. Bei einer unterladenen Pistole macht es klick, bei einem Revolver macht es Peng. So einfach. Deshalb lasse ich die Leute immer erst Trockenübungen mit einer Waffe machen. Hat mir schon viel Ärger erspart und die "neuen" Schützen waren dankbar. Etliche davon sind inzwischen in Schützenvereinen und handhaben das so, wie ich es mit ihnen gemacht habe. Grüße Gunfire:shootout: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 13, 2015 at 05:15 AM Author Share Posted March 13, 2015 at 05:15 AM Ich nehme häufig eine Blue Gun, bevor es richtig losgeht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 13, 2015 at 07:39 AM Share Posted March 13, 2015 at 07:39 AM Ich nehme häufig eine Blue Gun, bevor es richtig losgeht. So man von der gerade benutzten Waffe ein Blue Gun vorrätig hat, wäre das der sicherste weg. Nur, lernt er, daß der Zeigefinger lang sein muss? Anders herum, wenn ich dem Neuen an Hand des Klickgeräusches beim Abdrücken den Fehler erklären kann, ist das auch wichtig. Ein Prügel, der NICHTS macht, ist für Erfahrene gut, für Anfänger eventuell nicht so ganz das Richtige. Und dann gebe ich auch meinen Vereinskameraden die Empfehlung, die Neulinge zuerst mit der .38-er schießen zu lassen und nicht gleich mit der .357 Mag. zu kommen. Ich möchte z.B. nicht, daß dem Neuen das Krawalleisen ins Gesicht knallt. DAnn ist der nämlich ganz schnell wieder weg. Grüße Gunfire:shootout: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 13, 2015 at 07:58 AM Share Posted March 13, 2015 at 07:58 AM Der Oink hat die Waffe mit dem Zeigefinger im Abzugsbügel angehoben und zugedrückt. Sieht man ja auch ständig in Krimis und anderem Volksverblödungsscheiß. Und jetzt kriegt der Oink von unserem herrlichen Rechtsstaat noch ordentlich eins übergebraten, weil er die Waffe unberechtigt geführt hatte! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted March 13, 2015 at 08:02 AM Share Posted March 13, 2015 at 08:02 AM Und jetzt kriegt der Oink von unserem herrlichen Rechtsstaat noch ordentlich eins übergebraten, weil er die Waffe unberechtigt geführt hatte! GRUß Hab ich kein Mitleid mit. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 13, 2015 at 08:09 AM Share Posted March 13, 2015 at 08:09 AM Hab ich kein Mitleid mit. Nö.......ich auch nicht. Wieder ein von unserem Gutmenschenstaat in die Eier getretener Gutmensch mehr. Nur weiter so! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 13, 2015 at 08:11 AM Share Posted March 13, 2015 at 08:11 AM Und jetzt kriegt der Oink von unserem herrlichen Rechtsstaat noch ordentlich eins übergebraten, weil er die Waffe unberechtigt geführt hatte! Quelle oder Vermutung? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 13, 2015 at 08:26 AM Share Posted March 13, 2015 at 08:26 AM Quelle oder Vermutung? Er hat laut Bericht die restlichen fünf Patronen entnommen, die Waffe eingesteckt und zur Polizei gebracht. Und was passiert regelmäßig mit solchen Fällen..... GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted March 13, 2015 at 08:46 AM Share Posted March 13, 2015 at 08:46 AM Der Artikel ist ein wenig Bullshit. Wenn ich irgendwo eine geladene, scharfe Waffe finde, dann nehme ich sie garantiert an mich. Wenn ich beim Wandern/Spazierngehen bin, dann habe ich regelmäßig keinerlei Möglichkeit den Fürsten anzurufen, weil er so weit weg ist, dass er mich nicht hören würde. Also ist Gefahr im Verzug und ich berge das Eisen. Dann schleppe ich es heim und danach rufe ich den Fürsten. Wenn der Fürst damit ein Problem hat, dann erkläre ich ihm das Waffengesetz und andere Gesetze gerne vor Ort kostenlos. Wenn der Fürst den Papi mit Hund gerne anklagen möchte, dann begrüße ich das ausdrücklich, brennt es doch einem weiteren Gutmensch das Abstruse des WaffG eindrücklich ins Hirn, auch wenn ein GUTER Anwalt das durchaus abbügeln könnte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 13, 2015 at 09:08 AM Share Posted March 13, 2015 at 09:08 AM Und was passiert regelmäßig mit solchen Fällen..... Ich zweifele sehr stark die Rechtskundigkeit unserer Gesetzesschützer an. Ich hatte selber zwei Exemplare der Rennleitung im Garten (wg. einer anderen Sache). Wir sprachen bei einer Tasse Kaffee auch übers WaffG - ihre naive Unkenntnis war einfach nur peinlich. Es gibt keine Polizistenwitze. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 13, 2015 at 09:17 AM Author Share Posted March 13, 2015 at 09:17 AM So man von der gerade benutzten Waffe ein Blue Gun vorrätig hat, wäre das der sicherste weg. Nur, lernt er, daß der Zeigefinger lang sein muss? Gerade das lässt sich da unproblematisch trainieren. Modell egal! Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted March 13, 2015 at 10:10 AM Share Posted March 13, 2015 at 10:10 AM .......Und dann gebe ich auch meinen Vereinskameraden die Empfehlung, die Neulinge zuerst mit der .38-er schießen zu lassen und nicht gleich mit der .357 Mag. zu kommen. Ich möchte z.B. nicht, daß dem Neuen das Krawalleisen ins Gesicht knallt. DAnn ist der nämlich ganz schnell wieder weg. Grüße Gunfire:shootout: Das hängt immer vom Einzelfall ab. Man muss einfach beobachten, was geht und wie die sich verhalten. Und auch aufhören, wenn es genug ist. Wie z.B. neulich bei dem jungen, schlanken 45 kg Mädel. Anfangs fand sie die 22 kurz ziemlich hart. Damit haben wir den Umgang und die Sicherheitsregeln erarbeitet. In nur einer halben Stunde waren wir dann bei .357 angelangt (über .22, 9 mm, .38), einhändig mit 3 abgespreizten Fingern. Ihr Kommetar: "Nochmal !" Die war vollkommen schussfest. Und die Dinger sind auch noch alle auf der Scheibe gelandet.... Sachen erlebt man..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted March 13, 2015 at 12:08 PM Share Posted March 13, 2015 at 12:08 PM Und jetzt kriegt der Oink von unserem herrlichen Rechtsstaat noch ordentlich eins übergebraten, weil er die Waffe unberechtigt geführt hatte! GRUß Nein bekommt er nicht. Er hat sie ja nicht geführt, sondern transportiert. §37 WaffG (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, 1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, 2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. WaffG - Einzelnorm Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 13, 2015 at 12:09 PM Share Posted March 13, 2015 at 12:09 PM Das hängt immer vom Einzelfall ab. Man muss einfach beobachten, was geht und wie die sich verhalten. Und auch aufhören, wenn es genug ist. Wie z.B. neulich bei dem jungen, schlanken 45 kg Mädel. Anfangs fand sie die 22 kurz ziemlich hart. Damit haben wir den Umgang und die Sicherheitsregeln erarbeitet. In nur einer halben Stunde waren wir dann bei .357 angelangt (über .22, 9 mm, .38), einhändig mit 3 abgespreizten Fingern. Ihr Kommetar: "Nochmal !" Die war vollkommen schussfest. Und die Dinger sind auch noch alle auf der Scheibe gelandet.... Sachen erlebt man..... Das ist doch genau, was ich sagte. Zuerst kleine Brötchen backen, und wenn das schmeckt, größere Brötchen und dann die Sahnetorte. So holt man Mitglieder. Grüße Gunfire:shootout: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 13, 2015 at 12:21 PM Author Share Posted March 13, 2015 at 12:21 PM Nein bekommt er nicht. Er hat sie ja nicht geführt, sondern transportiert. Transportieren gibt es im Waffengesetz nicht. Auch der Waffen"transport" ist vom Führen erfasst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted March 13, 2015 at 02:04 PM Share Posted March 13, 2015 at 02:04 PM Ist aber erlaubnisfrei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted March 13, 2015 at 02:57 PM Share Posted March 13, 2015 at 02:57 PM Aber nur im entsprechendem Rahmen, mit in die Hosentasche stecken ist da nix Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 13, 2015 at 03:21 PM Author Share Posted March 13, 2015 at 03:21 PM Ist aber erlaubnisfrei. Wie Erik schon anmerkte: Aber nur im entsprechendem Rahmen, mit in die Hosentasche stecken ist da nix Das gilt in erster Linie für den vom Bedürfnis umfassten Zweck. Hat ein nicht-WBK-inhabender Finder ein Bedürfnis nach WaffG oder greift nur das BGB bzgl. der Fundsache? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted March 13, 2015 at 03:46 PM Share Posted March 13, 2015 at 03:46 PM Leute, wenn das Ding in der Botanik liegt, was soll er tun, liegenlassen, damit sich ein Kind versehentlich ins Jenseits befördert? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted March 13, 2015 at 03:55 PM Share Posted March 13, 2015 at 03:55 PM Die Polzei verständigen, alles andere wäre mir in diesem Land als EWB Inhaber zu riskant. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 13, 2015 at 04:03 PM Author Share Posted March 13, 2015 at 04:03 PM Da wirst Du eher weniger Probleme haben. Wie ein Nicht-WBK-Inhaber eigentlich auch haben sollte. Wie gesagt: Sollte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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