edegrei Posted March 28, 2015 at 05:05 PM Share Posted March 28, 2015 at 05:05 PM Hallo, einem Vermieter dürfte ja nichts besseres passieren, als wenn er einen legalen Waffenbesitzer zum Mieter bekommt. Ehrlich, zuverlässig, von der Polizei überprüft..... Und er hat das Kleingeld für ein Hobby. Die Chance auf Mietnomaden zu treffen ist Null. Aber muß ein Mieter den Vermieter darüber informieren, daß er Waffen in der Wohnung hat? Schließlich gibt es Menschen die fühlen sich dadurch bedroht. Ist das ein Kündigungsgrund? Wie ist Eure Meinung? MfG Edegrei Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted March 28, 2015 at 05:33 PM Share Posted March 28, 2015 at 05:33 PM Aber muß ein Mieter den Vermieter darüber informieren, daß er Waffen in der Wohnung hat? Ist das ein Kündigungsgrund? NEIN und NEIN ! GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hennes Posted March 28, 2015 at 06:13 PM Share Posted March 28, 2015 at 06:13 PM wäre ja noch Schöner Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 28, 2015 at 06:36 PM Share Posted March 28, 2015 at 06:36 PM In Bezug auf das Sprengstoffrecht (Wiederlader) gab es da ein einschlägiges Urteil. Fazit: Sprengstofflagerung (Pulverlagerung im gesetzlichen Rahmen) geht den Vermieter einen Scheißdreck an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 28, 2015 at 06:51 PM Share Posted March 28, 2015 at 06:51 PM Du nimmst mir die Worte aus dem Mund! Alles rund ums Hobby geht dem Vermieter nen Scheissndreck an! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 29, 2015 at 12:37 AM Share Posted March 29, 2015 at 12:37 AM Aber muß ein Mieter den Vermieter darüber informieren, daß er Waffen in der Wohnung hat? Genau so wenig wie den Schutzpolizisten, der bei dir eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" durchführt. Das geht beide einen Sch ... an. [ATTACH=CONFIG]9315[/ATTACH] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted March 29, 2015 at 12:08 PM Share Posted March 29, 2015 at 12:08 PM Genau so wenig wie den Schutzpolizisten, der bei dir eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" durchführt. Das geht beide einen Sch ... an. Spätestens wenn er nach Warndreieck und Verbandskasten fragt (warum tun die das wohl ) wird sich der Kofferraum ihren Blicken öffnen, weil ich das Zeugs einfach nicht im Fahrgastraum liegen haben will. Aber was solls, ich habe demonstrativ RIESIGE Vorhängeschlösser :laugh1: GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted March 29, 2015 at 12:18 PM Share Posted March 29, 2015 at 12:18 PM Man kann auch unauffällige Transportbehältnisse benutzen Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted March 29, 2015 at 01:08 PM Share Posted March 29, 2015 at 01:08 PM Und vor allem die Behältnisse nicht auf der Straße öffnen... selbst wenn die Anordnung kommt: Machen sie mal auf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 29, 2015 at 01:22 PM Share Posted March 29, 2015 at 01:22 PM Spätestens wenn er nach Warndreieck und Verbandskasten fragt (warum tun die das wohl ) wird sich der Kofferraum ihren Blicken öffnen, weil ich das Zeugs einfach nicht im Fahrgastraum liegen haben will. Deswegen liegt das bei mir seit jeher unter dem Beifahrersitz. Kofferraum nur mit Durchsuchungsbeschluss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 29, 2015 at 02:25 PM Share Posted March 29, 2015 at 02:25 PM Deswegen liegt das bei mir seit jeher unter dem Beifahrersitz. Kofferraum nur mit Durchsuchungsbeschluss. Genauso ist das bei mir auch! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted March 29, 2015 at 02:49 PM Share Posted March 29, 2015 at 02:49 PM Deswegen liegt das bei mir seit jeher unter dem Beifahrersitz. Kofferraum nur mit Durchsuchungsbeschluss. Gute Idee, die ich früher auch praktizierte, aber das derzeitige Modell gibt das platzmäßig nicht her. @ Mutter: Mach mir das mal vor bei einem Eisen mit 130 Länge GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted March 29, 2015 at 02:53 PM Share Posted March 29, 2015 at 02:53 PM Und vor allem die Behältnisse nicht auf der Straße öffnen... selbst wenn die Anordnung kommt: Machen sie mal auf Das ist ein wenig diffizil . Wenn er mir zum Zweck der Kontrolle die Öffnung anordnet, dann würde ich ihn auf die Problematik hinweisen und ihm den Schlüssel mit der Bitte: "Öffnen Sie selbst" übergeben. Dann war ich es nicht der öffnet und habe die Kontrolle trotzdem nicht verweigert, was zumindest zeitaufwändig werden könnte...... GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted March 29, 2015 at 03:09 PM Share Posted March 29, 2015 at 03:09 PM Hehe, Verbandkasten und Verkehrskontrolle ist ein lustiges Thema. Ja, ich habe auch so eine Tasche wo alles drin ist (Dreieck, Verbandtasche, Warnweste) hinter dem Fahrersitz eingeklemmt. Der Aufdruck sagt haltbar bis 06/2013. (Der Inhalt ist längst von mir getauscht.) Jedes mal kommt dann "der ist ja abgelaufen". Meine Antwort: "Na und?" Es gibt keine Vorgabe, das das "Haltbarkeitsdatum" nicht überschritten werden darf. Und ob wirklich alles drin ist hat auch noch keiner kontrolliert. Wenn die das schon nicht hinbekommen, dann sollten die das mit Waffen gar nicht erst versuchen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 29, 2015 at 03:37 PM Share Posted March 29, 2015 at 03:37 PM Wenn er mir zum Zweck der Kontrolle die Öffnung anordnet, ... Aufgrund von was sollte das Streifenhörnchen so etwas anordnen dürfen? ...dann würde ich ihn auf die Problematik hinweisen und ihm den Schlüssel mit der Bitte: "Öffnen Sie selbst" übergeben. Dann war ich es nicht der öffnet und habe die Kontrolle trotzdem nicht verweigert, was zumindest zeitaufwändig werden könnte...... Super Idee, einem Nichtberechtigtem die tatsächliche Gewalt über die Schusswaffen zu überlassen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted March 29, 2015 at 03:46 PM Share Posted March 29, 2015 at 03:46 PM Polizist ist berechtigt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 29, 2015 at 03:48 PM Share Posted March 29, 2015 at 03:48 PM In Bayern dürfen die Streifenhörnchen gemäß bayerischem Polizeiaufgabengesetz auf Bundesautobahnen und grenznahen Bundesstraßen Fahrzeuge und Personen durchsuchen. Auf der Autobahn nützt bei einer Kontrolle also auch der Warndreieck-unterm-Sitz-Trick nichts. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted March 29, 2015 at 04:01 PM Share Posted March 29, 2015 at 04:01 PM Der Polizist hat nicht an meinen Sachen rumzufingern. Der Zoll darf jederzeit das Auto durchsuchen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted March 29, 2015 at 04:20 PM Share Posted March 29, 2015 at 04:20 PM Polizist ist berechtigt Erstens das - und zweitens bin ich wohl bei bestimmten Dingen auch recht heikel und kompromißlos, aber dann müssen das Dinge sein, wo es ums "Eingemachte" geht. Was zum Teufel lohnt ein Streit mit einem Polizisten, der nur den ordnungsgemäßen Transport meiner legal besessenen Waffe feststellen würde und ein paar Minuten später wäre ich wieder auf der Piste ? Das hier m.E. unnötige Streiten könnte mich u.U. Umwege zur oder Stunden auf der nächstgelegenen Wache oder eine vorläufige Sicherstellung der Waffe oder des Behältnisses zur Überprüfung kosten. Wenn sich dann nach längerer Zeit und Ärger herausstellt, daß nichts falsch war und ich meine Waffe verrostet zurückbekomme, geht der Ärger in die nächste Runde. Wofür das Alles ? Aus Prinzipienreiterei ? ICH sehe in einem Polizisten (solange er nicht durch eigenes Verhalten Anlaß für andere Sichtweise gibt) erst mal keinen Gegner, sondern jemand der auch nur unter teils widrigen Bedingungen den Mist umsetzen muß, den die Politiker einbrocken ! Gruß GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
DausO Posted March 29, 2015 at 09:11 PM Share Posted March 29, 2015 at 09:11 PM Also ich sehe keinen Anlass, meinem Vermieter zu sagen, welchem Hobby ich nachgehe. Warum auch??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted March 30, 2015 at 07:37 AM Share Posted March 30, 2015 at 07:37 AM Also ich sehe keinen Anlass, meinem Vermieter zu sagen, welchem Hobby ich nachgehe. Warum auch??? Evtl. wegen der Schwerlastdübel in Ytong-Wänden Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted March 30, 2015 at 07:48 AM Share Posted March 30, 2015 at 07:48 AM Oder der angebohrten Fussbodenheizung..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted March 30, 2015 at 08:29 AM Share Posted March 30, 2015 at 08:29 AM ICH sehe in einem Polizisten (solange er nicht durch eigenes Verhalten Anlaß für andere Sichtweise gibt) erst mal keinen Gegner, sondern jemand der auch nur unter teils widrigen Bedingungen den Mist umsetzen muß, den die Politiker einbrocken ! Das Problem dabei ist, dass Polizisten (in Hessen), grundsätzlich erstmal NICHT für den Schutz des Bürgers da sind. Das mag in anderen Bundesländern anders sein, und in den USA ist das auch anders. Man sehe: $1 HSOG (1) Die Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungsbehörden, Ordnungsbehörden) und die Polizeibehörden haben die gemeinsame Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahrenabwehr), soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Sie haben im Rahmen dieser Aufgabe auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung in Gefahrenfällen zu treffen. ..... (3) Der Schutz privater Rechte obliegt den Gefahrenabwehr- und den Polizeibehörden nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne gefahrenabwehrbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. Wenn aber die Aufgabe eines Polizisten, der mich anhält, ausfragt oder durchsuchen will, nicht meinen Schutz als Bürger bzw. meiner Rechte umfasst, dann kann ich meine Unterstützung bei Maßnahmen, zu denen ich nicht verpflichtet bin, schon genau überlegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted March 30, 2015 at 09:00 AM Share Posted March 30, 2015 at 09:00 AM (Fortsetzung wegen Timeout) Die weiteren Regeln sind nämlich: Stimme ich Maßnahmen freiwillig zu, zu denen ich nicht verpflichtet bin, so verliere ich alle Rechte, gegen deren Unrechtmäßigkeit vorzugehen. Alle dabei gefundenen Beweismittel sind verwertbar. Den Begriff "Schutzmann", den Oma und Opa nocht kannten, gibt es nicht mehr. Heute hat man das Gesetz so aufgestellt, dass der Bürger geradezu gezwungen wird, seine Klappe zu halten, damit er sich nicht um Kopf und Kragen redet, und auch keiner Maßnahme zuzustimmen, zu der er nicht verpflichtet ist. In Hessen geht Durchsuchung (Person, Handschuhfach, Kofferraum, Innenraum) nur mit richterlichem Beschluss, oder " wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass...." (und nocht einige weitere Gründe, wie Nähe eines Tatortes, usw.) Ein schöner Gummiparagraph - das einzig Gute, man kann ein Durchsuchungsprotokoll verlangen, in der die "Tatsachen" bzw. Gründe für die "Annahmen" aufgeführt sind. Wenn nix gefunden wurde, "gestaltet sich das natürlich etwas schwierig" , und man hat etwas in der Hand, um die Legalität der Durchsuchung nachträglich gerichtlich überprüfen zu lassen. Aber nur dann, wenn man der Durchsuchung nicht zugestimmt hat.... Das ganze ist schon so sehr zum Nutzen der Polizei und gegen den Bürger zusammengestrickt, dass ich auch nicht einsehe, warum ich von dem bischen Rechte, die ich noch habe, noch mehr aufgeben soll. Das heisst nicht, dass ich in einem Polizisten einen Gegner sehen will, er wird vom Gesetz dazu gemacht. Daher gilt für mich - höflicher Umgang (er ist per Gesetz auch dazu angehalten), auf Verlangen gibts Ausweise, Papiere, und gut ist. Keine Fragen bitte. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted March 30, 2015 at 11:56 AM Share Posted March 30, 2015 at 11:56 AM Alle dabei gefundenen Beweismittel sind verwertbar. Ich glaube Du guckst zu viele schlechte Krimis Eine allgemeine Verkehrskontrolle habe ich bisher immer ohne Gang vors Verfassungsgericht hinter mich gebracht GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
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