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Muss der Vermieter über das Hobby informiert werden?


edegrei

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Hallo,

einem Vermieter dürfte ja nichts besseres passieren, als wenn er einen legalen Waffenbesitzer zum Mieter bekommt.

Ehrlich, zuverlässig, von der Polizei überprüft.....

Und er hat das Kleingeld für ein Hobby.

Die Chance auf Mietnomaden zu treffen ist Null.

Aber muß ein Mieter den Vermieter darüber informieren, daß er Waffen in der Wohnung hat?

Schließlich gibt es Menschen die fühlen sich dadurch bedroht.

Ist das ein Kündigungsgrund?

Wie ist Eure Meinung?

MfG

Edegrei

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Genau so wenig wie den Schutzpolizisten, der bei dir eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" durchführt.

Das geht beide einen Sch ... an.

Spätestens wenn er nach Warndreieck und Verbandskasten fragt (warum tun die das wohl :unschuldig:) wird sich der Kofferraum ihren Blicken öffnen, weil ich das Zeugs einfach nicht

im Fahrgastraum liegen haben will.

Aber was solls, ich habe demonstrativ RIESIGE Vorhängeschlösser :laugh1::laugh1::laugh1:

GP

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Und vor allem die Behältnisse nicht auf der Straße öffnen... selbst wenn die Anordnung kommt: Machen sie mal auf

Das ist ein wenig diffizil .

Wenn er mir zum Zweck der Kontrolle die Öffnung anordnet, dann würde ich ihn auf die Problematik hinweisen und ihm den Schlüssel mit der Bitte: "Öffnen Sie selbst" übergeben.

Dann war ich es nicht der öffnet und habe die Kontrolle trotzdem nicht verweigert, was zumindest zeitaufwändig werden könnte......

GP

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Hehe, Verbandkasten und Verkehrskontrolle ist ein lustiges Thema.

Ja, ich habe auch so eine Tasche wo alles drin ist (Dreieck, Verbandtasche, Warnweste) hinter dem Fahrersitz eingeklemmt.

Der Aufdruck sagt haltbar bis 06/2013. (Der Inhalt ist längst von mir getauscht.)

Jedes mal kommt dann "der ist ja abgelaufen". Meine Antwort: "Na und?"

Es gibt keine Vorgabe, das das "Haltbarkeitsdatum" nicht überschritten werden darf.

Und ob wirklich alles drin ist hat auch noch keiner kontrolliert.

Wenn die das schon nicht hinbekommen, dann sollten die das mit Waffen gar nicht erst versuchen.

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Wenn er mir zum Zweck der Kontrolle die Öffnung anordnet, ...

Aufgrund von was sollte das Streifenhörnchen so etwas anordnen dürfen?

...dann würde ich ihn auf die Problematik hinweisen und ihm den Schlüssel mit der Bitte: "Öffnen Sie selbst" übergeben. Dann war ich es nicht der öffnet und habe die Kontrolle trotzdem nicht verweigert, was zumindest zeitaufwändig werden könnte......

Super Idee, einem Nichtberechtigtem die tatsächliche Gewalt über die Schusswaffen zu überlassen...

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Polizist ist berechtigt

Erstens das - und zweitens bin ich wohl bei bestimmten Dingen auch recht heikel und kompromißlos,

aber dann müssen das Dinge sein, wo es ums "Eingemachte" geht.

Was zum Teufel lohnt ein Streit mit einem Polizisten, der nur den ordnungsgemäßen Transport meiner legal besessenen Waffe

feststellen würde und ein paar Minuten später wäre ich wieder auf der Piste ?

Das hier m.E. unnötige Streiten könnte mich u.U. Umwege zur oder Stunden auf der nächstgelegenen Wache oder eine vorläufige Sicherstellung der Waffe oder

des Behältnisses zur Überprüfung kosten.

Wenn sich dann nach längerer Zeit und Ärger herausstellt, daß nichts falsch war und ich meine Waffe verrostet zurückbekomme, geht der Ärger in die nächste Runde.

Wofür das Alles ?

Aus Prinzipienreiterei ?

ICH sehe in einem Polizisten (solange er nicht durch eigenes Verhalten Anlaß für andere Sichtweise gibt) erst mal keinen Gegner,

sondern jemand der auch nur unter teils widrigen Bedingungen den Mist umsetzen muß, den die Politiker einbrocken !

Gruß

GP

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ICH sehe in einem Polizisten (solange er nicht durch eigenes Verhalten Anlaß für andere Sichtweise gibt) erst mal keinen Gegner,

sondern jemand der auch nur unter teils widrigen Bedingungen den Mist umsetzen muß, den die Politiker einbrocken !

Das Problem dabei ist, dass Polizisten (in Hessen), grundsätzlich erstmal NICHT für den Schutz des Bürgers da sind. Das mag in anderen Bundesländern anders sein, und in den USA ist das auch anders.

Man sehe:

$1 HSOG

(1) Die Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungsbehörden, Ordnungsbehörden) und die Polizeibehörden haben die gemeinsame Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahrenabwehr), soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Sie haben im Rahmen dieser Aufgabe auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung in Gefahrenfällen zu treffen.

.....

(3) Der Schutz privater Rechte obliegt den Gefahrenabwehr- und den Polizeibehörden nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne gefahrenabwehrbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

Wenn aber die Aufgabe eines Polizisten, der mich anhält, ausfragt oder durchsuchen will, nicht meinen Schutz als Bürger bzw. meiner Rechte umfasst, dann kann ich meine Unterstützung bei Maßnahmen, zu denen ich nicht verpflichtet bin, schon genau überlegen.

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(Fortsetzung wegen Timeout)

Die weiteren Regeln sind nämlich: Stimme ich Maßnahmen freiwillig zu, zu denen ich nicht verpflichtet bin, so verliere ich alle Rechte, gegen deren Unrechtmäßigkeit vorzugehen. Alle dabei gefundenen Beweismittel sind verwertbar.

Den Begriff "Schutzmann", den Oma und Opa nocht kannten, gibt es nicht mehr. Heute hat man das Gesetz so aufgestellt, dass der Bürger geradezu gezwungen wird, seine Klappe zu halten, damit er sich nicht um Kopf und Kragen redet, und auch keiner Maßnahme zuzustimmen, zu der er nicht verpflichtet ist.

In Hessen geht Durchsuchung (Person, Handschuhfach, Kofferraum, Innenraum) nur mit richterlichem Beschluss, oder " wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass...." (und nocht einige weitere Gründe, wie Nähe eines Tatortes, usw.)

Ein schöner Gummiparagraph - das einzig Gute, man kann ein Durchsuchungsprotokoll verlangen, in der die "Tatsachen" bzw. Gründe für die "Annahmen" aufgeführt sind. Wenn nix gefunden wurde, "gestaltet sich das natürlich etwas schwierig" , und man hat etwas in der Hand, um die Legalität der Durchsuchung nachträglich gerichtlich überprüfen zu lassen. Aber nur dann, wenn man der Durchsuchung nicht zugestimmt hat....

Das ganze ist schon so sehr zum Nutzen der Polizei und gegen den Bürger zusammengestrickt, dass ich auch nicht einsehe, warum ich von dem bischen Rechte, die ich noch habe, noch mehr aufgeben soll. Das heisst nicht, dass ich in einem Polizisten einen Gegner sehen will, er wird vom Gesetz dazu gemacht.

Daher gilt für mich - höflicher Umgang (er ist per Gesetz auch dazu angehalten), auf Verlangen gibts Ausweise, Papiere, und gut ist. Keine Fragen bitte.

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