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Muss der Vermieter über das Hobby informiert werden?


edegrei

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Ich glaube Du guckst zu viele schlechte Krimis :rolleyes:

Nein.

Ich lese über zuviele Ausfälle von Korinthenkackern unter Polizisten - die scwarzen Schafe, die es auch bei diesem Berufsstand gibt.

Eine allgemeine Verkehrskontrolle habe ich bisher immer ohne Gang vors Verfassungsgericht hinter mich gebracht :whistling:

Ich auch.

Sogar ohne Klage über unberechtigte Durchsuchung von Handschuhfach oder Kofferraum.

Bis zum BVG braucht man da garnicht, das geht auch so.

Dir fehlt bei der Kontrolle ja nur, dass der Dämlack von Freund deines Sohnes beim Abholen von der Disko ein Tütchen in deinem Auto verloren hat, oder dir fällt eine Bohne (die du nach Störung in die Tasche geteckt hast) im Kofferraum aus der Schiesskleidung und rollt da rum.

Dann brauchst du nur noch eine freundliche Kontrolle, die du mit reinem Gewissen auch noch erlaubst, und schon steckst du in der Scheixxe.

Denk mal darüber nach, wieviele Dinge es bei unserem wunderbar unklaren WaffG gibt, wegen der ein uninformierter Kollege erstmal Vollgas gibt, ehe er sich informiert oder den Verstand einschaltet.

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Erstens das - und zweitens bin ich wohl bei bestimmten Dingen auch recht heikel und kompromißlos,

aber dann müssen das Dinge sein, wo es ums "Eingemachte" geht.

Was zum Teufel lohnt ein Streit mit einem Polizisten, der nur den ordnungsgemäßen Transport meiner legal besessenen Waffe

feststellen würde und ein paar Minuten später wäre ich wieder auf der Piste ?

Das hier m.E. unnötige Streiten könnte mich u.U. Umwege zur oder Stunden auf der nächstgelegenen Wache oder eine vorläufige Sicherstellung der Waffe oder

des Behältnisses zur Überprüfung kosten.

GP

Vielleicht haben wir da ein Missverständnis.

Ich habe nicht vor, mit den Kollegen zu STREITEN. Ich bin höflich und kooperativ, sie bekommen die Papiere. Wnn sie die überprüfen, wissen sie schon, wen sie vor sich haben.

Wenn sie dann immer noch durchsuchen wollen (ein Blick ins Handschuhfach IST eine Durchsuchung) heisst es "Nein".

Das soll heissen, ich verweigere die ZUSTIMMUNG - nicht mehr. Wenn er trotzdem durchsuchen will: kein aktiver Widerstand, kein Streit, aber er muss sich ggf anhand des Protokolls rechtfertigen. So ist das Recht bei uns in D - armselig genug.

Auf den Punkt gebracht: Der Polizist, der "nur den ordungsgemäßen Transport der Waffe feststellen will", braucht eben mehr als nur den Verdacht - er braucht benennbare konkrete Anhaltspunkte dafür, das sie nicht ordnungsgemäß verstaut sind.

"Nur mal schauen wollen" reicht nicht, und das nicht Erlauben des "nur mal schauen wollens" reicht auch nicht - das ist gerichtlich festgestellt.

Und wie heisst es doch gleich - gerade bei uns: Rechte, die man nicht wahrnimmt, gehen verloren.

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