Jump to content

Die vergessene Winchester


Jägermeister

Recommended Posts

Wie nennt man eigentlich unerlaubte und unbefugte Wegnahme juristisch korrekt? Bei uns Schwaben ist das immer noch Diebstahl, auch zwischen NOCH Eheleuten. Ist hier jemand Jurist und oder anderer Meinung?

Grüße

Gunfire:shootout:

Wobei die schwäbische Meinung sich nicht zwingend mit dem StGB decken muss.

Johann

Link to comment
Share on other sites

In dem Bericht steht soviel gequirrlte Schei.... das einem echt schlecht werden könnte... Waffenschein...Waffenschein.... Immer wieder der Waffenschein... Und die Frau, die eine scharfe Waffe einfach mal so zum Landratsamt bringt, geht völlig straffrei aus???? :wuerg: Und dem Beamten vom Landratsamt, der der Frau gesagt hat, sie könne völlig problemlos die Kniffte vorbeibringen, sollte man eine auf den Sack hauen wegen Anstiftung zu einer Straftat :cuss:

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Bist Du Jurist gewesen oder ist das Deine persönliche Meinung?

Grüße

Gunfire:shootout:

Welche Rolle spielt das?

Betrachte doch mal den Diebstahl: § 242 StGB Diebstahl - dejure.org

Wegnahme um sie sich oder einem dritten rechtswidrig zuzueignen.

Diese Frage sollte selbst ein Waffenbesitzer aus der Schule Eschenbergers mit nein beantworten können.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)