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Klarstellung Waffenrechtsänderungsgesetzes


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Entwurf des Waffenrechtsänderungsgesetzes

Die Veröffentlichung des Entwurfes des Waffenrechts-Änderungsgesetzes im Internet hat für völlig unnötige Unruhe zum falschen Zeitpunkt unter den Mitgliedern gesorgt.

Hierzu einige Klarstellungen:

Bei dem derzeit diskutierten - und hier und da fälschlicher Weise als Kabinettsvorlage bezeichneten - Entwurf handelt es sich um einen Entwurf, der sich derzeit in der so genannten Ressortabstimmung, d. h. in der Abstimmung zwischen dem BMI und den übrigen Bundesministerien, befindet. Erst wenn diese Abstimmung abgeschlossen ist, geht der Entwurf des Waffenrechtsänderungsgesetzes an die Bundesländer und offiziell an die Verbände. Ich kann Ihnen aber versichern, dass das FWR in puncto Waffenrechtsänderungsgesetz bereits seit geraumer Zeit sehr aktiv war und auch weiterhin sehr aktiv sein wird.

Wir können und wollen diese Tatsache nur nicht an die große Glocke hängen, da dann nur schlafende Hunde geweckt werden. Insofern bin auch mehr als unglücklich über die Tatsache, dass Waffen-online den Entwurf veröffentlicht hat, denn damit werden vorab diejenigen auf den Plan gerufen, die bisher noch nicht einbezogen waren, beispielsweise manche Ministerialbeamte in den Ländern, denen das Waffengesetz ohnehin nie streng genug sein kann.

Ist es denn so schwer zu verstehen, dass derjenige, der die Auseinandersetzung um das Waffengesetz auf dem Jahrmarkt führen will, von vornherein verloren hat?

Klar ist doch, dass die eigentliche Initialzündung für das geplante Waffenrechts-änderungsgesetz nicht von unseren Politikern ausgeht, sondern aus der Verpflichtung zur Umsetzung des von Brüssel ratifizierten UN-Feuerwaffen-Protokolls resultiert. Wir haben in den Forum News oft über diese weltweite Entwicklung berichtet, aber leider müssen wir immer wieder feststellen, dass unsere Mitglieder nach wie vor davon ausgehen, dass diese Dinge ja noch so weit weg sind.

Genauso klar ist aber auch, dass manche in den Ländern nur darauf warten, in den Punkten nachzubessern, in denen Sie glaubten, bei der Erstellung der WaffVwV nicht obsiegt zu haben. Wenn die Informationen, die uns zugingen, zutreffen, so ist - nach der Veröffentlichung in WO - bereits ein Anschreiben eines Bundeslandes an die zuständigen Referatsleiter in den Ländern gegangen, mit der Liste der - aus Sicht des Absenders - notwendigen "Verbesserungen".

Sicher ist jedenfalls, dass es unsere Arbeit massiv erschwert, wenn nicht verunmöglicht, wenn so mit Informationen zum falschen Zeitpunkt geaast wird.

Ich glaube, das FWR kann mit Fug und Recht sagen, dass es in der Vergangenheit das Ohr "an der Quelle" hatte und vieles von dem, was angedacht war, abwenden konnte.

Genauso arbeitet das FWR jetzt und bereits seit Monaten an der Verbesserung in unserem Sinne. Viel wurde bereits erreicht, gerade weil noch nichts öffentlich war, warum ist das so schwer zu verstehen? Dann, wenn die Meinungsbildung im politischen Raum abgeschlossen ist und im Wege der so geschmähten "Geheimdiplomatie" nichts mehr bewegt werden kann, frühestens dann ist die Zeit gekommen, auf die "öffentliche Schiene" zu gehen.

Wer glaubt, er könne die Diskussion um das Waffengesetz in der Öffentlichkeit mit reinen Sacherwägungen und politischem Druck führen, irrt. Sachargumente haben nur dann eine Chance, wenn sie "nicht öffentlich" diskutiert werden. Das ist - von mir aus leider - die Realität.

Wer im Interesse der Sache handeln will, sollte diese "Wahrheit" akzeptieren.

Um nur zu zwei Hauptpunkten der öffentlichen Kritik Stellung zu nehmen:

1. Das geplante Verbot des "offenen Führens" von Anscheinswaffen

Zunächst muss man doch einmal feststellen, dass Sportschützen bereits nach der jetzt geltenden Gesetzgebung ihre Sportwaffen nicht "führen" dürfen. Richtig ist deshalb, dass in dem jetzt diskutierten Entwurf die Verwendung dieser Waffen auf Schießstätten ausdrücklich erlaubt wird und damit das Schießen der Sportschützen nicht tangiert wird.

Worauf es in den nächsten Diskussionen ankommt ist die Frage, wieweit der "Anscheinsbegriff" geöffnet wird. Für die im Internet kursierenden Befürchtungen sehen wir jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass.

2. Das "Sicherungs- / Blockiersystem

Hier ist im Internet - mit Verlaub - viel Unsinn zu lesen.

Auch hier muss doch zunächst einmal festgestellt werden, dass es im jetzt geplanten Waffenrechtsänderungsgesetz um ein Sicherungssystem im Zusammenhang mit dem Erhalt des Erbenprivileg geht und um nichts anderes. Und genau in diesem Zusammenhang ist es doch Tatsache, dass der Bundestag und damit der Gesetzgeber bereits im Jahre 2002 entschieden hat, dass der damals ursprünglich beabsichtigte Wegfall des Erbenprivilegs dahingehend unter Vorbehalt gestellt wird, dass nach 5 Jahren - also am 01. April 2008 - geprüft wird, ob die Industrie Sicherungssysteme entwickelt hat, die den - nach den normalen Regeln des Waffengesetzes nicht zum Waffenbesitz berechtigten - Erben die Nutzung der ererbten Waffen "mindestens erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht". So ist es seit 5 (fünf!!!) Jahren in der öffentlich zugänglichen BR-Drucksache 355/02 Ziff. 4 zu lesen.

Mit der eingeräumten Frist von 5 Jahren konnten wir also damals erreichen, dass das Erbenprivileg nicht schon in 2002 gänzlich vom Gesetzgeber abgeschafft wurde, und deshalb noch einmal:

Im jetzt geplanten Waffenrechtsänderungsgesetz geht es ausschließlich um den durch ein Sicherungssystem ermöglichten Erhalt des Erbenprivilegs und um nichts anderes.

Hans Herbert Keusgen

Vorsitzender FWR e.V.

Home: Forum Waffenrecht - Verband - Interessengruppen - Öffentlichkeitsarbeit

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Wir können und wollen diese Tatsache nur nicht an die große Glocke hängen, da dann nur schlafende Hunde geweckt werden. Insofern bin auch mehr als unglücklich über die Tatsache, dass Waffen-online den Entwurf veröffentlicht hat,

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Ist es denn so schwer zu verstehen, dass derjenige, der die Auseinandersetzung um das Waffengesetz auf dem Jahrmarkt führen will, von vornherein verloren hat?

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Sicher ist jedenfalls, dass es unsere Arbeit massiv erschwert, wenn nicht verunmöglicht, wenn so mit Informationen zum falschen Zeitpunkt geaast wird.

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Viel wurde bereits erreicht, gerade weil noch nichts öffentlich war, warum ist das so schwer zu verstehen? Dann, wenn die Meinungsbildung im politischen Raum abgeschlossen ist und im Wege der so geschmähten "Geheimdiplomatie" nichts mehr bewegt werden kann, frühestens dann ist die Zeit gekommen, auf die "öffentliche Schiene" zu gehen.

Ganz ehrlich - ein tolles Demokratieverständnis.

Sowohl von Seiten des FWR als auch der Politik und diversen Einzelpersonen in Landesregierungen und Bundesregierung.

Ich bin echt sprachlos...

Wenn's wenigstens ein Land geben würde, in das man unbedenklich auswandern könnte. PDT_Armataz_01_02

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