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Voreintrag in die WBK


Largo

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Hallo!

Ok, ich bin auch sehr neu im Waffenrecht, hab mich jetzt hier durchs Forum gelesen und um ehrlich zu sein... mir raucht ziemlich der Kopf....

PDT_Armataz_01_16

Wie war das?

Wenn ich alles habe, das Bedürfnis, mein einwandfreies Führungszeugniss, die Sachkunde und die Bestätigungen vom Verein, gehe ich zu den Behörden und bekomme die WBK, richtig?

Aber wie ist das:

Anscheinend brauche ich für den tatsächlichen Kauf irgendeiner Waffe dann noch einen Voreintrag, wo steht, dass ich genau diese Waffe kaufen darf, oder? Wo bekomme ich den her?

Und wer gibt mir den Sondereintrag für den Munitionserwerb?

*planlos und verwirrt, aber sehr dankbar für die Hilfe hier*

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Anscheinend brauche ich für den tatsächlichen Kauf irgendeiner Waffe dann noch einen Voreintrag, wo steht, dass ich genau diese Waffe kaufen darf, oder? Wo bekomme ich den her?

Und wer gibt mir den Sondereintrag für den Munitionserwerb?

Die Gemeinde oder Behörde trägt dir nur die Kaliber und Typenbezeichnung in die WBK ein, also zb. Revolver - .357mag, mit diesem Voreintrag gehst du dann zum Waffenhändler, ich gebe dir einen Tipp, laß die Kaliberbezeichnung weg bzw laß dir nur den Typ eintragen, dann hast du alle karten offen was das kaliber betrifft.

Den Munitionserwerb würde ich mir auf alle Fälle mit in die WBK eintragen lassen, du hast sonst hinterher eine ewige lauferei den du brauchst dann die Munitionserwerbkarte.

Also, bei der Behörde den Typ ( Revolver oder Pistole ) ohne Kaliber eintragen lassen, dazu gleich darauf aufmerksam machen das du den Munitionserwerb mit in der WBK haben willst. ( Wichtig das du darauf aufmerksam machst, die Behörde fragt nicht nach, das musst du selber machen das der Munitionserwerb eingetragen wird. )

Greetz 357.mag

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Danke für die Geduld mit ´nem blutigen Newbee)

Für das ist doch eine Community da das man Fragen stellen kann, oder ? PDT_Armataz_01_12

Das ist mit den Langwaffen das gleiche.

Ich habs so gemacht das ich mir eine Pistole und einen Revolver in die WBK eintragen ließ, der Waffenhändler hat dann den Rest eingetragen, also Marke, Typ und Kaliber, danach eben nochmal zur Behörde und die Waffen in der WBK abstempeln lassen, und den dazugehörigen Munitionserwerb dazu.

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Job ist bei den Langwaffen genauso, nur ich wusste eben schon welche Waffe ich haben will deshalb habe ich mir gleich alles vom Amt eintragen lassen, dann zum Waffenhändler und dann wieder zur Behörde zum Abstempeln.

Ist ein langer Weg bis so ein Teil dir gehört PDT_Armataz_01_12

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@ Glockfan: Ja ich weiß... PDT_Armataz_01_09

Aber wie war das: Die Liebe besiegt alles...

Sobald ich mir sicher sein kann, länger als ein, zwei Jahre am gleichen Ort zu wohnen, geht es los.

@ 357.mag: Ja, ich glaub ich habs kapiert... *gg*

Das ist ja kompliziert...

Aber die Munition muss ich nicht jedesmal, wenn ich welche Kaufe, irgendwo abstempeln lassen, oder? Ich meine, dann wäre ja irgendwann alles voller Stempel.

D.H.: Wenn ich den Munitionseintrag habe, kann ich von diesem Typ so viel kaufen wie ich brauche, oder gibt es da auch Beschränkungen?

P.S. Ich wander aus...

:PDT_Flag_12::PDT_Flag_05:

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D.H.: Wenn ich den Munitionseintrag habe, kann ich von diesem Typ so viel kaufen wie ich brauche, oder gibt es da auch Beschränkungen?

Also ich kaufe für mich privat für den Revolver meist 250 Schuss und für die Pistole 150 Schuss.

Auch die Munition hat einen Verfall, deshalb kaufe ich nur das was ich so vorhabe zu verschießen. Man kann auf unserem Schießstand Munition erwerben deshalb kaufe ich keinen zu großen Vorat.

Ob es eine Beschränkung gibt ?? Keine Ahnung, also das meiste was ich mal gekauft habe waren 5000 Schuss die ich aber im Verein weitergegeben habe.

Aber die Munition muss ich nicht jedesmal, wenn ich welche Kaufe, irgendwo abstempeln lassen, oder? Ich meine, dann wäre ja irgendwann alles voller Stempel.

Nein das ist nur das der Händler sieht welche Munition er dir überhaupt verkaufen darf.

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Also ich kaufe für mich privat für den Revolver meist 250 Schuss und für die Pistole 150 Schuss.

Wenn man solche Kleinmengen kauft, dann bekommt man aber nie gute Preise. Erst, wenn man ein wenig drauflegt, wird das Ganze wirklich günstig.

Und Schiessen trainiert man nur durch Schiessen, viel Munition hat noch nie geschadet.

Auch die Munition hat einen Verfall.

Äh - moderne Munition hält locker mal ein Jahrzehnt, eher mehr.

Das Älteste, was ich bisher verschossen habe, war 9mm Parabellum aus einer 08, die Munition war von 1916. Keine Störung.

Die Sammler unter uns mögen mir vergeben. PDT_Armataz_01_12

Ob es eine Beschränkung gibt ?? Keine Ahnung, also das meiste was ich mal gekauft habe waren 5000 Schuss die ich aber im Verein weitergegeben habe.

Och, süß. PDT_Armataz_01_12

Beschränkungen gibt es - abgesehen von der notwendigen Möglichkeit zu sicheren Verwahrung - nicht. Dafür habe ich mir z.B. einen 500 kg-Sparkassentresor gekauft, da geht... sagen wir mal... einiges rein.

Eine weitere "Grenze" ist die GGV(S), die gewisse Rahmenbedingungen für den Transport grosser Munitionsmengen fordert.

Da Munition seit einer Weile in die Gefahrgutklasse 1.4S (UN-Nummer 0012) umgeschlüsselt wurde, besitzt sie eine Freistellung bis einschliesslich 50 kg brutto.

Wenn man Munition mit mehr Gewicht transportieren möchte, muss man wie folgt beachten:

- Der Karton muss mit dem Gefahrzettel ( bei Munition 1.4S) belabelt werden.

- Der Karton muss mit dem Gefahrgut - UN Nr. vorangestellt - gekennzeichnet werden (bei Munition = UN0012 Patronen für Waffen, mit inertem Geschoss)

- Beim Transport muss ein 2-kg-Feuerlöscher im Fahrzeug mitgeführt werden.

Ich habe mir dazu z.B. einen 6kg-Pulverfeuerlöscher beschafft.

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Und noch ein paar Anmerkungen zu den restlichen Informationen im Thread:

Manche Behörden möchten gleich das Kaliber der zu beschaffenden Waffe bei der Beantragung des Voreintrages angegeben haben.

Eigentlich sollte aber nur die beabsichtigte Disziplin, für die man die Waffe beantragen möchte relevant sein - hier kann die Disziplin gewisse Mindest- oder Maximalkaliber vorgeben, aber dennoch eine gewisse Auswahl lassen (Bsp. BDS mit < oder > 6,4mm bei einigen Langwaffendisziplinen).

Weiterhin gibt es in den regional sehr unterschiedlichen Formularen oft ein Feld, in dem man ankreuzen kann, dass man die Munitions-EWB gleich mit beantragt.

Auf jeden Fall sollte man drauf achten und im Zweifelsfall vorher nachfragen, eine Waffe ohne Munition ist nämlich recht spassfrei und einige Behörden ziehen das ernsthaft durch (wenn glücklicherweise auch nicht viele).

Last not least: Der Eintrag/Stempel des Munitionserwerbs ist wichtig, damit Händler wissen, dass sie Dir entsprechende Munition verkaufen dürfen. Erben und auch einige Sammler haben z.B. keine Munitionserwerbserlaubnis, da ihr Bedürfnis nicht das Schiessen mit den besessenen Waffen umfasst.

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hui...

Ok...

Also ich hab noch nicht geplant, 50 Kg Munition mit mir rumzuschleppen...

*gg*

Ich meine, wenn ich die mit nach Hause nehmen würde, wäre ja meine Wohnung voll, von "sicherer Aufbewahrung" erst garnicht zu sprechen.

Vielleicht zieh ich ja mal in einen Tresor...

*lol*

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Wenn mann schon weiß was für eine Waffe es sein soll und von wem man sie kauft, kann man gleich alles eintragen lassen. Spart Kosten.

Ich habe es so getan! So hat mich meine Tschechin (CZ 75 STANDARD IPSC) in .40 S&W mit 9mm Para Wechselsystem und dem dazgehörigen Mun-Erwerb ? 64,46 gekostet, da ein nochmaliger Gang auf die Behörde nicht nötig war und auch keine weiteren gebühren anfielen.

@Carlos

wobei ein Erbe durchaus mit seinem Erbe auf einen zugelassenen Schießstand gehen kann und Mun zum sofortigem Verbrauch erwerben kann.

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Wenn mann schon weiß was für eine Waffe es sein soll und von wem man sie kauft, kann man gleich alles eintragen lassen. Spart Kosten.

Ich habe es so getan!

Macht aber leider nicht jede Behörde. Den Grund hast Du ja schon genannt... PDT_Armataz_01_20

@Carlos

wobei ein Erbe durchaus mit seinem Erbe auf einen zugelassenen Schießstand gehen kann und Mun zum sofortigem Verbrauch erwerben kann.

Jein.

Im Prinzip (d.h. gemäß Grundgedanken und Regelungen WaffG) darf er es nicht, da er die Waffe nur im Rahmen des vom Bedürfnis umfassten Zweck verwenden darf - und dazu gehört "damit schiessen" nicht dazu.

In Realitas a) weiss das keiner und B) interessiert das keinen, solange er sich c) an die Sicherheitsregeln und alle anderen Umgangsnormen mit Schusswaffen (Transport, Verwahrung) hält.

Und Du hast natürlich Recht, dass man Munition auf Schiessständen zum sofortigen Verbrauch erwerben kann - deswegen ist man aber nicht im Besitz einer Erwerbsberechtigung i.S.d.WaffG - und darum ging's hier ja.

Zumal Munition in Kleinmengen auf Schiessständen zumeist... nunja... nicht wirklich günstig ist. PDT_Armataz_01_03

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