Guest Posted May 5, 2007 at 11:32 AM Share Posted May 5, 2007 at 11:32 AM Die Polizei hat in einer Wohnung im saarländischen Spiesen-Elversberg ein umfangreiches Arsenal an historischen Kriegswaffen sichergestellt. Saarbrücken/Spiesen-Elversberg (ddp-rps). Die Polizei hat in einer Wohnung im saarländischen Spiesen-Elversberg ein umfangreiches Arsenal an historischen Kriegswaffen sichergestellt. Darunter waren nach Angaben des Landeskriminalamts vom Freitag Karabiner, Panzerfäuste und Granaten. Gegen den 29-jährigen Wohnungsinhaber sowie einen 32-jährigen Mann aus Ottweiler wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet. Die Ermittler stellten unter anderem zwei Revolver, 15 Karabiner, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, sieben Panzerfäuste, 17 Granaten, 15 Handgranaten sowie 250 Kilogramm Munition sicher. Ein Teil der Waffen soll nach einer ersten Überprüfung funktionsfähig sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden Männer die Waffen an Schauplätzen des Zweiten Weltkriegs ausgegraben haben. Neben den Waffen wurden in dem Zimmer auch zahlreiche Devotionalien aus der NS-Zeit wie Helme, Uniformen und Orden gefunden. (ddp) Quelle = Free Services for PR :: News :: Press Releases Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mitleser Posted May 5, 2007 at 12:17 PM Share Posted May 5, 2007 at 12:17 PM ich habe ja nichts gegen Sammler, aber wenn man nur sammeln will, dann kann man auf nutzbare Waffen und Munition ja wohl auch verzichten und das Zeug vorher so manipulieren (lassen), dass es ungefährlich ist. Es ist ja auch nicht ganz ungefährlich, derartig viel Munition zu lagern, besonders wenn das Zeug so alt ist. Was wäre passiert, wenn ein Feuer ausgebrochen wäre. Insofern finde ich eine Bestrafung dieser Menschen durchaus angebracht. Es ist einfach unverantwortlich. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass man einfach irgendwo Sachen ausgraben darf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Didi Posted May 5, 2007 at 02:34 PM Share Posted May 5, 2007 at 02:34 PM Es ist ja auch nicht ganz ungefährlich, derartig viel Munition zu lagern, besonders wenn das Zeug so alt ist. Was wäre passiert, wenn ein Feuer ausgebrochen wäre. Auch hier wieder die Frage, was "derartiv viel" bedeuten soll? Grade bei Munition ist man schnell in diesen Gewichtsbereichen. Von eventuellen Hand-, Panzerfaust- und Artilleriegranaten mal abgesehen vermutlich nicht viel. Patronenmunition ist ja erst vor eine Weile in die Sicherheitsstufe 1.4S heruntergestuft worden. Zu Klasse 1.4 sagt die GGV(SE): Unterklasse 1.4 Stoffe und Gegenstände, die im Falle der Entzündung oder Zündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Die Auswirkungen bleiben im Wesentlichen auf das Versandstück beschränkt, und es ist nicht zu erwarten, dass Sprengstücke mit größeren Abmessungen oder größerer Reichweite entstehen. Ein von außen einwirkendes Feuer darf keine praktisch gleichzeitige Explosion des nahezu gesamten Inhalts des Versandstückes nach sich ziehen (z.B. Silvesterfeuerwerk: pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II, Feuerwerkskörper; UN-Nr. 0336, 1.4 G; UN-Nr. 0337, 1.4 S). <...> Verträglichkeitsgruppe S Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, außer das Versandstück wurde durch Brand beschädigt; in diesem Falle müssen die Luftdruck- und Splitterwirkung auf ein Maß beschränkt bleiben, dass Feuerbekämpfungs- oder andere Notmaßnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versandstückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden (z.B. Anzündschnur). Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass man einfach irgendwo Sachen ausgraben darf. Das kommt darauf an, ob der Grundstückseigentümer seine Erlaubnis dazu gibt. Hier kann man wohl davon ausgehen, dass das nicht der Fall war. Und wenn man dies tut und dabei genehmigungspflichtige oder gar verbotene Waffen oder Munition findet, dann muss man diese bei den entsprechenden Behörden an- und abgeben. War hier wohl auch nicht der Fall. Insofern sind entsprechende Strafen da vollkommen gerechtfertigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now