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Waffennarr muss für halbes Jahr in Haft


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Unverbesserlicher Waffennarr muss für halbes Jahr in Haft

Sechs Monate hinter Gitter muss ein 67-jähriger Rentner aus dem westlichen Landkreis Cham. Obwohl er erst im Mai 2006 wegen verbotenen Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, fand die Polizei bei ihm erneut mehrere Waffen und eine erhebliche Menge Munition.

Aufgrund der Bewährungsstrafe hatte das Landratsamt dem Angeklagten den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition untersagt. Im damaligen Verfahren hatte der Angeklagte angedeutet, dass sich noch ein Jagddrilling im Jagdhaus seiner Ehefrau in Schweden befinde. Nachdem bekannt wurde, dass dieses Jagdhaus verkauft worden sei, vermutete das Landratsamt, dass dieses Gewehr vom Angeklagten nach Deutschland verbracht worden sein könnte, und erwirkte eine Hausdurchsuchung. Und die Beamten fanden tatsächlich nicht nur den Drilling mit Zielfernrohr, sondern 207 Schrotpatronen, 538 Gewehrpatronen und 1501 Schuss vom Kaliber 22 für Gewehre. Bei der Hausdurchsuchung wurden ferner eine einläufige Percussionsflinte und ein Zimmerstutzen gefunden. Diese zwei Waffen waren nicht mehr funktionstauglich, sie dienten Dekorationszwecken. Außerdem fanden die Polizisten 73 Gramm Schwarzpulver.

Zu seiner Entschuldigung führte der Angeklagte an, dass er den Drilling nach Deutschland gebracht habe, um ihn seinem Schwiegersohn zu schenken. Die Munition habe zu Waffen gehört, die er früher besessen habe. Die Fundstellen in seinem Haus deuteten darauf hin, so der durchsuchende Polizeibeamte im Zeugenstand, dass der Angeklagte sehr wohl über das Vorhandensein der Munition informiert gewesen sei.

Der Staatsanwalt erkannte an, dass der Angeklagte keine missbräuchliche Absicht mit den Waffen und der Munition gehegt habe. Straferschwerend sei aber, dass er trotz Verurteilung und Untersagung durch das Landratsamtes erneut im Besitz von Waffen und Munition gewesen sei. Nach Einschätzung des Staatsanwalts sei der Angeklagte irgendwo zwischen Waffenliebhaber und Waffennarr anzusiedeln. Er beantragte zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Der Verteidiger wies auf das freimütige Geständnis seines Mandanten hin und vertrat die Ansicht, dass nochmals eine Geldstrafe ausgesprochen werden könne.

Richter Volker Kern verhängte sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Dadurch läuft der Verurteilte Gefahr, dass ihm nun auch die frühere Bewährung widerrufen wird.

Quelle = mittelbayerische.de - Mittelbayerische

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