joedalton Posted April 16, 2015 at 08:31 AM Share Posted April 16, 2015 at 08:31 AM (edited) . Edited June 5, 2015 at 02:39 PM by joedalton Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted April 16, 2015 at 09:26 AM Share Posted April 16, 2015 at 09:26 AM Der Artikel ist von 1972!! Seitdem werden Waffenscheine so gut wie gar nicht mehr erteilt, nicht mal an Privatdetektive oder Gerichtsvollzieher.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
joedalton Posted April 16, 2015 at 09:41 AM Author Share Posted April 16, 2015 at 09:41 AM (edited) . Edited June 5, 2015 at 02:39 PM by joedalton Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted April 16, 2015 at 09:47 AM Share Posted April 16, 2015 at 09:47 AM ... und schon damals schrieben die Journalisten gequirlten Blödsinn: "Colt: Marke Smith & Wesson" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 16, 2015 at 10:34 AM Share Posted April 16, 2015 at 10:34 AM Die Antwort auf die Frage aus Beitrag #1 würde mich auch einmal interessieren. Ist eventuell bei lexdejur was zu finden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted April 16, 2015 at 10:55 AM Share Posted April 16, 2015 at 10:55 AM http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/42787318 Ist zwar schon n bissl her der Artikel , aber weiß jemand seit wann genau es gegenteilige obergerichtliche Urteile gab bzw. hat evtl ein J-Aktenzeichen? War ja immerhin der Bayerische VGH, der das Grundsatzurteil fällte... und auch nicht aus dem Bauch heraus. Ich könnte nämlich in keiner Datenbank fündig werden auf die schnelle. Danke schonmal! Zumindest in Bayern und auch Hessen gab es bis in die 80er Jahre noch Waffenscheine für Taxifahrer. Richtig eng wurde es als in München (was selbtverständlich nicht Bayern ist, aber hier doch eine gewisse Richtung vorgab.) Blume-Bayerle erstmal im eigenen Haus die Waffenscheine einzog. Im Zusammenhang mit des als Kripo Heinz bekannten Pensionisten Heinz Hohensinn gab es da noch einige Entscheidungen kontra WS Anfang 90 Jahre. Wenn Dir das hilft die Suche einzugrenzen. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 16, 2015 at 10:59 AM Share Posted April 16, 2015 at 10:59 AM Wobei gerade in Bayern es für PVB überhaupt kein Problem darstellt, auch privat einen WS zu bekommen. Und der gilt ausdrücklich nicht für die Dienstwaffe! Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted April 16, 2015 at 11:07 AM Share Posted April 16, 2015 at 11:07 AM Wobei gerade in Bayern es für PVB überhaupt kein Problem darstellt, auch privat einen WS zu bekommen. Und der gilt ausdrücklich nicht für die Dienstwaffe! Allerdings sind in Bayern Pensionisten keine PVB mehr führen somit auch keine Dienstwaffen und fallen auch nicht unter die Regelung für PVB für Ersatzbescheinigungen, wobei ich natürlich sicher bin dass jemand einen Fall kennt bei dem auch noch über die Dienstzeit hinaus ein dann erforderlicher Waffenschein ausgestellt wurde. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 16, 2015 at 11:11 AM Share Posted April 16, 2015 at 11:11 AM Ich rede nicht von einer Ersatzbescheinigung, sondern von einem von der für den Polizisten zuständigen Waffenbehörde ausgestellten Waffenschein. Für Dienstwaffen reicht der Dienstausweis zum Führen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted April 16, 2015 at 11:50 AM Share Posted April 16, 2015 at 11:50 AM Ich rede nicht von einer Ersatzbescheinigung, sondern von einem von der für den Polizisten zuständigen Waffenbehörde ausgestellten Waffenschein. Nur ist es eben so dass in Bayern für das Führen der Waffe i. S. des Waffenscheins die Erlaubnis bei Polizeibeamten vom Dienstherrn ausgestellt wird und die nennt sich nun mal Ersatzbescheinigung. Der Waffenschein von der Verwaltungsbehörde ist nun mal der absolute Ausnahmefall. soweit im Dienstausweis vermerkt und vom Dienstherrn genehmigt. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 16, 2015 at 12:01 PM Share Posted April 16, 2015 at 12:01 PM Nur ist es eben so dass in Bayern für das Führen der Waffe i. S. des Waffenscheins die Erlaubnis bei Polizeibeamten vom Dienstherrn ausgestellt wird und die nennt sich nun mal Ersatzbescheinigung. Der Waffenschein von der Verwaltungsbehörde ist nun mal der absolute Ausnahmefall. Ich rede immer noch nicht von einer Ersatzbescheinigung. Waffenschein für Polizisten, von der Waffenbehörde, nicht dem Dienstherren. Und das ist für Polizisten in Bayern kein Problem, diesen zu erhalten. Wurde mir erst im Oktober letzten Jahres in mehreren Gesprächen mit bayrischen PVB wieder bestätigt. soweit im Dienstausweis vermerkt und vom Dienstherrn genehmigt. Wenn im Ausweis vermerkt, ist die Genehmigung dafür ja wohl die Grundlage. Sonst wäre es ja auch nicht vermerkt, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
joedalton Posted April 16, 2015 at 12:36 PM Author Share Posted April 16, 2015 at 12:36 PM (edited) . Edited June 5, 2015 at 02:40 PM by joedalton Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted April 16, 2015 at 01:12 PM Share Posted April 16, 2015 at 01:12 PM Aber bitte:klapping: zurück zur Eingangsfrage. Hat schon jemand was gefunden? Sorry, aber etwas konkreter solltest Du da schon werden. Die Schraube wurde da recht stetig angezogen. Was war der Message des gesuchten Urteils? Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
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