Jump to content

In Hamburg drängeln sich Taxifahrer nach Waffenscheinen. Ein Gerichtsurteil gab den Anstoß


joedalton

Recommended Posts

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/42787318

Ist zwar schon n bissl her der Artikel :-), aber weiß jemand seit wann genau es gegenteilige obergerichtliche Urteile gab bzw. hat evtl ein J-Aktenzeichen? War ja immerhin der Bayerische VGH, der das Grundsatzurteil fällte... und auch nicht aus dem Bauch heraus. Ich könnte nämlich in keiner Datenbank fündig werden auf die schnelle.

Danke schonmal!

Zumindest in Bayern und auch Hessen gab es bis in die 80er Jahre noch Waffenscheine für Taxifahrer.

Richtig eng wurde es als in München (was selbtverständlich nicht Bayern ist, aber hier doch eine gewisse Richtung vorgab.) Blume-Bayerle erstmal im eigenen Haus die Waffenscheine einzog. Im Zusammenhang mit des als Kripo Heinz bekannten Pensionisten Heinz Hohensinn gab es da noch einige Entscheidungen kontra WS Anfang 90 Jahre.

Wenn Dir das hilft die Suche einzugrenzen.

Johann

Link to comment
Share on other sites

Wobei gerade in Bayern es für PVB überhaupt kein Problem darstellt, auch privat einen WS zu bekommen. Und der gilt ausdrücklich nicht für die Dienstwaffe!

Allerdings sind in Bayern Pensionisten keine PVB mehr führen somit auch keine Dienstwaffen und fallen auch nicht unter die Regelung für PVB für Ersatzbescheinigungen, wobei ich natürlich sicher bin dass jemand einen Fall kennt bei dem auch noch über die Dienstzeit hinaus ein dann erforderlicher Waffenschein ausgestellt wurde.

Johann

Link to comment
Share on other sites

Ich rede nicht von einer Ersatzbescheinigung, sondern von einem von der für den Polizisten zuständigen Waffenbehörde ausgestellten Waffenschein.

Nur ist es eben so dass in Bayern für das Führen der Waffe i. S. des Waffenscheins die Erlaubnis bei Polizeibeamten vom Dienstherrn ausgestellt wird und die nennt sich nun mal Ersatzbescheinigung. Der Waffenschein von der Verwaltungsbehörde ist nun mal der absolute Ausnahmefall.

soweit im Dienstausweis vermerkt und vom Dienstherrn genehmigt.

Johann

Link to comment
Share on other sites

Nur ist es eben so dass in Bayern für das Führen der Waffe i. S. des Waffenscheins die Erlaubnis bei Polizeibeamten vom Dienstherrn ausgestellt wird und die nennt sich nun mal Ersatzbescheinigung. Der Waffenschein von der Verwaltungsbehörde ist nun mal der absolute Ausnahmefall.

Ich rede immer noch nicht von einer Ersatzbescheinigung. Waffenschein für Polizisten, von der Waffenbehörde, nicht dem Dienstherren. Und das ist für Polizisten in Bayern kein Problem, diesen zu erhalten. Wurde mir erst im Oktober letzten Jahres in mehreren Gesprächen mit bayrischen PVB wieder bestätigt.

soweit im Dienstausweis vermerkt und vom Dienstherrn genehmigt.

Wenn im Ausweis vermerkt, ist die Genehmigung dafür ja wohl die Grundlage. Sonst wäre es ja auch nicht vermerkt, oder?

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)