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Gothaer Waffen-Rechtsschutz


joedalton

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Was haltet ihr denn davon?

-> LINK: Schützen

Laut fernmündlicher Aussage des - im übrigen sehr netten - Generalvertreters als ich gestern angerufen habe muss man kein DSB-Mitglied sein, um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können.

Ist ein erweiterter Strafrechtsschutz, Owi-Rechtsschutz und Verwaltungsrechtsschutz für alles was mit Waffen zu tun hat komplett OHNE Selbstbeteiligung und mit freier Anwaltswahl.

Abgewickelt als Gruppenversicherung über ROLAND als Gothaer-Rechtsschutzversicherer.

Hat das jemand hier im Board bereits abgeschlossen? Kostet 10(!) (in Worten: zehn) EUR p.a.

Gibt auch zwei Youtube-Videos darüber:

und

Habe zwar über google ein paar Negativmeinungen gelesen, aber die waren von Leuten geschrieben, die wohl vorher schon irgend nen Schrott angestellt, dann die Versicherung abgeschlossen haben und als die Vergangenheit sie eingeholt hat, war die Versicherung natürlich nicht erfreut drüber und hat die Übernahme verweigert. Zumindest habe ich das so verstanden. Aber da ist ja dann bei jeder anderen Versicherung auch so.

Wäre für Erfahrungen sehr dankbar! :up:

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Danke! Aufgrund fundiertem Wissen, Erfahrung oder Gefühl?

Weil die alles bietet, was die ÖRAG des FWR für wesentlich mehr Geld bietet, ich aber nicht auf das FWR als Entscheider angewiesen bin und man für die paar Kröten nichts, aber wirklich gar nichts falsch machen kann. So einfach ist das Leben manchmal.

Wenn Du die SuFu nutzt, wirst Du einen ellenlangen Fred dazu finden.

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Weil die alles bietet, was die ÖRAG des FWR für wesentlich mehr Geld bietet, ich aber nicht auf das FWR als Entscheider angewiesen bin und man für die paar Kröten nichts, aber wirklich gar nichts falsch machen kann. So einfach ist das Leben manchmal.

Wenn Du die SuFu nutzt, wirst Du einen ellenlangen Fred dazu finden.

Cool, merci! Dann ist alles klar. :eclipsee_gold_cup:

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Meine Privat-RS deckt Verwaltungsrecht komplett ab.

Auch waffen- und sprengstoffrechtlichen Bezug? Respekt, die meisten Versicherungen drücken sich davor.

Daher vorher mal in die Unterlagen schauen, wenn man eine RS hat.

Kein schlechter Rat. Zur Not seinen Versicherungsfachmann fragen und sich die Aussage SCHRIFTLICH geben lassen.

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Bin bei der Deurag und dort ist im Verwaltungsrecht nichts ausgeschlossen.

Eine schriftliche Aussage des "Versicherungsfachmanns" (wer immer das sein soll) ist nichts wert.

Es gilt der Vertrag mit dem Versicherungsschein!

Beim BDS ist übrigens nur Waffenrecht versichert, nicht Sprengstoffrecht.

Problem ist immer wenn man mehrere Versicherungen hat, das eine Standard-Floskel in Verträgen ist, das zuerst ein anderer Kostenübernehmer eintreten muss, soweit vorhanden.

Dann können sich manchmal zwei Versicherungen streiten wer jetzt die Kosten übernimmt.

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Eine schriftliche Aussage des "Versicherungsfachmanns" (wer immer das sein soll) ist nichts wert.

Es gilt der Vertrag mit dem Versicherungsschein!

Sehe ich anders. Ich habe von meinem Versicherungsvertreter (-fachmann) bei der Gothaer, meiner Jagdhaftpflichtversicherung, die auch Wiederladetätigkeiten mit abdeckt, nachfragen lassen, ob auch mein Böllern mit versichert ist. Das wurde von der Gothaer bestätigt. Schriftlich. Steht in der Police so explizit nicht drin, sondern "nur" der bestimmungsgemäße Umgang mit entsprechenden Sprengstoffen (Pulver).

Bestimmungsgemäßen Umgang habe ich z.B. beim Laden und Wiederladen von Patronen, Überlassen von Pulver und eben der Vernichtung. Das tue ich hier mit meinem Böller. Und die Versicherung sieht das genauso. :icon_exclaim:

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Dann hat die Gothaer dir bestätigt was in deinem Versicherungsschein eh schon steht!

Umgang ist in §3 SprengG genau definiert.

Anders wäre es wenn im Versicherungsschein drin steht "Böllern ist ausgeschlossen" und der Fachmann schreibt "Ja, aber Böllern unter der und der Bedingung ist abgedeckt".

Im Versicherungsfall kannst dich nicht auf die Aussage irgendeines "Fachmanns" berufen sondern dann gilt rein der Versicherungsschein.

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