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Blockierpflicht für ererbte Schusswaffen auch in Altfällen rechtmäßig


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Die Pflicht, ererbte Schusswaffen durch ein Blockiersystem zu sichern, gilt auch für solche Waffen, die der Erbe aufgrund eines Erbfalles vor Einführung der Blockierpflicht in das Waffengesetz erworben hatte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Wer infolge eines Erbfalls eine erlaubnispflichtige Waffe erwirbt, erhält für diese Waffe eine waffenrechtliche Erlaubnis, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und er selbst zuverlässig und persönlich geeignet ist, ohne dass anders als sonst ein Bedürfnis für den Waffenbesitz nachgewiesen sein muss. Durch ein Gesetz aus dem Jahr 2008 hat der Gesetzgeber in das Waffengesetz eine Bestimmung eingefügt, nach welcher ererbte Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern sind.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=31

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Normalerweise verbietet der verfassungsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes bei Gesetzesänderungen nachteilige Rückwirkungen für den Bürger. Dies gilt jedoch nicht für das Waffengesetz. Ein berechtigtes Vertrauen, dass waffenrechtliche Anforderungen in Zukunft unverändert bleiben, gibt es nicht, entschied das BVerwG am Freitag.

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Das zeigt nur, was ich schon seit Jahren behaupte. Diesem Staat kann man schon lange nicht mehr vertrauen. Die Rechtsbrüche nehmen leider jeden Monat zu. Da werden Waffenbesitzer von kriminellen Politikern zu Verbrechern abgestempelt, dort wird einem Grundbesitzer Land ohne Entschädigung abgenommen, dann wird einer in die Klappse gesteckt, weil er Korruption anklagt, unsere sauer verdienten Gelder ins Ausland verschenkt und so weiter und so weiter. Irgendwann gibt es durch solches Vorgehen einen gewaltigen Bürgerkrieg, das meinen viele, mit denen ich in letzter Zeit gesprochen habe. Und es dauert nicht mehr lange, meine Damen und Herren Richter und Politiker. Das Fass ist randvoll.

Grüße

Gunfire:shootout:

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Irgendwann gibt es durch solches Vorgehen einen gewaltigen Bürgerkrieg, das meinen viele, mit denen ich in letzter Zeit gesprochen habe.

Wer will denn da mit Steinen schmeißen, da alles andere, Dank NWR, doch einkassiert wurde??

Artikel 20 Abs. 4 GG wird´s dann auch nicht mehr geben.

Absatz 4 wurde durch die Notstandsgesetze eingeführt; für ihn gilt die Unabänderlichkeit nach heute allgemeiner Meinung in der Staatsrechtslehre nicht.
Quelle Wiki.
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Irgendwann gibt es durch solches Vorgehen einen gewaltigen Bürgerkrieg, das meinen viele, mit denen ich in letzter Zeit gesprochen habe. Und es dauert nicht mehr lange, meine Damen und Herren Richter und Politiker. Das Fass ist randvoll.

Das Allerschlimmste daran ist, dass viele das wirklich glauben. Passieren wird garnichts solange genug zu Essen und zu Trinken da ist.

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Wann sind die Deutschen denn das letzte mal auf die Strasse gegangen? Die letzten waren Pegida, die sind dann auch direkt zum Abschaum der Menschheit abgestempelt worden.

Also, sicher ist der uneingeschränkte Volksaufstand, wenn:

- Bayern in der nächsten Saison die Lizenz entzogen wird

- Kopftücher für Männer zur Pflicht werden

- die Scharia in D wieder durch ein Grundgesetz ersetzt werden soll

- während einer GZSZ-Sendung ein Satellit länger als 5 min ausfällt und die Sendung unterbricht

- die Bildzeitung einem Politiker Intelligenz unterstellt

- das nächste Iphone 1 Woche verspätet ausgelieferet wird

Es gibt eben Dinge, die gehen einfach GARNICHT.

Keinen Volksaufstand hingegen gibt es, wenn

- Flop der Leyen die Waffen der IS aufkauft, um das G36 zu ersetzen

- Die Wahlzettel wegen des Datenschutzes verschlüsselt gedruckt werden (ist ja eh egal, wer gewählt wird)

- Die Bildzeitung mal was wahres druckt (jeder wird denken, ein verspäteter Aprilscherz)

- Die NSA alle gesammelten Daten über Wikileaks veröffentlicht (die meisten stehen eh schon auf Facebook)

- die letzte in deutsche Eigentum befindliche Firma ins Ausland verkauft wird (in Enland ist das schon so) Hochgerechnet wird das 2021 der Fall sein.

- Homosexualität endlich zur Pflicht wird

- und Heterosexdualität verboten. Son Schweinkram.

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Komischerweise werden bei mir im Kreis seit Urteilsverkündung wieder aufällig viele Erben angeschrieben, sowohl Aufbewahrung als auch Dildorisierung der Waffen zu belegen. Aufbewahrungsschreiben gab es schon nach Winnenden zu hauf. Auch ich durfte zweimal den ganzen Schlonz einreichen. Zermürbungstaktik?

Wie dem auch sei, Resultat ist, das ich für einen Erben zwei Waffeninteressenten suchen durfte, damit er die Nerverei los ist. :nö:

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