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Mindestlohn-Kontrolleure sollen Schusswaffen tragen


Jägermeister

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»Mindestlohnkontrolle, Hände hoch oder wir schießen!»

Für die Mindestlohn-Kontrollen zuständig ist nunmehr der Zoll. Wie jetzt bekannt wurde, sollen diese bei ihrer Arbeit auch Schußwaffen tragen. Für das Arbeitsministerium »ein ganz normaler Vorgang«.

http://www.freiewelt.net/nachricht/mindestlohnkontrolle-haende-hoch-oder-wir-schiessen-10058139/
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Schade. Hatte mich so darauf gefreut, das Ding extra auf Hochglanz geputzt.:-(

Na ja, man kann nicht alles haben.

Grüße

Gunfire:shootout:

Da musst dir den richtigen Staat bzw. die richtige Stadt in USA aussuchen.

Da kann man jedem Wunsche des speziellen Hobbys pflegen.

Wie heisst doch gleich die Stadt, in der jeder Erwachsene über 18, beim Verlassen des eigenen Grundstücks, eine Schusswaffe tragen MUSS ?

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Da musst dir den richtigen Staat bzw. die richtige Stadt in USA aussuchen.

Da kann man jedem Wunsche des speziellen Hobbys pflegen.

Wie heisst doch gleich die Stadt, in der jeder Erwachsene über 18, beim Verlassen des eigenen Grundstücks, eine Schusswaffe tragen MUSS ?

Kennesaw ist die Stadt feuchter Schützenträume, auch wenn die Vorschriften nicht so streng sind und auch nicht strafbewehrt sind.

Johann

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Wolfgang, für uns beide ist das nichts mehr, wir können vielleicht schnell schiessen, aber nicht rennen:opa:

Rennen brauchst du nicht zu können.

Ein sauberer Schuss, zwischen die Beine in der richtigen Höhe, und er rennt auch nicht mehr.

Das erpart der Gemeinde das Glockengeläut der nächsten Messe, und die Weitergabe möglicherweise schlechten Genpools ist ggf. auch unterbunden.

Eine echte Win-Win Situation. :laugh:

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Also, es gibt eine Behörde, die geht in die örtliche Kleinbäckereifilliale mit zwei bis drei Mann in Unifom und bewaffnet. Und alle finden das normal und das ist auch gut so, weil die örtliche Kleinbäckereifillialfachverkäuferin sich ja ob dieses Affronts mit einem Backblech bewaffnet auf die zwei bis drei Zollbeamten stürzen könnte?

Oder sind die Waffen ggf. erforderlich, um dem Kleinbäckereifillialbetreiber mit unmittelbarem Zwang zu drohen? Braucht die Zollbehörde bei den Mindestlohnkontrollen ggf. Waffen, weil sie so oft von den Arbeitgebern bedroht wird? Sind diese Waffen notwendig, um sich gegen Übergriffe zu schützen? Falls ja, ich habe es amtlich schwarz auf weiß, dass Schusswaffen kein ggeignetes Mittel sind, um Bedrohungssituationen angemessen abzuwenden, da gegen derlei, meist geplante Übergriffe Waffen zur Selbstverteidigung ungeeignet sind.

Juwelieren, Taxifahrern, Personenschützern, Geld und Werttransporteuren und Bewachungsunternehmen wurden deswegen die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen, verweigert oder nicht verlängert.

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Also, es gibt eine Behörde, ...

Juwelieren, Taxifahrern, Personenschützern, Geld und Werttransporteuren und Bewachungsunternehmen wurden deswegen die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen, verweigert oder nicht verlängert.

Eben, Behörden unterliegen nicht dem Waffengesetz. Von daher ist die Entwaffnung von Zivilisten doch logisch. :2cents:

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Die Überschrift ist schon falsch - die Kontrolleure sollen keine Waffen tragen, sie tragen als Zoll dienstlich Waffen und die Kontrolle des Mindestlohns ist ihm als weitere - zusätzliche Aufgabe zugewiesen worden.

Man kann sich trefflich darüber streiten, ob Polizei, BGS, Zoll und sonstige Behörden überhaupt dienstlich mit Waffen ausgestattet werden sollen. Solange es aber so ist, tragen sie ihre Waffen im Dienst - und sei es, um eine Oma über die Straße zu begleiten.

Es ist schon erstaunlich, was in diesem Land alles in Frage gestellt bzw. thematisiert wird.

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Also, es gibt eine Behörde, die geht in die örtliche Kleinbäckereifilliale mit zwei bis drei Mann in Unifom und bewaffnet. Und alle finden das normal und das ist auch gut so, weil die örtliche Kleinbäckereifillialfachverkäuferin sich ja ob dieses Affronts mit einem Backblech bewaffnet auf die zwei bis drei Zollbeamten stürzen könnte?

Oder sind die Waffen ggf. erforderlich, um dem Kleinbäckereifillialbetreiber mit unmittelbarem Zwang zu drohen? Braucht die Zollbehörde bei den Mindestlohnkontrollen ggf. Waffen, weil sie so oft von den Arbeitgebern bedroht wird? Sind diese Waffen notwendig, um sich gegen Übergriffe zu schützen? Falls ja, ich habe es amtlich schwarz auf weiß, dass Schusswaffen kein geignetes Mittel sind, um Bedrohungssituationen angemessen abzuwenden, da gegen derlei, meist geplante Übergriffe Waffen zur Selbstverteidigung ungeeignet sind.

Juwelieren, Taxifahrern, Personenschützern, Geld und Werttransporteuren und Bewachungsunternehmen wurden deswegen die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen, verweigert oder nicht verlängert.

Das ist ja interessant.

Aber bei der Polizei ist das anders, ja ? Da gibt es genau geschriebene Regeln, ab wann die Bedrohungssituation für Polizisten zu Schusswaffengebrauch führen darf ? Da ist die Waffe also geeignet ?

Ich wusste ja, dass unser Rechtssystem krank ist, aber so schlimm hab ichs mir nicht vorgestellt.

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Ich wusste ja, dass unser Rechtssystem krank ist, aber so schlimm hab ichs mir nicht vorgestellt.

Ich habe es vor einiger Zeit schon einmal geschrieben: ein deutscher Polizist in Zivil (in Bayern) hat mit seinem privaten 2"-Revolver Cal. .38 in NOTWEHR 18 Schuß auf einen Angreifer abgefeuert. Der Beamte wurde freigesprochen, obwohl die Gerichtsmedizin festgestellt hat, daß alle 18 Schuß aus mindestens 8 Meter in den Rücken gingen. Stand damals auch im DWJ und war selbst in Bayern eines zu viel.

Grüße

Gunfire:shootout:

Tut mir leid, wenn es nicht genau zum Thema passt, muss aber gesagt sein.

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Ich habe es vor einiger Zeit schon einmal geschrieben: ein deutscher Polizist in Zivil (in Bayern) hat mit seinem privaten 2"-Revolver Cal. .38 in NOTWEHR 18 Schuß auf einen Angreifer abgefeuert. Der Beamte wurde freigesprochen, obwohl die Gerichtsmedizin festgestellt hat, daß alle 18 Schuß aus mindestens 8 Meter in den Rücken gingen.

Bist du sicher, daß es ein Revolver war?

Dann hätte er ja mindestens 2 x nachladen müssen - in Notwehr?

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Ich habe es vor einiger Zeit schon einmal geschrieben: ein deutscher Polizist in Zivil (in Bayern) hat mit seinem privaten 2"-Revolver Cal. .38 in NOTWEHR 18 Schuß auf einen Angreifer abgefeuert. Der Beamte wurde freigesprochen, obwohl die Gerichtsmedizin festgestellt hat, daß alle 18 Schuß aus mindestens 8 Meter in den Rücken gingen. Stand damals auch im DWJ und war selbst in Bayern eines zu viel.

Da sollte doch jemand die Möglichkeit haben mal die Quelle konkret zu benennen. Einige Meter Zeitschriften durchsuchen ist mir dann doch etwas viel.

Johann

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