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Blockwartdenke oder Behördenzwang?


Jägermeister

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Gestern bin ich mit einem Kumpel zu meinem Ex-Verein zum Einschießen der jagdlich genutzten Waffen sowie meines DMR gefahren. Der Stand bietet dafür nahezu optimale Bedingungen.

Nach dem wir dort also frühzeitig angerückt sind, um eine der 5 Bahnen zu ergattern, sind wir erst einmal von einer mir nicht bekannten aufsichtsführenden Person aufgehalten worden, um zu fragen, wer wir sind, was wir wollen und das, wenn wir schießen wollten, wir unsere WBKs vorzulegen hätten, wo dann die Waffen, mit denen wir schießen wollen, eingetragen sind. :jaja:

Das mit dem Hinweis, dass dies eine Ansage des Vorstandes im Umgang mit Gästen sei und außerdem die Behörde das so wolle. :crazy:

Nachdem ich mich mit meinem Kumpel gerade wieder verabschieden wollte, kam ein Ex-Vereinskollege in den Aufenthalstraum und bestätigte, das ich dort fast 15 Jahre Mitglied gewesen sei. Daraufhin war das Kontrollthema vom Tisch und wir konnten schießen gehen. :aua1:

Nun interessiert mich einmal, ob die Kontrollfreaks recht haben und es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, oder ob mein Vereinsaustritt doch nicht so unüberlegt war?

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Ich muß mal ganz vorsichtig nachfragen, weil ich mich mit dem Thema nicht so gutauskenne:

Ist es nicht generell auf allen Schießständen so, dass Nicht-Vereinsmitglieder beim Schießen von erlaubnispflichtigen Waffen ihre WBK und die darauf eingetragenen Waffen, mit denen sie schießen wollen, vorzeigen müssen, um auszuschließen, dass Nichtkundige mit illegalen Waffen auf dem Stand rumhantieren?

Ungefähr so, als wenn ich es zulasse, dass jemand mit meinem Auto fährt, ohne mich vorher zu vergewissern, dass der auch eine gültige Fahrerlaubnis hat? Ansonsten kann das echt übel für mich ausgehen, wenn nicht...

Gibt es da eventuell Vorschriften, vor allem vom versicherungstechnischen Aspekt her?

Ich persönlich würde es nicht schlimm finden, meine Legitimation zum Waffenbesitz und den legalen Eintrag der von mir benutzten Waffen auf dem Schießstand nachzuweisen... was wäre daran so schlimm?

Wenn ich eine Probefahrt beim Autohändler machen möchte oder einen Wagen leihe, will der doch auch meine gültige FE sehen... ist das nicht irgendwie vergleichbar?

Viele Grüße

Maurice

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Ich habe und musste noch nie meinen Führerschein vor einer Probefahrt vorzeigen. Nicht vergleichbar.

Also bei mir war das eigentlich immer der Fall, und ich habe mir auch immer den FS vorzeigen lassen, wenn ich Leute mit meinem Wagen fahren lies, die ich nicht persönlich kannte (Probefahrt bei Autoverkauf). Seh ich auch nichts schlimmes daran, wieso auch?

Gibt immerhin 6 Punkte und ne hübsche Geldstrafe, wenn man Personen mit seinem Auto fahren lässt, die keinen FS haben... nichts gegen Vertrauen, aber im Zweifelsfalle hängst Du da immer mit drin.

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Ich habe und musste noch nie meinen Führerschein vor einer Probefahrt vorzeigen..

Naja,

Glück gehabt dann eben.

Rein rechtlich hat sich jeder Verantwortliche, der einem anderen

ein fahrerlaubniserlaubnispflichtiges Kfz. zum Fahren überläßt,

davon zu überzeugen, daß der andere im Besitz einer gültigen

Fahrerlaubnis ist ( also der Verleiher; die Werkstatt die ein Ersatzauto herausgibt;

der Verkäufer zur Probefahrt und sogar die die Ehefrau, die den Wagen des Mannes fahren will ).

Falls nämlich keine Fahrerlaubnis vorhanden ist, ist der Verleiher auch dran ( Vergehen! ).

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Danke, habs oben schonmal geschrieben, aber Du hast es deutlich besser zusammengefasst! :up:

Unter Vergehen (korrekter Begriff, klingt aber möglicherweise als "nicht ganz so schlimm") versteht man übrigens eine minderschwere Straftat, die mit einer nicht allzu hohen Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist... so ganz ohne ist das also nicht und die Strafe dürfte auch deutlich spürbar sein... da sollte man also nichts relativieren oder verharmlosen.

Ich kann nur jedem empfehlen, sich den "Lappen" zeigen zu lassen, wenn ein anderer mit seinem Wagen etc. rumkutschiert... ich hatte bislang auch nie Probleme damit. Warum auch?

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Ich kann das verstehen, wenn sich die Aufsicht absichern will, bei Personen die sie nicht kennt. Würde ich ggf. auch so machen wenn ein Fremder ohne Begleitung eines Vereinsmitglieds den Stand betritt. Ausweis und vorhandene WBK würde ich mir u. U. auch zeigen lassen, wenn er mit eigener Waffe erscheint, wobei ich nur die Person mit dem Ausweis und die Vorderseite der WBK abgleichen würde.

Da er eh in das Schießbuch eingetragen werden muß, würde ich beim ersten Auftreten auch erklären warum und wieso... mich allerdings nicht auf behördliche Vorgaben sondern auf versicherungstechnische berufen.

Allerdings kommt das fast nie vor, da eigentlich immer ein Vereinskamerad einen Neuen mitbringt.

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Nun interessiert mich einmal, ob die Kontrollfreaks recht haben und es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, oder ob mein Vereinsaustritt doch nicht so unüberlegt war?

Das zeigt eigentlich, daß die Aufsicht ihren Verpflichtungen nachgekommen ist, einen ihr unbekannten Schützen zu befragen. Ob dann eine WBK oder nur ein Schützenausweis gezeigt werden muß, ist erst mal eine andere Sache.

Wenn ich als Aufsicht einen Ankömmling nicht kenne, frage ich zuerst nach dem Schützenausweis, um zu klären, ob er Mitglied im Verein oder nur Gastschütze ist. Hat auch versicherungstechnische Gründe und muß bei uns ins vereinseigene Schießbuch eingetragen werden. Wenn einer SP schießen will, muß er mir seine Erlaubnis vorzeigen. WBK's sind nicht meine Angelegenheit und gehen nur den Besitzer etwas an.

Im Gegenzug, wenn ich als Gast in einen anderen Verein komme, lege ich diese Unterlagen, auch eine WBK, auf den Tisch, so daß überhaupt keine Fragen mehr nötig sind.

Und bei den Jägern im Verein in Tübingen muß ein Gast sogar seinen Jagdschein vorlegen, bevor er überhaupt an's Auspacken denken darf. Es sei denn, er wird von einem Vereinsmitglied eingeladen und angemeldet.

Das hat meiner Meinung nach nichts mit Blockwart oder Ähnlichem zu tun, es ist einfach wegen der Sicherheit und, wie die Vergangenheit gezeigt hat, dringend nötig.

Wenn Dich also ein Neuer in Deinem EX-Verein, der Dich nicht kennen kann, nach Papieren fragt, ist das legitim. Und wenn Du nicht Ehrenkäsig sein willst, zeigst ihm die Dinger und gut ist. Der merkt sich das für's nächste Mal und fragt Dich nicht mehr.

NULL PROBLEMO!

Grüße

Gunfire:shootout:

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Falls nämlich keine Fahrerlaubnis vorhanden ist, ist der Verleiher auch dran ( Vergehen! ).
Schön, nachdem unser Lieblingsforentroll es wieder geschafft hat, ein Stöckchen hochzuhalten, über das begierig gesprungen wird, das aber überhaupt keinen Bezug zur Ausgangsfrage hat, bitte ich doch darum, wieder zurück zum Thema zu finden.

Der Führerschein interessiert mich momentan einen Scheiß. Sollte ich Fragen dazu haben, eröffne ich einen Fred in OT.

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schrieb erik_fridjoffson:
Ich kann das verstehen, wenn sich die Aufsicht absichern will, bei Personen die sie nicht kennt.

Worüber sichert sich die Aufsicht ab? Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? Wenn Max Müller im Schießbuch steht, aber Lars Larsson geschossen hat, was hat das für Konsequenzen? Der Standbetreiber hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Warum benötigt der Schütze noch zusätzlich einen Nachweis über eine eigene Versicherung? Was ist mit waffenlosen Gästen? Die dürfen mangels Versicherung also nicht schießen?

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Das hat meiner Meinung nach nichts mit Blockwart oder Ähnlichem zu tun, es ist einfach wegen der Sicherheit und, wie die Vergangenheit gezeigt hat, dringend nötig.

Welche Vergangenheit von was? Wenn, gerade im Affenrecht, etwas dringend nötig ist, nimmt der Gesetzgeber dies gierig auf, um zu ändern. Bitte nenne mir die rechtliche Grundlage, die aufgrund der Vergangenheit (welcher auch immer) geändert wurde.

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schrieb Jägermeister:
Worüber sichert sich die Aufsicht ab? Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?

Ich habe keine Ahnung, wie das bei Euch geregelt ist. Bei uns im Gau Uhland legt ein Gastschütze seinen Schützenausweis, so er einen hat, vor. (Sie meine vorherige Aussage.) Gäste ohne diesen werden mit ihren Daten aus dem Perser ins Schießbuch eingetragen und sind dann über den Verein bzw. den Dachverband (WSF, DSB, BDS) versichert. Ohne den Eintrag kein Schießen. Wie die sonstigen versicherungstechnischen Details aussehen, sollte besser ein Versicherungsverscherbler sagen.

Grüße

Gunfire:shootout:

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Das mag sein, aber die WBK kann man doch ohne Probleme vorzeigen, wenn man auf dem Schießstand danach gefragt wird, oder? Was ist daran so schlimm?

Nur mal als Verständnisfrage: Wieviele Schützen werden wohl mit einer illegalen Waffe auf einem Schießstand auftauchen um dort ihr "Schießtraining zu machen?

Die Begründung "Die Behörden wollen es so" ist zu hinterfragen - auf welcher Rechtsbasis? Auf einem Schießstand kann jeder - entsprechendes Alter vorausgesetzt - schießen; als Gast oder mit Leihwaffen des Vereins. Welche Frage stelle ich dann diesen Gästen? Sind sie Terrorist, Amokläufer o. ä. oder warum wollen sie schießen?

Die Aufsicht kann und sollte m. E. kontrollieren, ob die Waffen/Munition auf dem jeweiligen Stand zugelassen sind - das reicht.

Ich schieße seit ungefähr Mitte der 60er Jahre. Seitdem habe ich definitiv 2 Fälle erlebt, wo wir die Genehmigung einer WBK bewußt "verzögert" haben und wo eine WBK - freiwillig - vorgezeigt wurde, weil der Schütze mit einem Koffer voller (und das ist wörtlich zu nehmen) KW ankam. Mir ist noch kein Vorfall untergekommen, wo illegale Waffen im Spiel waren.

Das kann an unserer "friedlichen und friedliebenden ländlichen Region" liegen.

Irgendwo muß aber auch ein Rest Vertrauen unter den LWB existent bleiben.

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Worüber sichert sich die Aufsicht ab? Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? Wenn Max Müller im Schießbuch steht, aber Lars Larsson geschossen hat, was hat das für Konsequenzen?

Die Konsequenz lautet kurz und knapp: Urkundenfälschung.

Mit dem Schießbuch weißt Du nach, dass Du regelmässsig trainierst und dass auch schriftlich bezeugen lässt. Wenn nun Max Müller für Lars Larsson schiesst und sich das auch als Lars Larsson bestätigen lässt (was ohne Ausweis kein Problem ist, es sei denn, im dortigen Verein kennt man Lars Larsson persönlich) und Max Müller mit diesen gefälschten Einträgen auf der Behörde sein so nicht mehr bestehendes Berüfnis nachweisen möchte, dann ist das Urkundenfälschung und damit eine recht schwere Straftat.

Um das zu vermeiden, ist man gut beraten, sich als Aufsicht bei Einträgen im Schießbuch von Unbekannten auch abzusichern, ob diese auch wirklich die sind, die sie vorzugeben scheinen.

Und das geht halt am schnellsten und sichersten mit der Ausweißkontrolle.

Wo ist da das Problem für Dich?

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Welche Vergangenheit von was? Wenn, gerade im Affenrecht, etwas dringend nötig ist, nimmt der Gesetzgeber dies gierig auf, um zu ändern. Bitte nenne mir die rechtliche Grundlage, die aufgrund der Vergangenheit (welcher auch immer) geändert wurde.

Das steht Gott sei Dank nicht im Affengesetz. Das sind Vorgehensweisen, die sich durch Vorfälle in den verschiedenen Vereinen so ergeben haben, bevor sie in dieses Affengesetz aufgenommen werden.

Ein Beispiel, nur eines: bei uns im Verein können Gäste Schußwaffen ausleihen. Bis zu dem Vorfall wurde der Name, den der Gast angab, ins Schießbuch eingetragen. Dann war ein Gast mit einer 9mm Pistole am Stand, sagte zur Aufsicht, er geht kurz auf WC und kam nicht wieder. Nach ca. 10 Minuten war der Aufsicht das Ganze etwas zu unsicher. Bei der anschließendn Überprüfung fehlte die Waffe, die angebrochene Schachtel Patronen und der angegebene Name samt Adresse war falsch.

Seither ist für jede ausgeliehene Waffe EINE AUFSICHT zuständig. Das war vor ca. 12-15 Jahren. Die Waffe ist nie wieder aufgetaucht.

Du siehst, nicht alles, was der Sicherheit dient, muss im Affengesetz verankert sein. Eigenverantwortung ist auch manchmal gerfagt. Und ohne Zwang geht es auch ganz gut und bei den Vereinen in der Umgebung beschwert sich kein einer darüber. Noch nicht einmal die Jäger!-Meister!

Grüße

Gunfire:shootout:

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schrieb Gunfire:

Das steht Gott sei Dank nicht im Affengesetz. Das sind Vorgehensweisen, die sich durch Vorfälle in den verschiedenen Vereinen so ergeben haben, bevor sie in dieses Affengesetz aufgenommen werden.

Bitte erkläre mir, was das mit meinem Fall zu tun hat? Warum sollte ich mir meine eigenen Waffen ausleihen und diese mir selbst klauen?

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Das Vereinsschießbuch sieht die Behörde im Regelfall nicht. Insofern ist das gelinde gesagt Bullshit, was Du da schreibst.

Ich rede auch nicht vom Schießbuch des Vereins, bei dem man ohnehin schon Mitglied ist und wo man sowieso schon bekannt ist und sich demzufolge auch nicht ausweisen muß, sondern vom persönlichen Schießbuch, welches beim vereinsübergreifenden Trainieren sinnvollerweise geführt wird und mit dem man dann auch ohne Probleme das Training in anderen Vereinen nachweisen kann.

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Ich rede auch nicht vom Schießbuch des Vereins, bei dem man ohnehin schon Mitglied ist und wo man sowieso schon bekannt ist und sich demzufolge auch nicht ausweisen muß, sondern vom persönlichen Schießbuch, welches beim vereinsübergreifenden Trainieren sinnvollerweise geführt wird und mit dem man dann auch ohne Probleme das Training in anderen Vereinen nachweisen kann.

Siehste, und das interessiert eben keinen, da ich die Eintragungen da selber mache. Es geht nur um das Vereinsschießbuch. Und in dem Verein bin ich eben nicht Mitglied. Und eben auch bei Teilen der Nochmitglieder auch nicht bekannt.

Schlechte Ausrede, Keule. :nö:

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schrieb morrisgun:

Die Konsequenz lautet kurz und knapp: Urkundenfälschung.

Isch ´abe gar kein Schießbuch und wenn ich auf den Schießstand gehe und Max Musterfrau schießen lasse, wird auch nix eingetragen. Allerdings tauchen beide Namen (Anschriften) auf den Anwesenheitslisten auf. Max, die Musterfrau kann seine Scheibe als Erinnerung mitnehmen und - wenn er Lust hat - am Ende des Schießens an unserem gemeinsamen Abschluß-Würstchenessen teilnehmen und dann das Restwochenende genießen.

Problematisch wird es nur auf der StOSchAnlage, weil "Gäste" da ein kleines - aber lösbares - Problem darstellen

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Es ist ganz klar. Ausweis und Schützenausweis will ich sehen. Ausweis um die Person in die Kladde einzutragen und den Schützenausweis wenn sie keine Versicherung will bzw braucht.

WBK vorlegen kann man als Hausrecht zwar verlangen, aber ein Gesetz dazu gibt es nicht. Ein Normalbürger darf auch nicht die Fahrzeugpapiere eines anderen Fahrers kontrollieren nur weil er neben einem fährt.

PS: WBK vorzeigen würde ich niemals. Geht keinen aber nun wirklich keinen etwas an was ich so habe.

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