Jump to content

Blockwartdenke oder Behördenzwang?


Jägermeister

Recommended Posts

. Dann war ein Gast mit einer 9mm Pistole am Stand, sagte zur Aufsicht, er geht kurz auf WC und kam nicht wieder. Nach ca. 10 Minuten war der Aufsicht das Ganze etwas zu unsicher. Bei der anschließendn Überprüfung fehlte die Waffe, die angebrochene Schachtel Patronen und der angegebene Name samt Adresse war falsch.

Sorry, die Aufsicht hat einen Gast mit einer ausgeliehenen Vereinspistole auf die Toilette gehen lassen? Wieviel Bahnen habt ihr seinerzeit gehabt, daß eine Aufsicht nicht sieht, daß die Waffe nicht mehr auf dem Stand liegt?

.

Seither ist für jede ausgeliehene Waffe EINE AUFSICHT zuständig. Das war vor ca. 12-15 Jahren. Die Waffe ist nie wieder aufgetaucht.

Wenn ein unbekannter Gast, deren Schießfertigkeiten ich nicht kenne, schießen möchte, ist immer eine nur für den Gast zuständige Aufsicht dabei.

.

Du siehst, nicht alles, was der Sicherheit dient, muss im Affengesetz verankert sein. Eigenverantwortung ist auch manchmal gerfagt. Und ohne Zwang geht es auch ganz gut und bei den Vereinen in der Umgebung beschwert sich kein einer darüber. Noch nicht einmal die Jäger!-Meister!

Grüße

Gunfire:shootout:

Umgekehrt wird ein Schuh daraus.

erinnere dich einmal daran, daß einige Verbände/Vereine Kopien der WBK´n eingefordert haben, wenn eine Waffe beantragt wurde. Seinerzeit stand sowas nicht im (W)Affengesetz.

Und gugge ma da - - heute steht es explizit in der AWaffVwV drin.

Also - das, was im "vorauseilenden Gehorsam" gemacht wird, taucht nach einer gewissen "Schamfrist" im WaG oder seinen diversen "Anhängen" auf - weil, wenn die das eh schon machen, können wir es auch im Gesetz verankern.

Nachtrag: 1 Fall in ca. 15 Jahren, dem eine gewisse kriminelle Energie zugrunde lag.

Die falschen Personalangaben (incl. Wohnung) hätten doch eigentlich dazu führen müssen, jeden Gast zu fotografieren - es sind ja auch schon Personalausweise gefälscht worden.

Link to comment
Share on other sites

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber bei uns am Stand hängt ein Plakat aus grauer Vorzeit mit den Schießstandregeln des DSB. Vor Langeweile hab ich mir das irgentwann mal kopfschüttelnd durchgelesen und glaube mich daran zu erinnenrn, dass das mit der WBK vorlegen da drauf stand. Ich werd mal heute noch mal draufschauen ob ich richtig gelesen habe.

Link to comment
Share on other sites

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber bei uns am Stand hängt ein Plakat aus grauer Vorzeit mit den Schießstandregeln des DSB. Vor Langeweile hab ich mir das irgentwann mal kopfschüttelnd durchgelesen und glaube mich daran zu erinnenrn, dass das mit der WBK vorlegen da drauf stand. Ich werd mal heute noch mal draufschauen ob ich richtig gelesen habe.

guckst du hier:

http://www.dsb.de/media/PDF/Statuten/Sportordnung/SpO_2015/Schiessstandordnung.pdf

von 2008

Rest an Verordnungen:

http://www.dsb.de/infothek/schiessstaende/

Link to comment
Share on other sites

Hab das heute noch mal durchgelesen und muss sagen, da steht nix von WBK vorzeigen. Hab aber leider kein Datum gefunden, von wann dieses Plakat ist.

Da ich gelegentlich als Gastschütze auf verschiedenen Ständen unterwegs bin, kann es aber durchaus auch sein, dass ich das mal irgendwo in einer "Hausordnung" eines Vereines gelesen habe. Wo und wann weis ich nicht.

Auf Ständen mit vielen Gastschützen kann ich mir das aber durchaus Vorstellen, dass ein Verein so eine Regelung für seinen Stand erlässt.

Link to comment
Share on other sites

Ich wurde noch nie irgendwo nach einer WBK gefragt, weder auf einem Wettkampf noch irgendwo als Gast. Das einzige was den Verband interessiert hat war der Ausweis mit Jahresmarke und den Standbetreiber die Standgebühr. Persönliche Dokumente zeige ich nur dazu berechtigten Personen, eine Standaufsicht gehört da sicher nicht dazu.

Link to comment
Share on other sites

Ich hätte anstelle der Aufsicht genauso gehandelt. Wenn ich jemanden nicht kenne und der nicht in Begleitung einer mir Bekannten Person ist, woher soll ich wissen was der vorhat, ob er mit den Standgegebenheiten vertraut ist...

Aber wie es scheint, hat er sich wohl im Ton vergriffen, beim JM.

Die Jägerschaft in Osnabrück kontrolliert an den öffentlichen Übungstagen den JJS und den Perso auch. Bei den Massen, die aktuell vor Aufgang der Bockjagd zum Einschießen kommen und dann noch den "Trainingsnachweis" für die staatlichen Reviere haben möchten, bleibt auch nicht viel anderes übrig um die Leute flott durch zu bekommen, vor allem weil man nicht alle kennen kann.

Link to comment
Share on other sites

Ich als Aufsicht würde es genau so machen. Dabei macht natürlich der Ton die Musik, wie immer. Jemanden einfach schießen zu lassen, der nicht zum Verein gehört, den man nicht kennt, und der eine eigene Waffe mitbringt, ist schon ein bißchen kritisch. Mal angenommen der hat nur eine schwarze WBK und übt für den nächsten Bankraub. Finde ich nicht so prickelnd und möchte ich als Aufsicht nicht verantworten. Im übrigen gilt auf der Schießbahn hat die Aufsicht immer recht und diskutiert wird auf der Schießbahn auch nicht (am besten mit durchgeladener Waffe:sir:). Falls die Aufsicht wirklich nicht recht haben sollte, wird das außerhalb der Schießbahn geklärt.

Link to comment
Share on other sites

Ich als Aufsicht würde es genau so machen. Dabei macht natürlich der Ton die Musik, wie immer. Jemanden einfach schießen zu lassen, der nicht zum Verein gehört, den man nicht kennt, und der eine eigene Waffe mitbringt, ist schon ein bißchen kritisch. Mal angenommen der hat nur eine schwarze WBK und übt für den nächsten Bankraub. Finde ich nicht so prickelnd und möchte ich als Aufsicht nicht verantworten.

Vielen Dank für Deine blühende Fantasie... PDT_Armataz_02_37

Im übrigen gilt auf der Schießbahn hat die Aufsicht immer recht und diskutiert wird auf der Schießbahn auch nicht (am besten mit durchgeladener Waffe). Falls die Aufsicht wirklich nicht recht haben sollte, wird das außerhalb der Schießbahn geklärt.

Wie kommst Du auf das dünne Brett?

Link to comment
Share on other sites

Noch dazu ist ja zu klären, ob der Schütze fachkundig ist. Für nicht fachkundige Gastschützen gelten ja nochmal ganz andere Auflagen bei der Aufsicht, jedenfalls bei uns im Verein. Die muß man schon etwas enger beaufsichtigen und zur Not direkt im Zugriff haben. Wenn sich ein Anfänger mit einer geladenen Waffe plötzlich umdreht, möchte ich schon dabei stehen, um das zu verhindern. Sollte er eine WBK haben ist zwar nicht auszuschließen, daß er sowas trotzdem macht, aber eine Fachkunde wird er haben und braucht dann auch keine Einzelbetreuung. Und falls er sich dann ein grobes Fehlverhalten dieser Art gönnt, fliegt er. Da hat die Aufsicht in der Tat das alleinige Hausrecht. Und wenn derjenige dann nicht geht und irgendwie Krawall macht begeht er Hausfriedensbruch. Aber das ist jetzt doch etwas sehr Off Topic.

Link to comment
Share on other sites

Mal angenommen der hat nur eine schwarze WBK und übt für den nächsten Bankraub. Finde ich nicht so prickelnd und möchte ich als Aufsicht nicht verantworten.

Wie ich schon weiter oben schriebte:

Wie viele Personen, die solches machen, hast du persönlich in deinem Schützenleben kennenlernen dürfen?

Von wievielen Fällen ist dir berichtet worden?

Unsere ureigenste Angst, daß irgendwie ein "schwarzer Fleck auf die weiße Vereinsweste" kommen könnte, läßt uns zu stv. InMin mutieren und weit schärfere "Gesetze" zur Anwendung bringen, als es das eigentliche Gesetz erfordert. Zudem nehmen wir noch diverse "Interpretationen" von SB in Kauf. Angst war schon immer ein schlechter Ratgeber und wird es auch bleiben

Um dein Beispiel weiter auszumalen: Denkst du, daß er dann auch vor jedem Schuß "Überfall, alles auf den Boden, Geld her" ruft, damit es bei der Ausführung auch klappt?

Verteidigungs-/"Angriffsschießen" sind ja schon verboten. Wer sich als Bankräuber anschließend so wie auf dem Schießstand hinstellt, dürfte selbst vom "Dorfpolizisten mit Fahrrad" erwischt werden können.

Um so etwas zu "üben", würde ich mir eine Softair des Modells zulegen, mit dem ich anschließend "auf Arbeit" gehe. Ich muß dann nur aufpassen, daß ich nicht die falsche Knarre "auf Arbeit" mitnehme.

Link to comment
Share on other sites

Wenn ich Aufsicht habe, dann bin ich uneingeschränkter Herrscher der Schießbahn.

Mag sein, aber woher ist das aus meiner Eingangsschilderung abzuleiten? Anstatt jetzt hier der Fantasie vollends die Tore zu öffnen und jeder "Ich-weiß-da-auch-noch-was-Punkt" hier aufkommt, bitte ich doch meine Fragen zu beantworten. Ist das geschehen, kann hier jeder seine Ideen kundtun.

Link to comment
Share on other sites

Jemanden einfach schießen zu lassen, der nicht zum Verein gehört, den man nicht kennt, und der eine eigene Waffe mitbringt, ist schon ein bißchen kritisch.

Was bitte ist daran kritisch? Das einzige was kritisch ist ihn unversichert schießen zu lassen. Das ist das einzige was zu klären ist. Abgesehen davon das er mit Waffen schießt für die der Stand auch zugelassen ist.

Link to comment
Share on other sites

Ich als Aufsicht würde es genau so machen. Dabei macht natürlich der Ton die Musik, wie immer. Jemanden einfach schießen zu lassen, der nicht zum Verein gehört, den man nicht kennt, und der eine eigene Waffe mitbringt, ist schon ein bißchen kritisch. Mal angenommen der hat nur eine schwarze WBK und übt für den nächsten Bankraub. Finde ich nicht so prickelnd und möchte ich als Aufsicht nicht verantworten. Im übrigen gilt auf der Schießbahn hat die Aufsicht immer recht und diskutiert wird auf der Schießbahn auch nicht (am besten mit durchgeladener Waffe:sir:). Falls die Aufsicht wirklich nicht recht haben sollte, wird das außerhalb der Schießbahn geklärt.

Das klingt nach einem Verein in dem ich niemals Gastschütze sein möchte.

Link to comment
Share on other sites

Wenn sich ein Anfänger mit einer geladenen Waffe plötzlich umdreht, möchte ich schon dabei stehen, um das zu verhindern. Sollte er eine WBK haben ist zwar nicht auszuschließen, daß er sowas trotzdem macht, aber eine Fachkunde wird er haben und braucht dann auch keine Einzelbetreuung.

Den Fachkundeunsinn habe ich ja schon oben besprochen. Der "Anfänger" ist Dank unserem Staat seit mindestens einem Jahr in einem Verein, betreibt regelmäßig Schießsport, also MINDESTENS 12-18 Mal pro Jahr, und ist SACHKUNDIG. Was willst Du dann noch? Das er vor Dir den Bückling macht und sich heuchlerisch überschwenglich bedankt, dass Du die große Güte hast, auf dem Stand Deines Vereins schießen zu dürfen?

Wie Resi schon schrieb: Das Übel der Waffengesetzverschärfungen liegt in der Waffenbesitzerszene begründet. Alleinig durch ihr beschissenes Verhalten. :wuerg:

Link to comment
Share on other sites

Mag sein, aber woher ist das aus meiner Eingangsschilderung abzuleiten? Anstatt jetzt hier der Fantasie vollends die Tore zu öffnen und jeder "Ich-weiß-da-auch-noch-was-Punkt" hier aufkommt, bitte ich doch meine Fragen zu beantworten. Ist das geschehen, kann hier jeder seine Ideen kundtun.

Geht aus "Den Anweisungen der Standaufsicht ist Folge zu leisten." hervor.

Die Frage ist und bleibt, ob es sinnvoll ist, solche Diskussionen auf dem Schießstand selber zu führen oder dort, wo sich die Schützen "beim Bier" aufhalten.

Wenn ich Aufsicht hätte, würde ich allerdings immer davon ausgehen, daß, wenn ein Schütze den Stand betritt, die entsprechenden Formalitäten abgeklärt sind. Wenn dort allerdings ein "Jüngling mit lockigem Haar und Fistelstimme" aufschlägt, würde ich versuchen, das reale Alter zu ermitteln (bei GK)

Nachtrag: Auch wenn Wiederholung - Ist die Waffe und die Munition für den Stand zugelassen interessiert noch.

Anonsten würde ich mich als Aufsicht immer in der nähe von "Fremden/Gästen" aufhalten

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)