Jägermeister Posted April 30, 2015 at 08:39 AM Author Share Posted April 30, 2015 at 08:39 AM Geht aus "Den Anweisungen der Standaufsicht ist Folge zu leisten." hervor. Wo hört der Stand auf? Wir waren noch gar nicht auf dem Stand, um dahineinzukommen braucht man nämlich einen Schlüssel. Und den hatte die Standaufsicht vom Kurzwaffenstand, mit dem wir das :gänsef:Gespräch:gänsef: hatten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 30, 2015 at 08:40 AM Author Share Posted April 30, 2015 at 08:40 AM Ja das ist der einzige Fall in dem man eine WBK sehen muss, aber auch nur wenn der unbekannte Schütze die gekaufe mun nicht komplett aufbraucht. Grundsätzlich richtig, nur wollte greyman auf etwas Anderes heraus. Aber das ist ein anderes Thema. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 30, 2015 at 08:54 AM Share Posted April 30, 2015 at 08:54 AM Wo hört der Stand auf? Wir waren noch gar nicht auf dem Stand, um dahineinzukommen braucht man nämlich einen Schlüssel. Und den hatte die Standaufsicht vom Kurzwaffenstand, mit dem wir das :gänsef:Gespräch:gänsef: hatten. Dann wird das "kompliziert". Da ich die "Verantwortlichkeiten" und die Abläufe auf dem Stand nicht genau kenne, ist es eine Diskussion um des Kaisers Bart. Der DSB unterscheidet m. W. zwischen der "Standaufsicht" und der "verantwortlichen Aufsichtsperson" (also Oberaufsicht); letztere hätte dann die "Verantwortung" für alle Bahnen (wenn nicht anders geregelt - also auch für den Bereich "Bierzelt" oder höflicher: Anmeldung). In dem Moment, wo ich mein Standgeld bezahlt habe, sind die Formalitäten abgeprüft (oder auch nicht). Der Rest ist nur noch: Zugelassene Waffen und Munition - und "Wie verhält sich der Schütze Sicherheitstechnisch?" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 30, 2015 at 09:10 AM Author Share Posted April 30, 2015 at 09:10 AM Exakte Situation auf dem Stand: Es gibt zwei Stände für GK, einmal LW, einmal KW. Beide Stände sind mit Butzenfenstern gegenseitig einsichtig. Auf dem KW Stand war der Schlüsselinhaber für beide Stände und KW Aufsicht, der dort alleine schoß, auf dem LW Stand ein Schütze, der alleine schoß. Beide Stände sind nur mittels Schlüssel zu betreten, genauso wie das Bierzelt vorher. Wir haben also mehrmals klingeln müssen, bis auf dem KW Stand der Typ den Summer gedrückt und uns im Bierzelt in Empfang genommen hat. Dann das :gänsef:Gespräch:gänsef: und nach Klärung des WBK-Schwachsinns aufgrund des Erscheines eines mich kennenden Mitglieds die Frage, ob einer von uns Aufsichtsberechtigt wäre, da dann ja dort drei Schützen auf dem LW Stand wären ohne Aufsicht. Also haben wir abwechselnd auch noch die Aufsicht gestellt. Gekostet hat der Spaß dann auch nur 25€ pro Nase. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 30, 2015 at 09:18 AM Share Posted April 30, 2015 at 09:18 AM Exakte Situation auf dem Stand: Es gibt zwei Stände für GK, einmal LW, einmal KW. Beide Stände sind mit Butzenfenstern gegenseitig einsichtig. Auf dem KW Stand war der Schlüsselinhaber für beide Stände und KW Aufsicht, der dort alleine schoß, auf dem LW Stand ein Schütze, der alleine schoß. Beide Stände sind nur mittels Schlüssel zu betreten, genauso wie das Bierzelt vorher. Wir haben also mehrmals klingeln müssen, bis auf dem KW Stand der Typ den Summer gedrückt und uns im Bierzelt in Empfang genommen hat. Dann das :gänsef:Gespräch:gänsef: und nach Klärung des WBK-Schwachsinns aufgrund des Erscheines eines mich kennenden Mitglieds die Frage, ob einer von uns Aufsichtsberechtigt wäre, da dann ja dort drei Schützen auf dem LW Stand wären ohne Aufsicht. Also haben wir abwechselnd auch noch die Aufsicht gestellt. Gekostet hat der Spaß dann auch nur 25€ pro Nase. Dann war er sauer, daß ihr ihn beim Schießen gestört habt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted April 30, 2015 at 09:23 AM Share Posted April 30, 2015 at 09:23 AM Standgeld? Gibts bei uns nicht. Die Leute die einfach nur rumflacken wollen, werden zum nächsten Kommerziellen Stand geschickt. Die verdienen ihr Geld mit solchen Leuten und haben auch genug Kapital und Zeit für die regelmäßige Instandsetzung. Sicherheitsunternehmen und Behördenschießen gibts bei uns auch nicht mehr, soviel Miete können die garnicht zahlen, wie die zerlegt haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 30, 2015 at 09:55 AM Author Share Posted April 30, 2015 at 09:55 AM Dann war er sauer, daß ihr ihn beim Schießen gestört habt. Ganz ehrlich, das tangiert mich so weit entfernt vom Popo, wie man sich nur vorstellen kann. Die Türklingelsummerkacke ist eine Idee vom Vorstand gewesen. Einer der vielen, vielen Gründe, warum ich den Verein fröhlich pfeiffend verlassen habe. Standgeld? Gibts bei uns nicht. Gastschützen etwas Geld für Scheiben, Standmiete, etc. abzunehmen finde ich ok. Ob das 25 Öcken sein müssen oder wie vorher nur 10 sei mal dahingestellt. Die 25 zahlen übrigens auch Leute, die mal in den Schießsport reinschnuppern wollen, wie ich im Verlaufe des Abends noch mitbekommen habe. Naja, muss der Verein selbst wissen, ob das sinnvoll ist. Global für das Schützenwesen sicherlich nicht. Ach ja, Scheiben waren übrigens keine da... Und eine halbe Stunde Unterbrechung wegen einer Standbesichtigung war auch noch gegeben. Dazu sollte ich mir noch Hochblenden angucken, weil ich ja aus dem Baugewerbe komme... Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted April 30, 2015 at 10:10 AM Share Posted April 30, 2015 at 10:10 AM Tja wer das Hausrecht hat macht die Regeln. Und wenn sie noch so bescheiden sind muss sich daran gehalten werden oder man sucht eine andere Lokalität. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted April 30, 2015 at 11:02 AM Share Posted April 30, 2015 at 11:02 AM Bei uns zahlen neue Schützen die ersten 2x nix, danach 5€ nur die Mun wenn Vereinswaffen benutzt werden muss immer bezahlt werden. Übrigens ist bei uns jeder Schütze über den Verband versichert, ob Mitglied oder nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Antonius Recker Posted April 30, 2015 at 01:34 PM Share Posted April 30, 2015 at 01:34 PM Den Fachkundeunsinn habe ich ja schon oben besprochen. Der "Anfänger" ist Dank unserem Staat seit mindestens einem Jahr in einem Verein, betreibt regelmäßig Schießsport, also MINDESTENS 12-18 Mal pro Jahr, und ist SACHKUNDIG. Was willst Du dann noch? Das er vor Dir den Bückling macht und sich heuchlerisch überschwenglich bedankt, dass Du die große Güte hast, auf dem Stand Deines Vereins schießen zu dürfen? Wie Resi schon schrieb: Das Übel der Waffengesetzverschärfungen liegt in der Waffenbesitzerszene begründet. Alleinig durch ihr beschissenes Verhalten. Moment mal, wenn ich ehrenamtlich Aufsicht mache und dadurch durch eigene Dummheit die volle Verantwortung für das übernehme, was auf dem Stand passiert, will ich einfach wissen, wer da schießt und was der so macht. So einfach ist das. Das hat auch mit Gnade und so einem Dünnschiß nichts zu tun. Die Aufsicht hat die Regeln des Schießstands zu überwachen. Ob ich diese Regeln gut finde oder nicht, steht in dem Moment nicht zur Diskussion. Wenn mir das zu sehr auf den Senkel geht, muß ich mir halt was anderes suchen. Bei uns kam letztens ein Jäger mit Waffe im Arm aus dem Schießstandhäuschen und ging lustig auf die 50m Position vor (sind ca. 100m Weg). Erstens war er neu und war vorher noch nie gesehen worden, zweitens sind bei uns die Waffen im Koffer bis zum Waffenständer an der Schützenlinie zu transportieren (Standregeln), drittens sagte der Neuling freundlich darauf angesprochen, er dürfe das, er sei Jäger und auf seinen Ständen dürfe er das auch (patzig). Daraufhin hat ihn die Standaufsicht rausgeschmissen (nicht ganz so patzig). Sowas finde ich schade! Die Geschichte ging noch weiter, weil er es am nächsten Wochende gleich noch mal auf diese Weise versucht hat und von der Standaufsicht (andere Person) wieder zum Verlassen der Schießbahn aufgefordert wurde. Beim dritten mal hat er es dann gefressen und bei uns geschossen, als Gast, den niemand aus dem Verein kannte. Ist vielleicht ein Extremfall und ein gutes Beispiel, wie man sich nicht auf einer Schießbahn vorstellt. Nur weil ich fachkundiger Waffenbesitzer bin, und selbst wenn ich in der Tat der Beste auf der Welt in der Waffenhandhabung bin, geht sowas nicht. Ich werde jedem der freundlich fragt, ob er denn mal darf, meine Waffe in die Hand drücken und ihm zeigen, wie es geht, auch das hat nichts mit Gnade zu tun, sondern mit der Tatsache, daß es gar nicht genug Schützen geben kann. Auf die mit dem Benehmen wie eine offene Hose kann ich aber verzichten, die tun auch dem Waffenbesitz im allgemeinen nicht gut. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 30, 2015 at 01:40 PM Author Share Posted April 30, 2015 at 01:40 PM Gut, da es offensichtlich keine belastbare Quelle für den WBK-Unsinn gibt, kann gerne weiter mit dem "Auf-meinem-Stand-ist-es-aber-Strengsten-Juchuh- Scheiß" weitergemacht werden. Bleibt festzuhalten: WBK geht den Verein einen Dreck an. Mein Austritt aus dem Blockwart geführten Haufen war exakt die richtige Entscheidung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted April 30, 2015 at 01:46 PM Share Posted April 30, 2015 at 01:46 PM WBK geht den Verein einen Dreck an. Mein Austritt aus dem Blockwart geführten Haufen war exakt die richtige Entscheidung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 30, 2015 at 02:02 PM Share Posted April 30, 2015 at 02:02 PM Mein Austritt aus dem Blockwart geführten Haufen war exakt die richtige Entscheidung. Dein gutes Recht, das zu machen. Aber, bricht Dir ein Zacken aus der Krone, wenn Dich einer fragt? Auf der anderen Seite das vielleicht krasse Beispiel: wer in meine Wohnung kommt, spielt zu meinen Regeln, wenn ich zu einem anderen in dessen Wohnung gehe, spiele ich zu dessen Regel. Alles andere nenne ich ?????. Bei uns im Gau Uhland (BW) führt "fast" jeder Verein ein Schießbuch, in das alle und ich meine alle Schützen eingetragen werden. Bei Gastschützen wird der Schützenpass verlang, es wird eingetragen, wie viel Standgebühr und wie viel er für Mun bezahlt und wenn er auf der 100-Meter-Bahn einen Rahmentreffer hat, wird auch der eingetragen. Der kostet übrigens 5.-€. Nach der WBK wird bei uns ganz selten gefragt, aber bei jedem Gast ist solange eine Aufsicht, bis man den Gast besser kennt. Dann gibt es bei uns ein Anwesenheitsbuch, das bei Bewilligungen durch den DSB schon wertvolle Hilfen geleistet hat. Ich als Gastschütze in einem anderen Verein lege von mir aus unaufgefordert Schützenpass und Schießbuch auf den Tisch, bezahle meine Standgebühr und habe so noch niemals ein Problem gehabt. In Sifi bin ich einmal nach der WBK gefragt worden und habe sie vorgezeigt, nicht ausgehändigt und das war's. Denk mal drüber nach, wie man friedlich miteinander auskommen kann. Ehrenkäsig, wie man bei uns sagt, bringt absolut nichts ein. Und jetzt viele Grüße Gunfire:shootout: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 30, 2015 at 02:09 PM Author Share Posted April 30, 2015 at 02:09 PM Wie gesagt, Versicherungsnachweis (Schützenausweis) ist ok. Eintragung in das Vereinsschießbuch natürlich auch (Haftungsfrage). Der Rest ist ein Grund für mich, woanders schießen zu gehen. Da bricht mir auch kein Zacken aus der Krone. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Huissier Posted April 30, 2015 at 02:17 PM Share Posted April 30, 2015 at 02:17 PM Da gibt es doch etwas: AWaffV Abschnitt 4 Benutzung von Schießstätten § 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten (1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn 1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt, 2. geschossen wird a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung, im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22), c) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder d) in der jagdlichen Ausbildung, oder 3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt. Passiert etwas und hinterher stellt sich heraus Person X durfte garnicht mit der Waffe schießen, wird die Versicherung nicht zahlen und die verantwortliche Aufsichtsperson machte "dicke Backen" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 30, 2015 at 02:22 PM Author Share Posted April 30, 2015 at 02:22 PM Nun haben wir keine zulässigen Schießübungen gemacht, sondern Waffen eingeschossen. Und demnach dürften auch keine Gäste schießen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 30, 2015 at 03:26 PM Share Posted April 30, 2015 at 03:26 PM Die Diskussion darüber, ob jemand durfte oder jemand nicht wollte ist eigentlich müßig. Das Hausrecht regelt, was mein Besuch darf - Punkt. Wir sollten uns aber eine andere Frage stellen. Was hat dazu geführt, daß man sich nur noch "absichern" muß und jeder Standbetreiber, jede Aufsicht in das an sich schon überregulierende Gesetz noch etwas hinzu hineininterpretiert. Hier ist ein Automatismus in Gang gesetzt, der für den Schießsport nicht gesund ist. @ Huissier: die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann - - nicht muß. Ich wiederhole dazu gern meine Frage: Wieviele Fälle sind bekannt (persönlich oder vom Hörensagen), bei denen Schützen (Gäste?) mit illegalen Waffen auf dem Stand waren, um daraus die Notwendigkeit abzuleiten, nach der WBK zu fragen? Wenn der Gesetzgeber so etwas macht, sprechen wir von einer Anlaßgesetzgebung; wobei ich dieses Wort für falsch halte. Es gab nämlich keinen Anlaß (Notwendigkeit) für das Gesetz, weil vielfacher Mißbrauch betrieben wurde, sondern eine einzelne Tat wurde zum Anlaß genommen, um gesetzgeberisch tätig zu werden. Für eine Kontrolle der WBK gab und gibt es m. E. noch keinen tatmäßig begründeten Anlaß - außer der "German-Angst". Ändert zwar nichts an der Ausübung des Hausrechts - es lohnt sich aber m. E., einmal darüber nachzudenken, warum der "vorauseilende Gehorsam" in diesem Land immer mehr um sich greift. Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted April 30, 2015 at 03:31 PM Share Posted April 30, 2015 at 03:31 PM Das das Hausrecht gilt sehen hier denke ich alle ein. Es geht einfach darum, dass außer dem Hausrecht keine rechtliche Handhabe besteht die WBK einsehen zu drüfen. So gesehen ist das einzig richtige solche Vereine zu meiden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 30, 2015 at 03:39 PM Share Posted April 30, 2015 at 03:39 PM Das das Hausrecht gilt sehen hier denke ich alle ein. Es geht einfach darum, dass außer dem Hausrecht keine rechtliche Handhabe besteht die WBK einsehen zu drüfen. So gesehen ist das einzig richtige solche Vereine zu meiden. Mir geht es auch mehr um die Frage "Warum?" Was treibt einen Vereinsvorstand (oder wen auch immer) dazu, sich als rechte und/oder linke Hand des InMin aufzuspielen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted April 30, 2015 at 04:06 PM Share Posted April 30, 2015 at 04:06 PM Was treibt einen Vereinsvorstand (oder wen auch immer) dazu, sich als rechte und/oder linke Hand des InMin aufzuspielen? Die gleiche Frage kannst du stellen wenn gefordert wird mit Lupi anzufangen oder wenn Bedürfnisse aus Grund xy nicht unterschrieben werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 30, 2015 at 04:12 PM Share Posted April 30, 2015 at 04:12 PM Wie gesagt, Versicherungsnachweis (Schützenausweis) ist ok. Eintragung in das Vereinsschießbuch natürlich auch (Haftungsfrage). Der Rest ist ein Grund für mich, woanders schießen zu gehen. Da bricht mir auch kein Zacken aus der Krone. Jetzt frage ich mich allerdings, wenn Dir die Mentalität in Deinem Ex-Verein bekannt ist und Du deswegen ausgetreten bist, weshalb gehst Du dann noch dahin? Weil's bequem ist oder der nächstmögliche Stand weiter weg ist? Wenn ich mal irgendwo wegen Differenzen weg bin, gehe ICH da nicht mehr hin. Basta. Dann muss ich mich auch nicht beklagen. Grüße Gunfire:shootout: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 30, 2015 at 06:34 PM Author Share Posted April 30, 2015 at 06:34 PM Weil sich seit meinem letzten Besuch im Mai 2014 die Arschlochquote um ein Vielfaches erhöht hat. Hätte ich das vorher gewusst, wäre ich 40km in die andere Richtung zum Stand der Kreisjägerschaft zum Einschießen gefahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 30, 2015 at 06:38 PM Author Share Posted April 30, 2015 at 06:38 PM Mir geht es auch mehr um die Frage "Warum?" Was treibt einen Vereinsvorstand (oder wen auch immer) dazu, sich als rechte und/oder linke Hand des InMin aufzuspielen? Die gleiche Frage kannst du stellen wenn gefordert wird mit Lupi anzufangen oder wenn Bedürfnisse aus Grund xy nicht unterschrieben werden. Darum geht es mir. Um das Hinterfragen von Handlungen, die nichts mit dem Waffenrecht zu tun haben, sich aus der Regelmäßigkeit der Handlung ("Haben wir immer schon so gemacht") aber weitere Verschärfungen ergeben. Insofern ist das "Schulter-an-Schulter"- Gelaber und "Einigkeit macht stark", "getrennt marschieren und vereint zuschlagen" alles für den Arsch. Das muss man einfach mal so deutlich sagen. Der größte Feind des legalen Waffenbesitzes ist der legale Waffenbesitzer selbst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 30, 2015 at 07:11 PM Share Posted April 30, 2015 at 07:11 PM Weil sich seit meinem letzten Besuch im Mai 2014 die Arschlochquote um ein Vielfaches erhöht hat. Hätte ich das vorher gewusst, wäre ich 40km in die andere Richtung zum Stand der Kreisjägerschaft zum Einschießen gefahren. OK, jetzt bist Du voll informiert und es wird Dir vermutlich nicht noch einmal passieren. Grüße Gunfire:shootout: Link to comment Share on other sites More sharing options...
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