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Ungebetener Partygast


Jägermeister

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Oberursel. Wer 18 wird, will gebührend feiern. Das war auch bei dem Geburtstagskind nicht anders, bei dem am 20. Juli vergangenen Jahres in der Oberurseler Innenstadt Party war. Wie laut es auch gewesen sein mag – der Lärm der Fete störte eine Nachbarsfamilie so sehr, dass diese bereits gegen 20 Uhr die Polizei rief. Anschließend waren die Gäste leiser, und gab es keine weiteren Probleme. Doch das änderte sich nach Mitternacht, als die Gäste das Geburtstagskind hörbar beglückwünschten. Dieses Mal kam nicht sofort die Polizei, sondern die Nachbarin – und später ein gerichtlicher Strafbefehl über 3200 Euro gegen ihren 43 Jahre alten Ehemann wegen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Gäste hätten in jener Nacht seine Ehefrau ausgelacht und mit antisemitischen Äußerungen beleidigt, behauptete ihr Mann, der sich nun vor dem Bad Homburger Amtsgericht verantworten musste, nachdem er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.
http://www.taunus-zeitung.de/lokales/hochtaunus/vordertaunus/Ungebetener-Partygast;art48711,1377477
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