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Beschränkende amtliche Eintragung in KWS zulässig?


joedalton

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Liebe Forenkollegen,

was sagt ihr zu folgender beschränkender amtlicher Eintragung in einen KWS?

Standardfall, keine Vorkommnisse, Erkenntnisse etc.

Hat jemand schon etwas ähnliches gesehen? :icon_confused:

Freue mich auf Antworten!

[ATTACH=CONFIG]9413[/ATTACH]

Nööö, noch nichts dergleichen gesehen.

Warum sollte man allerdings 2 (oder mehr) SSW führen wollen?

Ich halte den Satz für überflüssig und der jeweiligen Behörde geschuldet. Dürfte aber kaum was gegen zu machen sein. :2cents:

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Weil es keine gesetzliche Grundlage gibt??

Wohl auch - - müßten aber mal WS-Träger was dazu sagen. Ob es da solche oder ähnliche "Einschränkungen" gibt.

Ich würde das auch nter "Nachweis der Existenzberechtigung" abhaken.

Ob sich dafür eine Klage mit äußerst ungewissem Ausgang lohnt, muß jeder für sich entscheiden

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Kannst Du das nochmal so einstellen, das man den Paragraphen der angeführten Aufbewahrungsvorschrift sieht?

Ansonsten empfehle ich der Behörde einen Blick in den angeführten §36 WaffG sowie §13 AWaffV. Da steht u.a.:

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html#BJNR397010002BJNG000400000

sowie:

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html#BJNR212300003BJNG000400000
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Äh, ne Gasplempe in den B Würfel? Wozu?

Wo steht was von B-Würfel?

Die Behörde hat korrekterweise §36 (1) zitiert.

Daran ist nichts verkehrt.

Weiß auch nicht warum hier der Behörde empfohlen wird (@Jägermeister) besagten § zu lesen, wenn sie ihn schon selbst zitiert.

Nur der erste Satz zur Beschränkung auf eine Waffe ist zweifelhaft.

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