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Einstufung von Selbstladewaffen Stand Juni 2005


Klaus12

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Super ein OA 5k mit vorderem Pistolenggriff ist verboten, aber ein OA 5k ohne vorderer Pistolengriff hingegen erlaubt. :x Gleiches Spielchen bei der TSP. Für mich nicht nachvollziebar, weshalb die gleiche Waffe verbietet, nur weil sie einen vorderen Pistolengriff hat. Dient ja unter Umständen sogar für eine bessere bzw. höhere Präzision oder nicht?

Oha das OA UG scheint ja jetzt verboten zu sein für das sportliche Schiessen. Nur weil es ein Bull-Pup System hat? Auch so toll das Sig-Kempf ist erlaubt, aber ein ein Orginal Stgw 90 PE immer noch nicht erlaubt, respektive bleibt verboten. :

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Auch so toll das Sig-Kempf ist erlaubt, aber ein Orginal Stgw 90 PE immer noch nicht erlaubt, respektive bleibt verboten. :

ich hab ein Stgw 90 PE von Marti mit Sondergenehmigung, die jetzt nicht mehr notwendig ist - also ganz ruhig bleiben mein lieber, du kannst es doch haben und um uns mach dir mal keine Sorgen.

Kommt Zeit kommt Rat.

Es war schon schlimmer mal      :wink:

 

 

ein gutes Nächtle

Klaus

 

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@Klaus :mrgreen: Wo de Recht hast, haste Recht. :mrgreen:

Apropos Sturmgewehr 90 PE. Wird eigentlich mal Zeit für mich wieder mal dies auszuprobieren. Habe schon seit Ewigkeiten nicht mehr damit geschossen. Das Langwaffenschiessen kommt bei mir sowieso viel zu kurz, gebe es ja zu. Mal schauen ob ich mal einen geeigneten Verein in der Umgebung finde und ne geeignete Leihwaffe um mal auszutesten, ob ich es noch kann, oder inzwischen verlernt habe. Ob ich einen passenden Verein im Kanton Zürich finde, der mir persönlich und auch aus Zeitgründen zusagt werde ich euch noch berichten davon. Mal schauen was bei meiner Recherche so alles rauskommt.

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Ist das richtig so 7,62X39 nicht erlaubt zum sportlichen schiessen????

Ja, dank der "Lex Beitler"! Die Hülse ist um 1mm zu kurz, also greift der "kleine Anscheinsparagraph"! Im Originalkaliber 7,62X39 sind nur Waffen im IKEA-Look für's sportliche Scheißen erlaubt. :evil:

Im Kaliber .223 oder .308 sind AK-Klone aber wieder zulässig.

GRUß

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Ist das richtig so 7,62X39 nicht erlaubt zum sportlichen schiessen????

Nein. Mit der 7,62x39 kann sportlich geschossen werden. Verboten ist sie nur bei Selbstladebüchsen, die den Anschein einer Kriegswaffe UND eines der Verbotsmerkmale aufweisen (Lauflänge unter 42 cm, Bulpup, Hülsenlänge unter 40 mm).

Mit einem Kalshnikov-Klon farfst Du schießen, wenn er einen Lochschaft hat oder in .223 Rem ist, ... und keine Frage nach dem Sinn dieser Verordnung.

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Ich habe selbst enen VZ 52-57 in 7,62X39

Darauf hin habe ich Informationen eingeholt ob das Gewehr sportlich geschossen werden darf.

Die Antwort war JA

Das Problem bei diesem Kaliber ist ich darf als Sportschütze kein neues Gewehr kaufen aber eins was schon eingetragen war darf ich kaufen.

Und das wird sich bald auch ändern dann heißt das Kaliber nicht mehr 7,62X39 sondern 7,62X40

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Schätze mal. das Patronenlager wird vorne im Hülsenhalsanlagebereich um 1mm verlängert. Damnit kann man dann Originalmun 7,62X39 schießen und wartet einfach, bis sich die Hülsen auf 40mm gelängt haben. KAUM NOCH TRIMMEN!!! HURRA!!! 8)

GRUß

Wie kommt man an die 7,62x39 Munition, wenn man nur die EWB für 7,62x40 hat? Oder wird das dann wie .38 und .357 Mag gehandhabt?

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