Sandra Posted September 18, 2002 at 05:07 AM Share Posted September 18, 2002 at 05:07 AM Hi, wer sich eine Gaspistole o.ae. zugelgen möchte der kann sich mal diesen Test durchlesen, ist ganz informativ http://www.triebel.de/freie_waffen/pistolen.htm Link to comment Share on other sites More sharing options...
gunimo Posted September 21, 2002 at 12:59 PM Share Posted September 21, 2002 at 12:59 PM Selbstverteidigung mit Gas-/Schreckschusswaffen?? Besser nicht, denn viele Fakten sprechen dafür, dass es wesentlich effektiver ist eine CS- oder Pfefferspraydose dazu einzusetzen: Der Wirkstoff in einer handelsüblichen Dose steht unter deutlich höherem Druck, als in einer Schusswaffenpatrone. Hieraus ergibt sich eine klare Überlegenheit in der Reichweite. Außerdem ist ein viel zielgerichteterer Einsatz möglich, da aus der Dose ein Sprühstrahl entweicht, die Gaswaffe hingegen eine Wirkstoff-„Wolke“ freisetzt. Besonders bei Wind ein wesentlicher Aspekt für den Angegriffenen, um zu vermeiden, selber in den „Genuss“ der Wirkungsweise zu kommen. Fehlbedienungen sind beim Einsatz von Schusswaffen keine Seltenheit und unterlaufen meist den Menschen, die im Umgang mit Waffen ungeübt sind. In der Stresssituation eines Angriffs auf Leib und Leben, wird dies dem Opfer oft zum Verhängnis. Da wird dann vergessen die Pistole durch zu laden, oder den Entsicherungshebel zu betätigen. Auch technische Defekte wie Ladehemmungen durch Zuführungsstörungen (Pistole), oder fehlerhafte Trommelmechanik (Revolver) sind keine Seltenheit, wenn z. B., mit Rücksicht auf den Anschaffungspreis, auf ein qualitativ geringwertiges Produkt zurück gegriffen wurde. Das Handling einer Spraydose ist wohl jedem weitaus geläufiger. Dann ist da noch das hohe Drohpotential einer Schusswaffe. Dies ist oft ein Eskalationsfaktor bei der Verteidigung mit einer Waffe. Der Angreifer könnte die Schreckschusswaffe für eine „scharfe“ Schusswaffe halten und sich quasi gezwungen sehen heftiger zu reagieren, oder gar selber scharf zu schießen. Dies gilt besonders dann, wenn dem Angreifer eine zu lange Reaktionszeit zugebilligt wird, und der Angegriffene ohne Schussabgabe mit der Gaswaffe herumfuchtelt. Eine Spraydose wird wohl niemand mit einer realen Waffe verwechseln. Nun ist auch ein Szenario denkbar, bei dem es das Opfer mit mehreren Angreifern gleichzeitig zu tun bekommt. Hier ist die Reaktionszeit für jeden Angreifer deutlich höher. Da wird dann auch die größere Gasmenge in der Spraydose zum Vorteil gegenüber der Gaswaffe. Ob der laute Schussknall als Abschreckungsfaktor für die Waffe spricht ist eher fraglich. Ein weiteres Pro des Spraygebindes ist, dass man es leichter am Körper verstauen kann, weil es vom Gewicht und den Maßen kompakter ist. Besonders im Sommer, an heißen Tagen, lässt sich eine Schusswaffe nur schwerlich verdeckt führen. Bei allen bereits aufgeführten Argumenten ist der ganz erhebliche Preisvorteil bei der Anschaffung eines Abwehrsprays wohl der deutlichste Aspekt. Dieser kann selbst von den Befürwortern des Gaswaffeneinsatzes zur Selbstverteidigung nicht wegdiskutiert werden. Erschwerend kommt das Procedere rund um den „kleinen Waffenschein“ hinzu! Es ist zu bedenken, dass weder Abwehrsprays, noch Gaswaffen zu öffentlichen Veranstaltungen (Volksfeste, Märkte, Trödel, Kirmes, etc.) mitgeführt werden dürfen! Hinweis: In Deutschland darf der Pfefferwirkstoff von Privatpersonen ausschließlich zur Tierabwehr eingesetzt werden. Die Staatsmacht hingegen verwendet ihn auch gegen Menschen. Bei den Behörden ist man wegen der besseren Wirksamkeit des Pfeffersprays vom CS-Gas abgekommen. CS-Gas wirkt besonders bei angetrunkenen oder unter dem Einfluss von Drogen stehenden Personen nur sehr eingeschränkt und ist auch für den Einsatz gegen Hunde nahezu ungeeignet! Dies hat zur Folge, dass sich der Angreifer nicht abwehren lässt. CS-Gas wirkt nur über die Schleimhäute. Pfeffer hingegen erzielt seine Wirkung auch über die Haut und ist deshalb erheblich wirkungsvoller. Im Falle eines Angriffs auf Leib und Seele sowie Hab und Gut greift der Tatbestand der Notwehrhandlung. Wenn man also ein Pfefferpräparat gegen ein zweibeiniges „Tier“ einsetzt, dürfte man deshalb kaum mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Deshalb ist meine Empfehlung für die wirkungsvolle Selbstverteidigung eindeutig das PFEFFERSPRAY. Bemerkung: Das beste Mittel nicht Opfer eines Angriffs zu werden, ist ein selbstbewusstes und sicheres Auftreten. Dazu gehört z.B. auch eine betont aufrechte Körperhaltung und ruhige Bewegungsabläufe. Sollten sich erste Anzeichen einer drohenden Konfrontation einstellen, die auch durch beschwichtigendes Verhalten durch den Bedrohten nicht abzuwenden sind, dann sollte man sich durch Flucht der Situation entziehen. Erst wenn dies nicht möglich ist oder zwecklos erscheint, dann sollte der Einsatz des Sprays unvermittelt erfolgen. Auch dann gilt: Man benutzt das Spray am sichersten sozusagen zur Fluchtvorbereitung. Will sagen: Unverzüglich in die Richtung des Angreifers sprühen, sich nicht weiter um diesen kümmern, oder gar versuchen ihn dingfest zu machen, und dessen momentane Orientierungslosigkeit nutzen um der Situation zu entkommen. Wer ist schon so kampferprobt um im Moment eines Angriffs eiskalt und knallhart agieren zu können. Es ist stets darauf zu achten, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren, um nicht später durch die Justiz vom Opfer zum Täter gemacht zu werden. Übrigens sind Folgeschäden beim Einsatz von Pfefferpräparaten kaum zu erwarten, da sie sich leicht abwaschen lassen. Das bedeutet, dass die zunächst heftige Reaktion nach geeigneten Gegenmaßnahmen später folgenlos bleibt. CS-Gas, insbesondere wenn aus kurzer Entfernung abgegeben, kann zu bleibenden Schäden beim Getroffenen führen! Besonders kritisch ist diese Wirkung, wenn das Gas aus einer Schusswaffe abgefeuert wird, denn beim Schuss werden auch grobe Partikel des Patronenverschlusses und Pulverrückstände herausgeschleudert, was zu erheblichen Verletzungen im Bereich der Augen führen kann. Wer möchte schon gerne lebenslänglich für einen Geschädigten aufkommen, der z.B. wegen der Einbuße seines Augenlichtes erwerbsunfähig geworden ist. Die Unterscheidung zwischen Täter und Opfer kann in diesem Falle fließend sein... Recht haben und Recht bekommen ist eben auch oft reine Glücksache. GUNIMO Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted November 8, 2002 at 08:59 AM Share Posted November 8, 2002 at 08:59 AM gunimo hat völlig recht. Anzufügen wäre noch, daß man beim Pfefferspray darauf achten sollte, eine Dose zu kaufen, die einen konzentrischen, engen Strahl liefert. Die effektive Reichweite ist dann etwa 2- 3m. Da gibt's auch Produkte, die eine Sprühwolke erzeugen, wie Haarspray. Nicht empfehlenswert. Z.Zt. das beste Spray dürfte von Walther kommen (die silberne Dose): Sehr enger Strahl, höchste Wirkstoffkonzentration. Die Polizei hat übrigens Spraydosen, die extra zum Üben mit Wasser gefüllt sind. Ist mir nicht bekannt, ob's die für Private auch gibt, wäre aber sicher sehr sinnvoll sich sowas mal zu kaufen um die Sache auszuprobieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted November 8, 2002 at 09:14 AM Share Posted November 8, 2002 at 09:14 AM Die Polizei hat übrigens Spraydosen, die extra zum Üben mit Wasser gefüllt sind. Ist mir nicht bekannt, ob's die für Private auch gibt, wäre aber sicher sehr sinnvoll sich sowas mal zu kaufen um die Sache auszuprobieren. aber nicht gegen gremlins ausprobieren! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 8, 2002 at 09:25 AM Share Posted November 8, 2002 at 09:25 AM "aber nicht gegen gremlins ausprobieren!" *lol* das hatte ich vergessen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted November 9, 2002 at 04:35 PM Share Posted November 9, 2002 at 04:35 PM Vielleicht noch eine kleine Anektode zur Wirkung von Gaswaffen (obwohl das ganze nicht sehr schmeichelhaft für mich ist): Dieses Jahr im August erzählte mir eine Bekannte, daß sie im Keller noch einen alten Gasrevolver rumliegen hat. Den wollte ich mir natürlich anschauen. Nach einigem Kramen fand sich das Teil auch, zusätzlich lose Munition. Das Ganze im Kaliber 6mm. Ich machte das Ding erstmal mit viel WD 40 wieder gängig (gute Idee), dann nahm ich die Mun in Augenschein. Da die Patronen zugebördelt waren, ging ich davon aus, daß es sich nur um Schreckschuß handelt (böser Fehler!). Ich habe also geladen und ab in den Garten(gute Idee), für ein paar Probeschüsse. Natürlich habe ich die Windrichtung nicht beachtet (Dummheit!). Der erste Schuß klang schon komisch gedämpft, was ich aber auf die alte Munition zurückgeführt habe; also gleich noch zweimal abgezogen (echt dämlich!) Da kam auch schon die Gaswolke zurück - dabei war wirklich nur leichter Wind. Muß wohl CN gewesen sein, nach der Wirkung zu urteilen. Die war nun zwar sehr unangenehm, aber keineswegs umwerfend. Gesichtshaut, Nase/Rachen brannten ganz schön, Augen tränten, aber auch nicht schlimmer als beim Zwiebelschneiden. Ich konnte locker selber die Augen mit verdünntem Zitronensaft spülen und anschließend unter die Dusche gehen. No Problem. Unmöglich damit einen mit Adrenalin vollgepumpten Angreifer aufzuhalten. CS soll zwar schlimmer sein, weil man bei entsprechender Konzentration anfängt zu kotzen, das aber auch erst nach einiger Zeit. Inzwischen gibt's zwar auch schon Pfefferpatronen, aber das Problem mit der Gaswolke, die zurückkommt, wenn man gegen den Wind schießt, ist damit auch nicht gelöst. Fazit: Zur Selbstverteidigung völlig ungeeignet. Da sollte man besser schnelle Turnschuhe kaufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Max Posted November 14, 2002 at 03:53 PM Share Posted November 14, 2002 at 03:53 PM Frage an unsere Juristen, der Einsatz von CS oder Pfefferspray erfolgt ja in der Regel in Notwehr (Gunimmo hats angedeutet).CS ist gegen zweibeinige Angreifer erlaubt Pfeffer nicht.Was passiert mir wenn ich Pfeffer doch anwende (auch im Hinblick auf Waffenbesitz) Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted November 14, 2002 at 05:15 PM Share Posted November 14, 2002 at 05:15 PM Was passiert mir wenn ich Pfeffer doch anwende (auch im Hinblick auf Waffenbesitz) Wenn eine Notwehrlage wirklich gegeben war: Nix. Obwohl's vielleicht besser ist zu sagen, daß man das Peffer nur zur Hundeabwehr mitgeführt hat. Der zweckwidrige Einsatz ist dann durch Notwehr gedeckt. Schizo, aber so isses. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted November 14, 2002 at 05:32 PM Share Posted November 14, 2002 at 05:32 PM darüber hab ich auch schon gegrübelt. für die selbstverteidigung ist es eigentlich egal. cs-gas darf ich ja auch nur in einer notwehrlage einsetzen. theoretisch gibt es also einen unterschied, praktisch nicht. ausser dass der aufgedruckte verwendungszweck nicht derselbe ist. ich hab so ein hübsches spray immer im auto, falls mal eine dogge versucht meinen smart zu apportieren ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted November 14, 2002 at 07:59 PM Share Posted November 14, 2002 at 07:59 PM Die genaue rechtliche Begründung hab ich jetzt nicht parat. Hab' ich aber mal gelesen und überprüft. Es stimmt: Wenn du das Ding zum Einsatz gegen Menschen rumträgst, ist das wohl an sich nicht erlaubt. In einer Notwehrsituation darfst du aber alle verfügbaren Mittel einsetzen, um den Angriff abzuwehren, also Eisenstange, Kettensäge und eben auch dein Pfefferspray, das du zur Hundeabwehr mitgeführt hast. ("Seit ich als Kind mal gebissen wurde, habe ich panische Angst vor Hunden!") Link to comment Share on other sites More sharing options...
gunimo Posted November 14, 2002 at 09:46 PM Share Posted November 14, 2002 at 09:46 PM ...In einer Notwehrsituation darfst du aber alle verfügbaren Mittel einsetzen, um den Angriff abzuwehren, also Eisenstange, Kettensäge und eben auch dein Pfefferspray... ...das ist so wohl nicht ganz richtig, denn die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss gewahrt bleiben. Sprich, auch in einer Notwehrsituation sollte keinesfalls mit der Gewalteinwirkung überzogen werden, sonst kann man schnell vom eigentlichen Opfer, zum Täter werden. Das sollte man sich immer vergegenwärtigen! Gruß gunimo Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted November 15, 2002 at 05:56 PM Share Posted November 15, 2002 at 05:56 PM ...das ist so wohl nicht ganz richtig, denn die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss gewahrt bleiben. Sprich, auch in einer Notwehrsituation sollte keinesfalls mit der Gewalteinwirkung überzogen werden... Jaaaiiiin. Kommt drauf an, was mit Verhältnismäßigkeit der Mittel gemeint ist. Hier gings ja zunächst mal um Pfefferspray und die Frage, ob man's notwehrmäßig gegen Menschen einsetzten darf, obwohl's nur zur Tierabwehr zugelassen ist und so bitte ich meine obige -zugegeben verkürzte Aussage- auch zu verstehen. Pefferspray wird gegenüber einem ernsthaften Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum etc. kaum jemals ein unverhältnismäßiges Mittel sein. Die Diskussion der Notwehr generell gehört aber eher in das Forum "Recht". Werde mal was dazu schreiben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
gunimo Posted November 15, 2002 at 09:12 PM Share Posted November 15, 2002 at 09:12 PM ..ich habe mich ausschließlich den Wortlaut "alle verfügbaren Mittel" bezogen. gunimo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Max Posted November 16, 2002 at 11:12 AM Share Posted November 16, 2002 at 11:12 AM Hallo Karaya, gute Idee was zum Thema Notwehr zu schreiben, die Sachkundeprüfung ist lange her und der Vortragende hatte nicht die Gabe etwas gut rüberzubringen. Gruß Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 13, 2006 at 08:45 AM Share Posted February 13, 2006 at 08:45 AM Type Double Action semiautomatic Caliber .45ACP, also .40S&W and 10mm Auto Weight unloaded 1205 g Length 216 mm Barrel length 127 mm Magazine capacity 8 rounds Colt Double Eagle pistol has been manufactured between 1990 and 1997. Unfortunately for company that brought it, Double Eagle came to market way too late, and was looked at as an outdated design with its heavy, all-steel construction and single-stack magazine. It was available in standard full-size, as well as in more compact Commander and Officers versions, in several calibers, but neither version succeed. One ironic aspect of this otherwise unremarkable design is that it became quite popular as a pattern for making tear-gas and blank-firing copies in Germany and Italy, as well as airsoft copies (toy air guns that fired 6mm plastic BB bullets) in South-East Asia. Colt Double Eagle is short recoil operated, locked breech pistol. It uses the Browning-type locking system, copied from Colt M1911 pistol, with its swinging link. Trigger is of double action type, with exposed hammer and a frame-mounted decocker lever. Additional safety is provided by the automatic firing pin block. Magazines are single stack, magazine release button is located at the base of triggerguard. Sights are either fixed or adjustable, dovetailed to the slide. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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