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Nachtzielgeräte: BKA entscheidet


greyman

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http://www.mainpost.de/regional/franken/Nachtzielgeraete-BKA-entscheidet;art1727,8721064

Mehr als 30 Anträge aus der Oberpfalz

Können Nachtzielgeräte (NZG) helfen, der Wildschweinplage in Teilen des Landes Herr zu werden? Darüber wird seit Jahren erbittert gestritten, auch Experten sind uneins. Ob die Technik bei der Jagd ausnahmsweise zum Einsatz kommen kann, darüber entscheidet das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden. Die juristischen Hürden sind hoch, beim Waffenrecht sind sie noch höher als beim Jagdrecht. Sollte es „Freibriefe“ im Freistaat geben, dann zunächst für Jäger in der Oberpfalz. Und das, obwohl jede dritte in Bayern erlegte Sau in Unterfranken unterwegs war.

Bisher sind Nachtzielgeräte Polizei und Militär vorbehalten, ihr Einsatz für die Jagd ist strikt verboten. Das soll sich nun ändern. Am Ende des Forschungsprojekts „Brennpunkt Schwarzwild“ in ausgewählten Revieren Bayerns stand Ende November 2014 ein Expertenhearing im Landtag. Dessen Fazit: „Die Vorteile (von NZG) überwiegen eindeutig.“

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Ohne jetzt beide Gerätschaften einzeln zu behandeln, denke ich jetzt einmal taktisch. Jäger können das sicher besser ausführen.

Der Jäger kann nur auf ein erkanntes und identifiziertes Ziel schießen. Weiters muß er den Zielhintergrund (Kugelfang), einschätzen können. Nicht so leicht da Wildschweine nachtaktiv. Eine Sau gestreckt, und vom Restder Rotte hört man nur mehr die Luft in das Vakuum zischen, welches sie hinterlassen haben.

übrigens würde ich den SD auch den Wauzis gönnen.

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Wenn damit ausgeschlossen ist, dass ein leicht gebückter Mensch mit dunklem Mantel für Wuz gehalten wird oder ein Pony mit Wuz verwechselt wird, find ich das einen immensen Fortschritt. Dass die beim BKA auch mal denken können???

Wer hätte das gedacht. Bin mal gespannt, ob sie auch gescheit sind.

Grüße

Gunfire :shootout:

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Ich hatte sowas in Erinnerung aus meiner Kindheit als mein Onkel einmal zwei Rehe streckte und mir danach erklärte, das andere sei nach dem ersten Schuß nicht weggelaufen, weil es den Knall in 200m Entfernung nicht als Bedrohung wahrgenommen habe.

Ja, das funktioniert manchmal. Meist wenn Ricke und Kitz geschossen werden (natürlich zuerst das Kitz). Die Ricke springt nicht weit ab und äugt zurück. Mit Ricke und Schmahlreh wird's dann schon unwahrscheinlicher, weil die Bindung zwischen den Beiden nicht mehr so gegeben ist. Und das hat gar nicht einmal unbeding etwas mit der Entfernung zu tun, das geht auch deutlich unter 200m.

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naja ich für meinen teil würde mich schon über mehr Flexibilität freuen.

so bin ich auf die paar nächte vor und nach Vollmond angewiesen weil ich in der restlichen zeit nichts sehe (also nicht wirklich viel)

mit nzg kann ich mir meine zeit freier einteilen, wenn ich Vollmond nicht kann geh ich halt anderes mal raus ;)

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Bisher weigern sich die Finanzämter, Jagd als nebenberufliche Tätigkeit anzuerkennen.

Sollte sich jetzt der Geldfluss bei der Wildschweinbekämpfung in industriellen Anpflanzungen umkehren, könnte sich auch diese Einstellung ändern.

Mit allen nützlichen Nebeneffekten.

 

Es bleibt Verhandlungssache, ob der Jäger dann pro Stunde oder pro Abschuss entlohnt wird.

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Tja, das mit den mehreren Sauen aus einer Rotte schießen geht halt nur mit dem Bogen :-)

*was ich immer sage, aber mir hört ja keiner zu*

... obs auch NZG für Bögen gibt? :-)

Na, aber das NZG hast Du doch schon, zumindest ist es vorhanden. Sitzt links und rechts oberhalb der Nase. Wenn natürlich Neumond ist, funktioniert das NZG natürlich nicht mehr. ;))

Grüße

Gunfire :shootout:

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Ach, das geht auch ganz gut mit einem einfachen Repetierer. Auf einer DJ gelingt es mir ab und an mal 2 oder 3 bei mir zu bleiben.

Nachtsicht kommt ja nun nicht selten zum (legalen) Einsatz. Das technisch zu optmieren sollte eigentlich gar keine Diskussion geben. DIe Unfall-, Verwechslungsgefahr sinkt und das Ansprechen sowie die Bejagung bei ungünstigen Verhältnissen wird vereinfacht.

Auch Schweine lernen dass Vollmond potenziell "gefährlich" ist und halten sich dann zurück.

Etwas weniger vorhersehbar sein und dafür mehr Sicherheit kann nicht verkehrt sein.

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Wobei das gerichtlich schon weit überholt ist. Förster, deren Arbeitsplatzbeschreibung die Verpflichtung zur Jagd beinhalten sowie Berufsjäger haben regelmäßig Anspruch auf einen Schalldämpfer für ihre Jagdwaffen. Das leitet sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ab.

Nicht beruflich tätige Jäger können sich auf diesen Passus noch nicht wirklich berufen. Obwohl sie ja teilweise als Jagdunternehmer auftreten. Auch dahingehend werden zurzeit diverse Verfahren vor Verwaltungsgerichten ausgefochten.

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Typisch, das sich gerade die Funktionäre der Verbände gegen die Einführung der NZG sträuben. Solche xxx gehören abgewählt.

Wenn nur ein Fehlschuss auf einen Menschen durch die bessere Ansprechbarkeit verhindert wird, hat sich die Einführung schon gelohnt.

Ich kenne NZGs aus meiner BW Zeit, man kann sehr wohl zwischen Tier und Mensch unterscheiden, nur bei kriechenden Personen wird es schwer.

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