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Schießnachweis im Bewachungsgewerbe?


schuster

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Danke und schon gefunden

§18 Nr. 2

 

(2) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass Versicherte, die Träger von Schusswaffen nach Absatz 1 sind, regelmäßig an Schießübungen teilnehmen und ihre Schießfertigkeit sowie Sachkunde nach dem Waffenrecht ihm oder einem Sachkundigen nachweisen. 

 

Gibt es zu den Schießübungen Vorgaben oder reicht eine bestimmte Ringzahl (20 Schuß auf 25m)?

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Wenn du bei der Bundeswehr die Wache stellst (zivil) dann muss der Wachmann erst einmal die PS1 schießen und bestehen, sonst kannst du den Job gar nicht machen. Bei PS1 schießt du normalerweise aus 20 manchmal aber auch 25m, auf ganz normale Ringscheiben, 5 Schuss und du muss mindestens 25 Ringe haben, diese Übung musst du eigentlich nur 1x schaffen. Ich schreibe eigentlich, da es manchmal vorkommen kann, dass manche Schießleitende die Übung doch weiterhin schießen lassen. Sonst schießt man alle 3 Monat die PS2, hierbei wird auf Mannscheiben geschossen, wieder 20m, 5 Schuss auf 3 Ziele, wovon jedes Ziel bekämpft sein muss, da ist dann aber egal ob Körper-, oder Manntreffer.

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