GunBoard.de Posted May 28, 2015 at 10:08 PM Share Posted May 28, 2015 at 10:08 PM Zugegeben eine ungewöhnliche Form der Wildbergung. Doch darf ein Grünrock deshalb öffentlich angeprangert und als Rabauke tituliert werden? Nein, entschied nun ein Gericht.View the full article Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted May 29, 2015 at 01:07 PM Share Posted May 29, 2015 at 01:07 PM gutes Urteil.Andere sinnlos zu beschimpfen sollte nicht unter Pressefreiheit fallen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted May 29, 2015 at 02:13 PM Share Posted May 29, 2015 at 02:13 PM Künftig ist hoffentlich dieser Schreiberling etwas vorsichtiger mit seiner Wortwahl gegen LWB! Dieses Urteil finde ich gut! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolpertinger Posted May 29, 2015 at 03:10 PM Share Posted May 29, 2015 at 03:10 PM Was mich an der Geschichte stört: Jagdverband und Behörde verurteilten den Jäger ohne die Fakten zu kennen! In den letzten Jahren ist es in Mode geraten Vorverurteilungen kund zu tun bevor alle Fakten am Tisch liegen! Ob das jetzt um Jäger, Waffenbesitzer, Polizisten etc geht ist egal...hauptsache drauf hauen....... 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted May 29, 2015 at 04:38 PM Share Posted May 29, 2015 at 04:38 PM Ist ja wohl nicht rechtskräftig und der Nordkureir geht ja anscheined in die nächste Instanz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rennstädter Posted May 31, 2015 at 11:34 AM Share Posted May 31, 2015 at 11:34 AM "Hetze gegen Jäger bestraft" unter dieser Überschrift wird hier diskutiert. Doch wurde vom Nordkurier hier wirklich gegen einen Jäger gehetz oder wurde das unweidmännische Verhalten eines „Jägers“ angeprangert? Da mich der ursprüngliche Artikel einmal interessierten habe ich einmal gegoogelt und bin beim Nordkurier auf folgendes gestoßen: 1.Am 02.06.2014erschien unter der Überschrift „Ekelhaft, Darf man so ein totes Reh transportieren?“ der erste Artikel http://www.nordkurier.de/ueckermuende/darf-man-so-ein-totes-reh-transportieren-027373006.html 2.Unter der Überschrift „Empörung in der Jägerschaft, Dem "Wildschleifer" droht Jagdschein-Entzug“ äußerte sich die Jägerschaft aus Vorpommern am 04.06.2014 dazu. http://www.nordkurier.de/ueckermuende/dem-wildschleifer-droht-jagdschein-entzug-047416606.html 3.Erst am 06.06.2014 mit der Überschrift „Ein Jäger in der Kritik, Das sagt der „Wildschleifer“ zu seiner fragwürdigen Aktion“ bezog der betroffene Jäger Stellung http://www.nordkurier.de/ueckermuende/das-sagt-der-wildschleifer-zu-seiner-fragwuerdigen-aktion-067484306.html Und das was er hier äußerte deckt sich mit dem was er unter http://www.jagderleben.de/das-tote-reh-am-haken sagt. Eine für mich recht fragwürdige Stellungnahme. 4.Als letzte Artikel zu dem Thema erschien am 17.06.2014 folgender unter der Überschrift „Nach Jagd-Skandal, Strafanzeige gegen "Wildschleifer"“ http://www.nordkurier.de/ueckermuende/das-blueht-dem-wildschleifer-177734906.html Mit der aufgeführten Berichterstattung aus dem Nordkurier kann sich jeder selbst ein Bild machen. Dieser „Jäger“ hat der Jagd und der Jägerschaft mit seinem unweidmännischen Verhalten, das man durchaus als Rabaukenhaft bezeichnen kann, keinen Gefallen getan. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted May 31, 2015 at 11:39 AM Share Posted May 31, 2015 at 11:39 AM Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit........so ein Bullshit! Das Vieh war bereits TOT!!! Dieses Verfahren wird in Nullkommanix wieder eingestellt. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 31, 2015 at 11:44 AM Share Posted May 31, 2015 at 11:44 AM Naja, der Umgang auch mit totem Wild kann auch noch dem aufsummierendem Begriff der Waidgerechtigkeit unterliegen. Wie z.B. das nicht Übertreten der Strecke, etc. Wenn dem Stück z.B. der Pansen aufgerissen wurde, würde ich mir das auch nicht ins Auto legen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted May 31, 2015 at 11:45 AM Share Posted May 31, 2015 at 11:45 AM Das ganze bewirkt bei mir genau eines, egal wie das Verfahren ausgeht: Fallwildbergungen überlasse ich dem Baulastträger. Punkt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 31, 2015 at 11:46 AM Share Posted May 31, 2015 at 11:46 AM Das würde ich bei eigenem Revier auch so machen. Zumal bei uns der Kreis gerade wieder die Jagdsteuer angehoben hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now