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Die Geschichte eines Testfahrers


Klaus12

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Turbo - Rolf

ich finde das Thema nicht mehr - sorry - deswegen neu ....

Das Erste | Montag, 25.07.05 | 21:45 Uhr

Der Tag, als ich zum "Todes-Raser" wurde

HR (Stern.) | Länge: 45 Minuten

Die Geschichte eines Testfahrers

Film von Samuel Schirmbeck

Hatte aber damals schon meine Bedenken gegen beide Verurteilungen angemeldet und habe gestern abend meine Vermutungen durch einen sauber recherchierten Bericht der ARD bestätigt bekommen.

 

Wer saß wirklich in dem dunklen Mercedes, der am 14. Juli vor zwei Jahren Jasmin Aßmann so in Schrecken versetzte, dass sie mit ihrem Kind gegen einen Baum prallte und starb?

der Bericht hat wiederum gezeigt, dass die junge Frau mit mindesten 140 km/h ohne plausiblen Grund auf der linken Spur fuhr ohne ein Fahrzeug zu überholen und - im Bericht extra betont - ohne "Feindeinwirkung" das Lenkrad verrissen hat und den Unfall selbst verursacht hat.

Damals war noch von Lackspuren die Rede, in dem Bericht war es kein Thema mehr.

 

Der Tag, an dem ich zum Todesraser wurde ?

 

 

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Das ist ein schwieriger Fall.

Auf der einen Seite sehe ich wie diese Frau eine unfaehige Fahrerin war; auf der anderen Seite finde ich, dass dieser Testfahrer mit seiner hohen Geschwindigkeit die Frau so in Panik versetzt hat, dass Sie ueberreagierte.

Das ist dann nun mal Noetigung die den Tod zweier Menschen zur Folge hatte.

Auch dass dieser Herr dann schnell das Weite gesucht hat ist nicht fuer Ihn hilfreich gewesen!

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Mich hat damals als der Fall aktuell war, ein wenig erstaunt wie der Arbeitgeber des Unfallverursachers reagierte. Da war zumindestens am Anfang ein langes Schweigen. Was ich nicht versteh, wenn man ein neues Fahrzeug ausprobieren und an die Grenzen gehen will, kann man ja dies auf Teststrecken tun, aber bitte nicht auf öffentlichen Strassen. Für was hat man den Testsrecken. Doch extra gebaut, um eben neue Fahrzeuge zu testen und ich bin überzeugt, man kann auch dementsprechend schnell fahren auf diesen Teststrecken.

Zum Fall selber kann ich da als Aussenstehender wenig sagen, wer Schuld hatte, oder ob es eine Verkettung unglücklicher Umstände war. Wer sehr schnell fahren will (rasen-ist immer so ein heikler Begriff), sollte dies auf abgesperrten privaten Test oder Rennstrecken tun und nicht auf öffentlichen Strassen. Geschwindigkeitsbegrenzungen, wenn sie denn vorhanden sind, haben halt doch vielfach einen Sinn und wurden nicht einfach so aufgestellt.

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Es gibt hier aber noch ein paar andere Dinge zu beachten:

- Der Täter wurde vonb seinen eigenen Kollegen als gemeingefährlicher Fahrer eingestuft

- Der Täter hat andere beschuldigt den Unfall verursacht zu haben

- Der Täter wurde von seinem Arbeitgeber entlassen

- Es gab Zeugen die sein gemeingefährliches Verhalten gesehen haben und sich das Kennzeichen notiert haben

Der Typ ist schuldig - zumindest maßgeblich mitschuldig. Er hat den Grunsatz No. 1 der Strassenverkehrsodnun missachtet. Lebenslanges Fahrverbot + 10 Jahre Knast würde ich für angemessen erachten.

 

der Bericht hat wiederum gezeigt, dass die junge Frau mit mindesten 140 km/h ohne plausiblen Grund auf der linken Spur fuhr ohne ein Fahrzeug zu überholen und - im Bericht extra betont - ohne "Feindeinwirkung" das Lenkrad verrissen hat und den Unfall selbst verursacht hat.

Damals war noch von Lackspuren die Rede, in dem Bericht war es kein Thema mehr.

  

 

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Die Frau hat mit Tempo 100 auf der linken Spur nichts zu suchen, und jemand der sich "erschreckt" wenn ein schnelleres Fahrzeug von hinten ankommt, und deswegen einen Unfall baut, dann gehört diese Person generell nicht in den Strassenverkehr. Auf einer Landstrasse hätte sie wohlmöglich noch ein entgegenkommendes Fahrzeug gerammt. Fahrerflucht ist allerdings dann noch eine ganz andere Geschichte.

Ich fahre selbst gerne und oft schnell und habe kein Verständnis für linksschleicher, man denke nur an die E220 mit Hut in der Heckablage :puke: die einen dann zum Rechtsübreholen zwingen.

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Stimmt das mit der Fahrerflucht hatte ich noch vergessen. Dafür nochmal 10 Jahre extra. Auch wenn andere sich falsch verhalten gibt dir das nicht Recht dich noch falscher zu verhalten - im Gegenteil du musst Rücksicht darauf nehmen und den Fehler anderer ausgleichen. Und wenn du das nicht einsiehst bist du psychologisch nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen von legalem Waffenbesitz einmal ganz abgesehen ...

Die Frau hat mit Tempo 100 auf der linken Spur nichts zu suchen, und jemand der sich "erschreckt" wenn ein schnelleres Fahrzeug von hinten ankommt, und deswegen einen Unfall baut, dann gehört diese Person generell nicht in den Strassenverkehr. Auf einer Landstrasse hätte sie wohlmöglich noch ein entgegenkommendes Fahrzeug gerammt. Fahrerflucht ist allerdings dann noch eine ganz andere Geschichte.

Ich fahre selbst gerne und oft schnell und habe kein Verständnis für linksschleicher, man denke nur an die E220 mit Hut in der Heckablage :puke: die einen dann zum Rechtsübreholen zwingen.

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Die Frau hat mit Tempo 100 auf der linken Spur nichts zu suchen, und jemand der sich "erschreckt" wenn ein schnelleres Fahrzeug von hinten ankommt, und deswegen einen Unfall baut, dann gehört diese Person generell nicht in den Strassenverkehr. Auf einer Landstrasse hätte sie wohlmöglich noch ein entgegenkommendes Fahrzeug gerammt. Fahrerflucht ist allerdings dann noch eine ganz andere Geschichte.

Und wer kann sagen, dass sich die Fahrerin auf der linken Spur nicht zu ihren schreienden Kinder auf dem Rücksitz umgedreht hat und deswegen die Beherrschung über ihr Auto verlor??? Warum fuhr sie links? Weil sie durch die Ablenkung ihrer Kinder schon von rechts nach links abgedriftet war?

Ja, das sind auch nur Spekulationen, aber ich finde es faszinierend, wie viele Leute sich über den Mercedesfahrer das Maul zerreisen, ohne dabei gewesen zu ein und die nur die "Bildfakten" kennen...

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Was ich aus den Medien gelesen und am Radio (jawohl auch Ich hoere dank Internet SWR3) ist der Wagen wohl mit 240 Sachen auf die dahintraeumende Frau zufahren.

Als Diese dann (wahrscheinlich durch Lichthupe) auf den Mercedes aufmerksam wurde, hat Sie in der Panik das Steuer herumgerissen und ist an einen Baum gefahren.

Waere der Mercedestestfahrer rechts an Ihr vorbei, waere die Frau wohl erst eine Minute spaeter aufgewacht!

Gesehen hat den Unfall uebrigens direkt so weit ich mich erinnern kann Keiner.

Daher hatte mich das Urteil schon ein wenig verwundert (obwohl mich von der deutschen Justiz, wenn man Sie so nennen will, nichts mehr ueberrascht!),

dass ohne Beweise und ohne Zeugen jemand verurteilt wurde.

Ueberhaupt ist das Urteil so eine Sache, denn wenn Rolf F der Fahrer war und der Unfall so abgelaufen ist wie beschuldigt; dann ist das Urteil zu milde.

Immerhin sind zwei Menschen zu Tode gekommen.

Fuer mich sieht die Sache so aus, dass der Richter selber nicht so ueberzeugt war und daher nicht so hart draufgeschlagen hat!

Aber wie Obiwan schon sagt, wir waren alle nicht dabei und daher ist das hier alles Spekulation!

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Ueberhaupt ist das Urteil so eine Sache, denn wenn Rolf F der Fahrer war und der Unfall so abgelaufen ist wie beschuldigt; dann ist das Urteil zu milde.

eben, und weil es keine Beweise gibt wäre ein Freispruch notwendig gewesen.

Schon die zweite Instanz hatte die Strafe ja abgemildert weil sie nicht von der Schuld des Fahrers überzeugt war.

In diesem Zusammenhang hatte man damals auch von Lacksplittern gesprochen, die jetzt nicht mehr aufgetaucht sind.

In der Sendung erwähnten die Zeugen auch - so habe ich das jedenfalls in Erinnerung - dass sie massiv von der Polizei unter Druck gesetzt wurden.

Und wenn der eine Zeuge aussagt, dass er die Form der Lampen des Fahrzeuges im Rückspiegel erkannt haben will da kann ich mir nur an den Kopf fassen, ... ich wusste nich mal, dass es da Unterschiede gibt :mrgreen: .

 

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Und genau das ist strafbar ! Und das weiss auch jeder.

Was ich aus den Medien gelesen und am Radio (jawohl auch Ich hoere dank Internet SWR3) ist der Wagen wohl mit 240 Sachen auf die dahintraeumende Frau zufahren.

Als Diese dann (wahrscheinlich durch Lichthupe) auf den Mercedes aufmerksam wurde, hat Sie in der Panik das Steuer herumgerissen und ist an einen Baum gefahren.

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Hast du einen Führerschein ? Dann solltest du den vielleicht wieder abgeben ... Aber ich erklärs dir mal gaaaanz langsam:

1.) Zu dichtes Auffahren ist verboten

2.) Zu schnell zu dicht auffahren sowieso

3.) Und in diesem Zusammenhang noch Lichthupe ist obendrein noch eine schwere, strafbare Nötigung

Auf derartige Kriminelle macht die Polizei ja mit extra ausgerüsteten Fahrzeugen Jagd. Und mit großem Erfolg.

Ach ja und jeder der mit mehr als 130 fährt und dann einen Unfall verursacht bekommt das sowohl von Staatsanwalt und Versicherung nochmal extra erschwerend gewertet.

@DH:

Was ist an Deinem Zitat strafbar?

- 240 Sachen?

- dahinträumende frau?

- Lichthupe?

- in Panik das Steuer herumreißen?

- an einen Baum fahren?

Sage es mir!

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Hast du einen Führerschein ? Dann solltest du den vielleicht wieder abgeben ... Aber ich erklärs dir mal gaaaanz langsam...

Nana! Wer wird denn hier persönliche Angriffe fahren wollen???

In Deiner jetzigen Aussage hast du selbstverständlich Recht!

Nur: in Deinem von MarcDW eingefügtem Zitat ist von etwas anderem die Rede. Da steht nichts strafbares drin!!

Was DU gerne dort hinein interpretiert hättest steht nun mal nicht drin.

Ebenso konnte ich das noch nirgendwo als bewiesen in dem angesprochenen Fall nachlesen. Alles nur Wunschinterpretationen, wie die obigen von dir.

Das ist unsere Medienlandschaft!

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Ein langsameres Fahrzeug durch eine freundliche Lichthupe zum Freigeben der linken Spur aufzufordern ist noch keine Nötigung.

Fährt man zu Dich auf und die gibt dauernd Lichthupe, dann ist das Nötigung. Nötigung entsteht durch ein Bedrängen, 1-2 Mal Lichthupe geben fällt sicher nicht darunter, sonst hätte ich schon sicher 1000 Anzeigen wegen Nötigung bekommen müssen.

Turbo Rolf ist freizusprechen. Sicher muss man nicht volle Lotte andere Verkehrsteilnehmer vor sich her schieben, aber nur weil mir einer im Kofferraum hängt muss ich nicht gegen den Baum fahren. Die Sache war tragisch, aber die Junge Frau war dem Stress, den einen überall im Straßenverkehr treffen kann, scheinbar nicht gewachsen. Was gurkt sie auch bei freier rechter Bahn links rum.

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...Im konkreten Fall war hier aber ein offener CL600 im Einsatz...

Eben; und Diesen gab es 35 (?) Mal in dem Kreis wo die Zeugen so in Fahrzeug (vorher) die ersten Buchstaben des Nummernschilds erkannt haben wollen.

Insgesammt gab es die Dinger wie oft??

Das ist die deutsche Justiz und Rechtsstaat!

Mal ganz offen von mir spekuliert wie die Sache gelaufen ist:

Der MB Fahrer ist Rolf F.

Er ist auf der offenen Bahn mit mehr als 270 Km/h unterwegs und dann sieht er den tagtraeumenden Kleinwagen auf der linken Spur mit +/-160 Km/h weniger.

Innerhalb von Sekundenbruchteilen beschliesst er rechts an dem Wagen vorbeizufahren, zumal weit und breit kein anderes Fahrzeug auf der Bahn ist.

Die Frau des Kleinwagens merk erst das Sie rechts ueberholt wurde, als der Kleinwagen von der Luftwelle des Mercedes ins Wackeln gebracht wurde, was 2 Sekunden nachdem Ralf F. das Fahrzeug passierte zum Effekt kommt.

In Panik und ohne zu wissen was ueberhaupt los ist und mit schlechten Gewissen in der linken Spur zu sein, reisst Sie das Steuer herum um in die rechte Spur zu kommen.

Rolf F. faehrt mit +270 Km/h weiter und bei dieser Geschwindigkeit schaut man nicht lange in den Rueckspiegel.

Er hat villeicht gerade kurz geschaut nachdem er das Fahrzeug passiet hatte; da hatte die Fahrerin noch gar nichts gemerkt und fuhr geradeaus.

Als er dann im Radio von einem toetlichen Unfall hoerte, kam das schlechte Gewissen auf, was Ihn dann verdaechtig machte.

Man muss Daimler Chrysler auf jeden Fall den Vorwurf machen, dass keine Richtlienen fuer solche Fahrer auf oeffendlichen Strassen bestanden haben.

Ich wuerde mit solchen Fahrzeugen grundsaetzlich nur zwei Personen fahren lassen, dann ist die Wahrscheinlichkeit fuer solche Geschichten geringer!

Zum Urteil muss ich sagen, dass fuer eine Verurteilung keine Beweise dawaren, wobei ich natuerlich nicht im Gerichtssaal gesessen habe.

Rolf F. ist aber schon von der Bildzeitung und anderen Medien einschliesslich SWR3 fuer schuldig gesprochen wurde bevor der Prozess anfing!

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...Unnötiges Langsam fahren gefährdet den Verkehr mehr als schnelles überholen...

Hier in den USA gibt es zwar ein Rechtsfahrgebot in vielen Staaten, aber es regt sich keiner auf wenn man rechts ueberholt und es gibt auch kein Gesetz dagegen.

Allerdings ist die Geschwindigkeitsbegrenzung generell bei 65 Meilen = 104 Km/h und man kommt meistens mit 80 Meilen = 128 km/h weg.

In Nevada, New Mexico und Arizona ist die Geschindigkeitsbegrenzung dann 75 Meilen.

Dabei gibt es keine Massenabfertigungsradarfallen wie in DE, die Polizei muss jedes Fahrzeug einzeln anhalten und den Fahrer ueberpruefen.

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Im konkreten Fall war hier aber ein offener CL600 im Einsatz, da wär die Polente aber schön kacken gegangen hätten sie sich versucht an den Wagen zu hängen. Und Tschüss :mrgreen:

Glaube ich nicht mal .

So wie sie eine Beschreibung des Fluchtfahrzeuges haben, ist der geliefert,sofern er nicht wie Batman ein geheimes Versteck hat.

Ein Polizeihubschrauber ist immer schneller als der Raser und Funkwellen mit ca 300 000 km /s auch manchmal.

Dann greift bei der Polizei das Hase /Igel-Verfahren.... bin schon da.

Und selbst wenn es eine Rennen gibt so hat ein langsameres Zivilfahrzeug der Polizei einen eminenten Vorteil :

Das Blaulicht.

Der Fliehende wird immer wieder von anderen Verkehrsteilnehmern aufgehalten und sein herausgefahrener Vorsprung nütz ihn nicht viel, sofern er nicht die Autobahn heimlich verlassen kann.

Dasd Blaulichtfahrzeug hat viel mehr freie Fahrt.

Auf diese Weise haben sie schon Ferraris rausgewinkt.

Ganz davon abgesehen, daß die Aktion für RTL längst auf Polizeivideo gebannt ist, samt Nummernschild.

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