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Schießerei im Asylheim - Todesschütze steht vor Freispruch


Jägermeister

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Die wollten ja nur kaufen, nicht weiterverkaufen .... oder?

 

 

Unter dem Strich forderte der Staatsanwalt gegen den 26-Jährigen eineinhalb Jahre auf Bewährung wegen Verstoß gegen das Kriegswaffen-Kontrollgesetz; er hatte die Maschinenpistole dabei.

 

Doch die Version, dass der tödliche Schuss aus Notwehr abgegeben worden sei, sei nicht zu widerlegen.

 

Und auch den Vorwurf der versuchten räuberischen Erpressung im Zuge eines Drogendeals sah der Anklagevertreter als nicht bewiesen an. Für den 35-jährigen Angeklagten blieb nur der Erwerb von Kokain für 50 Euro als Straftatbestand übrig, Forderung: 90 Tagessätze zu je 20 Euro.

 

http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Stadt-Wolfsburg/Asylheim-Totschlags-Vorwurf-vom-Tisch

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Die wollten ja nur kaufen, nicht weiterverkaufen .... oder?

...

Unter dem Strich forderte der Staatsanwalt gegen den 26-Jährigen eineinhalb Jahre auf Bewährung wegen Verstoß gegen das Kriegswaffen-Kontrollgesetz; er hatte die Maschinenpistole dabei.

Kriegswaffen-Kontrollgesetz?

Gibt es da nicht Mindeststrafen bei Verstößen?

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