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Notwehr? Tötungsdelikt? Mann erschießt Einbrecher


Medizinmann

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Das wird wieder ein übler Scheiß.....

 

Mann schießt auf Einbrecher und tötet 18-Jährigen  

Dienstag, 09. Juni, 06.33 Uhr (aktualisiert um 08.24 Uhr): Hannover - Ein Hausbesitzer hat in Hannover mit einer Schusswaffe auf einen vermeintlichen Einbrecher gefeuert und ihn dabei tödlich verletzt. Wie die Polizei mitteilte, starb der 18-Jährige in den frühen Morgenstunden in einem Krankenhaus.

Die Einsatzkräfte hatten den jungen Mann wenige hundert Meter vom Haus entfernt gefunden. Er musste reanimiert und im Krankenhaus notoperiert werden. Der 40-jährige Hausbesitzer hatte in der Nacht drei Einbrecher auf seinem Grundstück entdeckt und einen Schuss abgegeben. Die Täter flüchteten daraufhin zu Fuß in verschiedene Richtungen. 

Der 40-jährige Hausbesitzer hatte nach eigenen Angaben in der Nacht Geräusche auf seinem Grundstück gehört. Als er nachsehen wollte, habe er drei Unbekannte angetroffen. Bei einem der Männer will der 40-Jährige eine Waffe entdeckt haben, sagte er später der Polizei. Deshalb sei er ins Haus zurückkehrt und habe seine eigene Handfeuerwaffe geholt. Anschließend habe er einen einzelnen Schuss abgegeben. Die genauen Hintergründe, weshalb er schoss, blieben zunächst unklar. Die Unbekannten flüchteten zu Fuß in verschiedene Richtungen. Der 40-Jährige alarmierte daraufhin die Polizei. 

Von den anderen beiden Einbrechern fehlt jede Spur. Die Polizei suchte sie mit einem Großaufgebot und einem Hubschrauber. Wie ein Polizeisprecher erklärte, war der Hausbesitzer nach ersten Erkenntnissen legal im Besitz der Schusswaffe. Warum er schoss, war jedoch zunächst unklar. 

 
 
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Sollte die beim Einbrecher gesehene Waffe nicht echt oder gar nicht auffindbar sein, hat er ein richtiges Problem.

Mal ganz davon abgesehen, ob er überhaupt auf Notwehr plädieren kann, sprich ob die Einbrecher ihn angreifen wollten oder anderweitig massiv bedrohten. Sollte der LWB keine Zeugen auf seiner Seite haben, wird´s ganz eng. 

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Kann sein, muß nicht sein. Hängt auch davon ab, was er genau aussagt und ob diebeiden anderen je auftauchen. 

Ihr Aufenthalt auf seinem Grundstuck, dürfte ja ganz schön lang gewesen sein.

Theoretisch hat er keine schlechten Karten, aber Gesetz und Spruchpraxis sind zwei paar Schuhe.

Oost bezieht sich auf Schwedenmauser.

Edited by Glockologe
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Die FAZ:

Weil er sie für Einbrecher hielt, hat ein Hausbesitzer in Hannover auf drei Männer auf seinem Grundstück geschossen. Ein 18 Jahre alter Mann wurde getroffen und starb am Morgen im Krankenhaus.

 http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/hannover-mann-erschiesst-18-jahre-alten-mutmasslichen-einbrecher-13637130.html

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Kein Mitleid für diesen Verbrecher! Ein Mann wurde genötigt (laut Medien) seine Frau und Kind zu schützen! 0100 Uhr Nachts hat niemand etwas auf einem fremden Grundstück zu suchen! Die psychische Belastung auf einen Menschen schießen zu müssen ist sicher enorm! Ps: Da ich nicht selbst dabei war, kann ich nur die "Tatsachen" laut Medien beurteilen!!

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Heißt es nicht immer noch: "Im Zweifel für den Angeklagten"?

Vielleicht kann man ihm vorwerfen, er hätte nicht gleich einen gezielten ersten Schuss abgeben müssen?

Aber mal im Ernst - wenn bei mir nachts drei(!) Gestalten ums Haus "schleichen", dann halte ich die nicht für Zeugen Jehovas, die mit mir mal über Gott reden wollen.

Und dass bei einer vermeintlichen Übermacht potentiell aggressiver Gestalten dann der Adrenalinspiegel so hoch steigt, dass ich mich in der Unübersichtlichkeit der Situation zu so einer radikalen Handlung gezwungen sehe, das soll mal einer als "Unverständlich" abtun.

Die Frage wird jetzt wohl sein: Kann er glaubhaft machen, dass sein Eindruck korrekt war, einer der "Einbrecher" hätte eine Waffe in der Hand gehabt?

Vermutlich ja nicht der, der von ihm tödlich getroffen wurde. Da wäre dessen Waffe ja sicherlich aufgefunden worden.

Ich wünsche viel Glück und einen guten Anwalt.

 

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Bei Facebook hat einer was sehr gutes gesagt:

Eins der damit zusammenhängenden Probleme ist, dass in der Sachkunde zwar die Notwehrparagraphen kurz erwähnt werden aber nach der bestandenen Sachkundeprüfung kein praktisches Selbstverteidigungstraining mit Schusswaffen für WBK-Besitzer vorgesehen ist. So ein Training ist sogar explizit verboten, wenn man keinen Waffenschein hat.

Diese Situation ist inkonsistent und kann viele Probleme beim Schusswaffeneinsatz in Notwehr verursachen. Meiner Meinung nach ist der Selbstschutz in den eigenen Wohn- und Geschäftsräumen als Bedürfnis für den Waffenerwerb zu fordern, damit auch offiziell ein professionelles und regelmäßiges Selbstverteidigungstraining mit Schusswaffen erfolgen kann. Das wird die Waffenbesitzer vor den ganzen Unsicherheiten in Verbindung mit Notwehr schützen. Ein gutes Vorgehen kann man sich nicht einfach anlesen, das muss wirklich intensiv geübt werden!

Dann würde der eine vermutlich noch Leben und der gute Mann hätte nun weniger Ärger an der Backe. Vermutlich, man weiss es natürlich nie...

Edited by Cobr4
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Hinweis: Sowie ein Zaun uberstiegen, durchschnitten, kurz eine physische Sperre uberwunden wurde, ist es Einbruch. Die fehlende Waffe sagt nichts, die kann einer der Komplizen mitgenommen haben.

 

Völlig richtig ist, daß die erste Einlassung von besonderer Bedeutung ist. Das korrekte Verhalten in solchen Situationen kann bei der IWÖ nachgelesen werden.

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Und ich vermute, dass es heißen wird - die korrekte Vorgehensweise wäre gewesen, sich und seine Familie im Klo einzuschließen und von da aus mit dem Handy die Polizei zu rufen?!

Kann man natürlich nur in der jeweiligen Situation entscheiden.

Und die "Verhältnismäßigkeit der Mittel"?

Hätte ein Baseballschläger vielleicht gereicht?

Bei drei Eindringlingen? Ich hätte mich nicht darauf verlassen mögen in vergleichbarer Situation. Bzw.: Sollte ich in eine solche Situation geraten, dann stünde MIR nur ein Baseballschläger (oder was Vergleichbares) zur Verfügung.

Ich besitze keine Schusswaffe. Aber ich kann auch nur beten, dass ich nie in eine derartige Situation gerate.

Edited by Rübennase
Räschtschraibfela beseitigt
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Ist die Fluchtgefahr so hoch, das er vorläufig festgenommen werden musste?

 

http://www.morgenpost.de/vermischtes/article142198100/Hausbesitzer-erschiesst-mutmasslichen-Einbrecher.html

Der Hausbesitzer wurde vorläufig festgenommen. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags.

Edited by greyman
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Bin selber mal mit meinem Drehtrommler in der einen und der Taschenlampe in der anderen ums Haus geschlichen, weil ich verdächtige Geräusche auf der Terrasse hinterm Haus gehört hatte und mein Nachbar erst zwei Wochen vorher leergeräumt wurde. Ist´n Scheiß-Gefühl, besonders wenn Du dabei aus einem schmalen Gang um eine Ecke schleichen musst, wo Dich die andere Feldpostnummer auf Schlagstockreichweite erwarten kann und der einzige Fluchtweg quasi an Dir vorbei führt... War Gott sei Dank nur ein falscher Alarm.

Weiß nicht, ob ich das so noch einmal machen würde, aber die Cops brauchen in uns im Outback mindestens 30 Minuten bis sie vor Ort sind. Vielleicht wäre in meinem Fall ein aus dem Velux-Fenster auf die Terrasse geworfener China-Böller die bessere Option gewesen...

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Grundsätzlich haste damit natürlich Recht.

Aber wie hier schon ein-, zweimal geäußert wurde, sind uns ja die möglichen Hintergründe tatsächlich nicht bekannt.

Ich bin kein Jurist, aber der Umstand, dass der "Schütze" nun selbst fest genommen wurde, deutet ja zumindest auf die Möglichkeit hin, dass da noch einiges an Klärungsbedarf besteht.

Denn wer weiß schon, ob ihm die drei "Besucher" wirklich unbekannt waren? Welchen rationalen Grund er hatte, der Sache selbst nach zu gehen?

Oder er war tatsächlich einfach nur aufgebracht und ist es gewohnt, die Dinge in die "eigene Hand" zu nehmen?

Wer weiß schon, wie manche Menschen ticken?

In jedem Fall dürfte dieses Ereignis nicht gerade ein Baustein sein, der die Interessen dieser Foren-User positiv beeinflusst.

:unsure:

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