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Affengesetzt 2/6 Regelauslegung die 29000ste


xhbkx

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Hallo zusammen,

neuste Geschichte vom Amt. Ich hab mir einen Voreintrag gegeben lassen und spasseshalber mal angekündigt bis nächste Woche zum eintragen.
Pustekuchen jetzt werden von den letzten beiden Waffen das jüngste Datum hergenommen um wieder 2 weitere eintragen zu können. :tease:

Also hier einmal ein Beispiel sonst versteht man das wohl nicht. Annahme Waffen eingetragen am 1.1 und 14. 1. --> d.h. dann laut Amt die nächste Waffe erst wieder am 15.7.

Also genaugenommen wenn ich da nicht 2 auf einmal eintragen lasse und die letzten 2 Waffen gelten dann müsste ich für die nächste Waffe bis zum 16.1 warten zum eintragen.
Das ist dann nach meiner Rechnung eher eine 1/6 Regel.

Bei mir macht das jetzt nur 2 Wochen aus und ich trage dann einfach 2 ein, aber kann mir das bitte einmal einer erklären oder bin ich zu dumm zum Rechnen.

mfg

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 Hast du ne Waffenrechtschutz? 15€ beim DSB.

Tatsächlich nur 10,-

, für BdMP und BDS etwas teurer

Beim BDS so weit mir bekannt sogar im Beitrag enthalten.

Bei vdW dito.

Wer heutzutage als Waffenbesitzer ohne Rechtschutzversicherung ist, der glaubt auch an das Gute im Menschen und hält alle Politiker für ehrenwerte, zuverlässige und glaubwürdige Leute..............................

 

GP

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Also hier einmal ein Beispiel sonst versteht man das wohl nicht. Annahme Waffen eingetragen am 1.1 und 14. 1. --> d.h. dann laut Amt die nächste Waffe erst wieder am 15.7.

Korrekt wäre, wenn Waffe A am 01.01. erworben wurde und Waffe B am 14.01., das Waffe C am 01.07. unter Anrechnung der sechsmonatigen Frist für Waffe A und Waffe D unter Anrechnung der sechsmonatigen Frist für Waffe B am 14.07. erworben werden dürfte. Es zählt immer der Abstand zwischen den Waffenkäufen.

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Korrekt wäre, wenn Waffe A am 01.01. erworben wurde und Waffe B am 14.01., das Waffe C am 01.07. unter Anrechnung der sechsmonatigen Frist für Waffe A und Waffe D unter Anrechnung der sechsmonatigen Frist für Waffe B am 14.07. erworben werden dürfte. Es zählt immer der Abstand zwischen den Waffenkäufen.

Ja so habe ich es ihnen auch erklärt, aber nein sie haben recht....

Bei mir sind es in dem konkreten Fall auch nur 2 wochen, daher weiß ich noch nicht wie ich darauf reagiere.

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Ja so habe ich es ihnen auch erklärt, aber nein sie haben recht....

Bei mir sind es in dem konkreten Fall auch nur 2 wochen, daher weiß ich noch nicht wie ich darauf reagiere.

Da sie eben NICHT Recht haben, würden sie sich nur bestärkt fühlen, wenn Du es so akzeptierst.

Aber klar, bei zwei Wochen lohnt der Streit nicht wirklich und man wägt berechtigterweise ab, ob man sich deshalb den Ärger ans Bein binden will, das ist verständlich, das würde ich u.U. auch tun, weil man geneigt ist, wegen Kleinigkeiten nicht zu streiten.

Aber bei diesem Irrglauben Deiner Behörde könnte man im Extremfall fast ein halbes Jahr verlieren, was im Anfangsstadium der Waffenbeschaffung wirklich ärgerlich sein kann.

Vielleicht solltest Du praktischerweise Deine bei derselben Behörde registrierten Vereinsmitglieder über die Problematik unterrichten

und

wer dann mal wirklich davon betroffen ist, sollte dafür Sorge tragen, mit einer Rechtschutzversicherung im Rücken, diesen Leuten das Gesetz zu erklären, über dem auch sie nicht stehen !

GP

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