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Forstdirektor des Landesverbandes kämpft um Jagdschein


Jägermeister

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Also egal wie oder was die genauen Hintergründe jetzt sind,

aber irgendwas STINKT da und zwar nicht nach surströming !

 

Ich wette eine Flasche Wasser gegen eine Flasche Sprudel, daß der Herr Forstdirektor und der Herr Jagdpächter sich nicht unbekannt sind, es da irgendwann mal irgend eine Reiberei gegeben hat und sich das nun doch nachteilig auswirkt .................B)

 

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Jäger erhebt schwere Vorwürfe gegen Forstdirektor Braun

Detmold/Schloß Holte-Stukenbrock. Forstdirektor Hans-Ulrich Braun, Herr über 15.900 Hektar Wald und Leiter des Forstmanagements des Landesverbandes Lippe, kämpft um seinen Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte. Beides ist ihm entzogen worden. Dagegen wehrt er sich und hat den Kreis Lippe und das Land Nordrhein-Westfalen verklagt. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden ist für den 23. Juni angesetzt.

http://www.lz.de/lippe/detmold/20493214_Jaeger-erhebt-schwere-Vorwuerfe-gegen-Forstdirektor-Braun.html

 

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Wie auch immer, Fakt ist wohl, dass der Pächter Zugriff auf die Waffe des Forstämtlers hatte und diese bei der Polizei abgegeben hat. Nen Zweitschlüssel für dessen Karre wird er wohl nicht gehabt haben. Ob jetzt geladen oder nicht soll erstmal nicht interessieren.

Heisst also: Auto war nicht verschlossen.

Den Richterspruch seh ich schon vor mir: er hätte sich vergewissern müssen, dass das Kfz tatsächlich verschlossen war und sich nicht auf die Fernbedienung verlassen dürfen. Oder so in der Art.

Egal was für Zankereien noch im Hintergrund laufen, aus der Nummer kommt er (mit Recht) nicht mehr raus.

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Egal was für Zankereien noch im Hintergrund laufen, aus der Nummer kommt er (mit Recht) nicht mehr raus.

 

Probierst DU bei fremden (oder auch bekannten) Autos, die DIR also nicht gehören und irgendwo abgestellt sind, ob sie abgeschlossen sind ?

Also ICH nicht und nicht mal, wenn sie meine Einfahrten zuparken geschweige denn in freier Landschaft !!!

Wenn es sich hierbei nur um ein technisches Versagen oder tatsächlich um eine Unachtsamkeit gehandelt hätte,

dann hätte man das unter Jagdkameraden (!!) geregelt.

Da wäre eine scherzhafte Ermahnung unter vier Augen und die Bekanntgabe, wer beim nächsten Schüsseltreiben die Rechnung übernimmt angesagt gewesen und gut !

Hier wurde sofort die Polizei eingeschaltet, offenbar die geladene Waffe übergeben.

Erzähl mir doch keiner, daß da nicht jemand (s)eine Chance genutzt hat, jemand eins reinzuwürgen ..................................

Solche Dinge erfreut nur Leute mit Pharisäer-Mentalität !

GP

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ICH probier sowas auch nicht, aber wer weiß, was für Gesindel sich noch so draußen rumtreibt... Militante Jagdgegner zB, spielende Kinder, die einfach mal den Türgriff anfassen, oder Typen, die sich denken, ein Auto am Waldrand könnte ja einem Jäger gehören und ne Knarre beinhalten.

Sicher stimme ich dir zu, dass man sowas untereinander regeln KANN, wenn man sich nicht spinnefeind ist, aber rein rechtlich hat der Mann da kein Kavaliersdelikt begangen.

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gaaaanz früher konnte man sich noch sicher sein dass ein Auto abgeschlossen war wenn man es abgeschlossen hatte. Mit dem ganzen Elektronikmurks würde ICH das so nicht mehr unterschreiben. Schon eine seltsame Erfahrung wenn man auf den Hof kommt und ne Scheibe offen ist...... Es war definitiv abgeschlossen, die Zv schließt normalerweise selbständig die Fenster und es war niemand am Auto (so meine Erfahrung gewesen)

 

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Jäger an sich und untereinander sind für mich als Außenstehendem manchmal schon recht seltsame Gestalten. Sowas ist immer schlecht in der Außenwirkung und sollte doch besser intern geklärt werden. In der Sache ist es nach meiner Meinung aber auch kein Kavaliersdelikt. Vielleicht war es ja auch nicht das erste Mal. Da kann man natürlich trefflich spekulieren. Schädlich ist es natürlich nicht nur für Jäger, sondern für alle, die ihre Waffe mal irgendwohin transportieren müssen.

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Halten wir uns doch einfach an den Sachverhalt:

  1. Der Förster verstößt mit seiner geladen im Auto liegenden Waffe gegen die UVV, heute VSG 4.4 -> regelmäßig der Tatbestand der Unzuverlässigkeit
  2. Der Förster führt eine Schusswaffe innerhalb eines fremden Jagdreviers -> Verstoß gegen das WaffG und BJagdG mit der Folge der Unzuverlässigkeit
  3. Der Förster lässt eine geladene Waffe offen auf dem Rücksitz im Auto liegen, das nicht einmal verschlossen ist -> regelmäßig die Vermutung der Unzuverlässigkeit

Nun frage ich mich, warum auf dem Jäger rumgehackt wird. Typen wie den Förster möchte ich in der Jägerschaft nicht haben. Wenn die Grundlagen für Waffenbesitz nicht verstanden werden, der auch noch Jagdscheinausbilder ist, dann möchte ich nicht wissen, wie sonst gehandelt und ausgebildet wird. 

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Für den Förster dürfte sich u.U. ein anderes Problem ergeben, da er seinen Jagdschein für die Berufsausübung braucht, er also im Zweifelsfall seine Stelle los wird. Deswegen wird er auch so um seine WBK und JS kämpfen

Der Mann ist Beamter. Da ist nix mit "Job los".

Der wird allenfalls in den Innendienst versetzt wo er weder WBK noch Jagdschein braucht.

Um die nächste Beförderung braucht der sich allerdings keine Sorgen zu machen. Spätestens am St. Nimmerleinstag ist es soweit.

 

GRUß

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Auch hier gilt, WIR wissen einfach zu wenig um das abschließend beurteilen zu können.

Die Angaben sind widersprüchlich, die Ortskenntnisse nicht gegeben.

Was soll z.B. heißen, das Auto wäre "herrenlos" bei der "Silbermühle" abgestellt gewesen ?

Ist jedes abgestellte Auto "herrenlos" und man muß probieren, ob es aufgeht ?

Unter der Jacke im Auto mit abgedunkelten Scheiben ist nicht von außen einsehbar .

"Angeblich geladen" - ja was nun , usw.usw.

Aber offen gesagt: Mir sind Petzer und Denunzianten von Grund auf zuwider, auch wenn der Herr Forstdirektor hier vermutlich einen Fehler gemacht hat -

wer noch nie ?

Wie Antonius Recker hier weiter oben sehr zutreffend formulierte fällt so etwas auf den Stand als Ganzes zurück, man schadet sich indirekt selbst.

Hätte die Polizei das Fahrzeug überprüft und das so festgestellt, hätte ich die Schultern gezuckt und gesagt: Arschkarte gezogen, Pech gehabt, das wars.

Aber so, MIR ist bei so etwas die direkte Ansprache von Mann zu Mann mit einer Ermahnung des Anderen allemal lieber, als Blockwart spielen und zur Polizei rennen, aber jeder muß für sich entscheiden, wo er die Grenze zieht und sich selbst zum Hilfspolizisten macht.

Sowas ist immer schlecht in der Außenwirkung und sollte doch besser intern geklärt werden.

........................

Schädlich ist es natürlich nicht nur für Jäger, sondern für alle, die ihre Waffe mal irgendwohin transportieren müssen.

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Wenn es ein potentieller Fall von Wilderei ist,

 

Na darum geht es ja hier nach allen veröffentlichten Details wirklich nicht.

Würde ich eine Vergewaltigung beobachten, einen Banküberfall oder eine Geiselnahme, würde ich auch nicht auf den erzieherischen Dialog setzen,

sondern genau so wie Du die Polizei rufen.................

Hier geht es offenbar um einen Verstoß gegen immer weiter ausufernde Detailregelungen zu Aufbewahrung und Transport mit einigen höchst fragwürdigen Details.

Die Jäger, die ich aus meiner Jugend kenne, die hatten die Waffen geladen und griffbereit im Jagdwagen und oftmals geladen zuhause an der Garderobe hängen.

Das war damals weder verboten noch explizit geregelt

und

die Republik ging deswegen trotzdem nicht unter.

Unfälle gab und gibt es zu allen Zeiten, die wird man durch noch so viele Regelungen nie ganz verhindern,

aber deutlich mehr als heute waren es trotz aller fehlenden Regelungen früher wohl auch nicht. 

GP

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Die Waffe an sich nehmen, mit nach Hause nehmen und am nächsten Morgen die Polizei rufen geht irgendwie nicht mit meinem Verständnis von Waffenrecht zusammen. Wenn er diesen Verdacht gehabt hätte, dann hätte er an Ort und Stelle die Polizei rufen müssen, oder zumindest unverzüglich nach Rückkehr in die Zivilisation.

Die Waffe an sich nehmen ist im Rahmen des Jagdschutzes ok. Immerhin ist der Jagdschutzberechtigte Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft (Sicherstellung von Beweisen):

Verpflichtet zum und zuständig für den Jagdschutz sind neben der Polizei auch die von der zuständigen Jagdbehörde bestätigten Jagdaufseher und die Jagdausübungsberechtigten selbst, sofern sie einen gültigen Jagdschein besitzen. Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Befugnisse von Polizeibeamten und sind somit Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Die übrigen Jagdschutzberechtigten sind unter bestimmten Umständen berechtigt, Personen anzuhalten, Personalien festzustellen, erlegtes Wild, Waffen, Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und ohne Anwendung von Gewalt kann er, wie jedermann bei frischer Tat, festnehmen.[2]

Quelle:  https://de.m.wikipedia.org/wiki/Jagdschutz_(Jagd)

Warum er nicht die Polizei sofort gerufen hat, erschließt sich mir auch nicht. Insofern gebe ich Dir Recht, dass das schon irgendwie komisch ist. Allerdings wissen wir auch nicht alle Fakten und was die Journalügen von sich geben, muss ja nicht dem Pressekodex entsprechen.

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