Jump to content

Forstdirektor des Landesverbandes kämpft um Jagdschein


Jägermeister

Recommended Posts

Die Waffe an sich nehmen, mit nach Hause nehmen und am nächsten Morgen die Polizei rufen geht irgendwie nicht mit meinem Verständnis von Waffenrecht zusammen. Wenn er diesen Verdacht gehabt hätte, dann hätte er an Ort und Stelle die Polizei rufen müssen, oder zumindest unverzüglich nach Rückkehr in die Zivilisation.

Jetzt nachdem ich den zweiten Artikel gelesen habe, wird die Sache immer noch nicht klar, aber genau so, wie Du es oben geschildert hast, wäre es wohl richtig gewesen.

Ist das Fahrzeug ohne jede Kennzeichnung - also dem Pächter in keiner Weise erkennbar gewesen (bei uns haben die Leute ein Schild im Auto "Forstdienst").

(Er)Kennt ein mehrjähriger Pächter eines Reviers nicht den Wagen des örtlich zuständigen Försters - bei uns gehen die zusammen jagen.

Ist die Idee, daß ein Wilderer bei Tag mit seinem Auto im Wald herumfährt naheliegend ?

Unverändert wundere ich mich deshalb über den Ablauf des Ganzen. Da sind vermutlich zwei Leute aufeinandergetroffen, wo es für jeden besser gewesen wäre, die Polizei wäre außen vor geblieben.

 

GP

Link to comment
Share on other sites

Unverändert wundere ich mich deshalb über den Ablauf des Ganzen. Da sind vermutlich zwei Leute aufeinandergetroffen, wo es für jeden besser gewesen wäre, die Polizei wäre außen vor geblieben.

Jaein. Ich habe keine Lust, mich einem potentiellen, sichtbar bewaffnetem Wilderer zu stellen. Das kann nur für beide Seiten schlecht ausgehen. Wegen solch einem Idioten würde ich mich nicht vor Gericht verantworten wollen müssen. Insofern war Waffe zocken und wegfahren die beste Lösung. Nur hätte er dann sofort die Pozilei rufen sollen. Dann wäre das Bild rund gewesen.

Link to comment
Share on other sites

Die Waffe an sich nehmen, mit nach Hause nehmen und am nächsten Morgen die Polizei rufen geht irgendwie nicht mit meinem Verständnis von Waffenrecht zusammen. Wenn er diesen Verdacht gehabt hätte, dann hätte er an Ort und Stelle die Polizei rufen müssen, oder zumindest unverzüglich nach Rückkehr in die Zivilisation.

So sehe ich das auch. Wenn der damit durchkommt, hat ab sofort jeder (illegal) Messer-, Waffen- und sonstiges-Träger die Ausrede "Hab ich gerade gefunden, bin auf dem Wege zur Polizei".

Link to comment
Share on other sites

Nö. Er ist ja Berechtigter. Insofern liegt nicht einmal ein illegales Führen vor, sofern die Waffe unter Verschluss "transportiert" wird. Zudem ist er mit den Rechten eines Polizisten bzgl. des Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft ausgestattet. Deswegen schon dreimal nicht. Er hätte sinnvollerweise nur nach der Sicherstellung der Waffe und Rückzug in einen sicheren Bereich, gleich die Sheriffs holen sollen. Thema erledigt.

Link to comment
Share on other sites

Echt jetzt? Welches juristische Konstrukt berechtigt einen Jäger eine wildfremde Waffe aus einem geparkten Auto zu entnehmen und zuhause einzulagern?

Wie will der übehaupt belegen, dass die Waffe GELADEN war. Er hat sie ja ungeladen abgegeben und die Mun. dazugelegt. Behaupten kann man viel.

Es gibt aber ein altes Sprichwort: Lügen haben kurze Beine und noch ein anderes: wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.

Grüße

Gunfire

Link to comment
Share on other sites

Wie will der übehaupt belegen, dass die Waffe GELADEN war. Er hat sie ja ungeladen abgegeben und die Mun. dazugelegt. Behaupten kann man viel.

DIE Frage habe ich mir ehrlich gesagt auch schon gestellt... scheinbar ist der Angeklagte aber nicht auf die Idee gekommen, dass zu bestreiten, von daher darf man wohl zu Recht davon ausgehen, dass die Waffe geladen war.

 

Edited by morrisgun
Link to comment
Share on other sites

Lustig geschrieben:

M. ging nochmals um das Auto herum, rief wieder nach dem Fahrer. Nichts geschah. "Nachdem sich niemand meldete, habe ich dann am Türgriff der Autotür gezogen, weil es natürlich gegen das Waffengesetz verstößt, wenn jemand eine Waffe sichtbar im Auto liegenlässt." Zu seiner Überraschung war die Autotür unverschlossen. Er nahm das Gewehr auf und kontrollierte es. Die Waffe war nicht gesichert und voll geladen. Der erfahrene Jäger entlud die Waffe, eine durchaus verbreitete, zu Jagdzwecken umgebaute Kriegswaffe, in Jägerkreisen 98er genannt. Die Patronen, die er aus dem Gewehr entlud, waren Kupferhohlspitzpatronen, die im Körper des angeschossenen Wildes explodieren.

http://www.lz.de/lippe/detmold/20493214_Jaeger-erhebt-schwere-Vorwuerfe-gegen-Forstdirektor-Braun.html

 

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)