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Waffenrechtsänderung vor der Tür?


Jägermeister

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Sachkunde finde ich sinnvoll, aber Bedürfnis, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit halte ich für oberflüssig.

Könnte durch staatliche Willkür ausgenutzt werden.

 

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich freien Waffenbesitz für alle ohne jegliche Einschränkungen gefordert habe.

Das wäre im übrigen genau das, was Du forderst, wenn Du das gesamte Waffengesetz als völlig unnötig bezeichnest.

Ja nee, ist klar.

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Von den vorhandenen? Keine mehr.

Aber es fehlt eben auch die Bereitschaft sich zu beteiligen. Siehe Pro Legal als die noch gute Arbeit geleistet haben.

Das alte Radio Eriwan-Prinzip  " Im Prinzip ja,  - - - - - aaaabbeerr.......

Als ProLegal noch gute Arbeit geleistet hat  - -- -- -- - Wann war das? Und vor allem - Wie war da die Öffentlichkeitsarbeit?

Aktionen, über die nicht in der Öffentlichkeit gesprochen wird, gelangen auch nicht an die LWB.

Keine Info - Kenn ich nicht - Kein Beitritt   - - -      So einfach ist die Sache.

Wenn die Mitgliederzahl trotz guter Pressearbeit (Nicht in den Fachzeitschriften!!!!) nicht zunimmt, dann, und wirklich erst dann, glaube ich an die "fehlende Bereitschaft".

Bislang kommt - wenn man von FWR oder PL spricht, allerhöchstens ein hhhääää?  Meistens kommen nur fragende Blicke.

 

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Das wäre im übrigen genau das, was Du forderst, wenn Du das gesamte Waffengesetz als völlig unnötig bezeichnest.

Das gesamte Waffengesetz ist auch überflüssig.

Im Artikel 26 der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat hieß es: "Jeder Preuße ist nach dem vollendeten zwanzigsten Jahre berechtigt, Waffen zu tragen. Die Ausnahmefälle regelt das Gesetz". Die Begründung war schlicht und einfach: "Das Recht, Waffen zu tragen, gehört zu den Rechten eines freien Mannes" - - - heute wäre es  pc, noch die Frau und "Es" zu nennen

In den Gesetzen war dann z. B. geregelt, daß das Schießen an bewohnten Orten verboten war. Schon mit dem Begriff "Zuverlässig" in einem Gesetz hätte ich meine Schwierigkeiten. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß dann sehr schnell etwas hineinkommt, was den Begriff Zuverlässig sehr willkürlich auslegt; siehe Sozialistengesetz, oder später Zigeuner und Juden. Hier fällt mir allerdings nichts gescheites dazu ein, weil wir gerade heute sehen, wie schnell Gesetze verändert werden können. Selbst, wenn nur im Gesetz stehen würden "Waffen bekommt nicht, wer........(Straftäter, Abhängige usw)", würde man sehr schnell auch andere Dinge dort unterbringen können.

Allein die Tatsache, daß das Waffengesetz zwei zusätzliche Verordnungen braucht, zeigt m. A. n. den hier betriebenen Irrsinn auf.

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Im Artikel 26 der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat hieß es: "Jeder Preuße ist nach dem vollendeten zwanzigsten Jahre berechtigt, Waffen zu tragen. Die Ausnahmefälle regelt das Gesetz". Die Begründung war schlicht und einfach: "Das Recht, Waffen zu tragen, gehört zu den Rechten eines freien Mannes" - - - heute wäre es  pc, noch die Frau und "Es" zu nennen

Sehr interessant, das wusste ich bislang nicht. In welchem Jahr genau wurde dieser Artikel verfasst?

 

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Was ist Dir jetzt klar? Dass ich keinen freien Waffenbesitz für alle ohne jegliche Einschränkungen gefordert habe, sondern eine Sachkunde voraussetze?

Dann kann ich Dir zur Deiner neuen Erkenntnis nur voll und ganz gratulieren.

 

Ohne dem Jägermeister was in den Mund legen zu wollen, gehe ich einmal von der Annahme aus, daß seine Formulierung Amusement darüber ausdrücken sollte, daß Du von Anderen ausgerechnet das forderst, was Du selbst nicht besitzt.

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Sehr interessant, das wusste ich bislang nicht. In welchem Jahr genau wurde dieser Artikel verfasst?

 

Der Entwurf für die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat ist vom 26. Juni 1848 - dürfte dann auch aus dieser Zeit sein.

Irgendwo um 1928 herum forderte der AvD eine generelle Bewaffnung der Autofahrer um sich gegen einen evtl. Angriff zu schützen, wenn sie "Fahrten durch einsame Gegenden unternahmen". Und so seltsam das heute klingt, aber der Reichsinnenminister wies die Länder an, dieses Bedürfnis (bezog sich seinerzeit nur auf das Führen - nicht auf den Erwerb ) anzuerkennen.

Edited by Der Reservist
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Der Entwurf für die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat ist vom 26. Juni 1848 - dürfte dann auch aus dieser Zeit sein.

 

1848... welche Waffen standen dem Bürger damals zur Verfügung, die er hätte führen können?

Da würden mir eigentlich nur Hieb- und Stichwaffen und Vorderlader einfallen... vor dem Hintergrund glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass der preussische Staat so einen Erlaß genehmigt hätte, wenn zu der Zeit das heutige zivil erwerbbare Schußwaffenangebot zur Verfügung gestanden hätte.

 

 

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1848... welche Waffen standen dem Bürger damals zur Verfügung, die er hätte führen können?

Da würden mir eigentlich nur Hieb- und Stichwaffen und Vorderlader einfallen... vor dem Hintergrund glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass der preussische Staat so einen Erlaß genehmigt hätte, wenn zu der Zeit das heutige zivil erwerbbare Schußwaffenangebot zur Verfügung gestanden hätte.

 

 

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Abgesehen davon, daß sich der Waffenbegriff ja nicht auf Schußwaffen eingrenzt, so trug der Herr von Stand durchaus seinen Stockdegen, und es sich hier um hochgefährliche Blankwaffen handeln kann, kann ich dir versichern, daß Perkussionswaffen durchaus wirkungsvoll sind und damals auch schon in mehrschüssiger Form zu haben waren.
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Abgesehen davon, daß sich der Waffenbegriff ja nicht auf Schußwaffen eingrenzt, so trug der Herr von Stand durchaus seinen Stockdegen, und es sich hier um hochgefährliche Blankwaffen handeln kann, kann ich dir versichern, daß Perkussionswaffen durchaus wirkungsvoll sind und damals auch schon in mehrschüssiger Form zu haben waren.

Wohl war, aber wie sah die Bewaffnung des "niederen" Standes aus? Ich wage mal zu behaupten, dass der Grossteil der damaligen Bevölkerung einfach zu arm war, um sich solche Sachen wie Degen oder sogar Perkussionswaffen leisten zu können.

Vielmehr vermute ich, dass hier der Grundgedanke wohl eher eine Bewaffnung des "gehobenen Standes" war, um sich vor Aufständen des gemeines Pöbels etc. wirkungsvoll zu schützen, vor allem vor dem Hintergrund der gesellschaftspolitischen Probleme und der sehr extremen Klassenunterschiede der damaligen Zeit.

 

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Ich kann mich nicht erinnern, dass ich freien Waffenbesitz für alle ohne jegliche Einschränkungen gefordert habe.

Das wäre im übrigen genau das, was Du forderst, wenn Du das gesamte Waffengesetz als völlig unnötig bezeichnest.

Ich kann mich nicht erinnern, dass du jemals irgend etwas gefordert hättest, geschweige denn etwas sinnvolles.

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Wohl war, aber wie sah die Bewaffnung des "niederen" Standes aus? Ich wage mal zu behaupten, dass der Grossteil der damaligen Bevölkerung einfach zu arm war, um sich solche Sachen wie Degen oder sogar Perkussionswaffen leisten zu können.

Vielmehr vermute ich, dass hier der Grundgedanke wohl eher eine Bewaffnung des "gehobenen Standes" war, um sich vor Aufständen des gemeines Pöbels etc. wirkungsvoll zu schützen, vor allem vor dem Hintergrund der gesellschaftspolitischen Probleme und der sehr extremen Klassenunterschiede der damaligen Zeit.

 

Ich will hier nun nicht den Geschichtslehrer spielen - aber....

 

........es waren ausgerechnet die Gründer der SPD (Bebel und Liebknecht) die eine Volksbewaffnung forderten (kann man aber alles in den Broschüren nachlesen).

Nicht so viel "vermuten" oder "interpretieren"

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Ich will hier nun nicht den Geschichtslehrer spielen - aber....

 

........es waren ausgerechnet die Gründer der SPD (Bebel und Liebknecht) die eine Volksbewaffnung forderten (kann man aber alles in den Broschüren nachlesen).

 

Genau. Und heute haben sie Angst davor. Nach dem, was sie alles angerichtet haben, auch aus gutem Grund.

Edited by George
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Muß ich die Frage wirklich beantworten?

Dann hege ich den Verdacht, daß du an einer Persönlichkeitsspaltung leidest.

Ich muss mich bei Dir entschuldigen, wenn ich bei Dir den Eindruck erweckt habe, dass meine Frage nicht ernst gemeint sein könnte, aber ich weiß momentan wirklich nicht, auf welche Broschüren Du Dich beziehst.

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Ab dem 8. Januar nahm Liebknecht zusammen mit anderen KPD-Vertretern am Spartakusaufstand teil, mit dem die Revolutionären Obleute auf die Absetzung des zuvor rechtmäßig eingesetzten Berliner Polizeipräsidenten Emil Eichhorn (USPD) reagierten. Sie versuchten, die Übergangsregierung Friedrich Eberts mit einem Generalstreik zu stürzen, und besetzten dazu mehrere Berliner Zeitungsgebäude. Liebknecht trat in die Streikleitung ein und rief gegen den Rat von Rosa Luxemburg zusammen mit der USPD zur Volksbewaffnung auf. KPD-Abgesandte versuchten erfolglos, einige in Berlin stationierte Regimenter zum Überlaufen zu bewegen. Nach zweitägigen ergebnislosen Beratungen trat die KPD aus dem Führungsgremium aus, dann brachen die USPD-Vertreter parallele Verhandlungen mit Ebert ab. Daraufhin setzte dieser das Militär gegen die Streikenden ein. Es kam zu blutigen Straßenkämpfen und Massenexekutionen hunderter Personen.

 

Quelle: Wikipedia

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@morrisgun

Du kannst davon ausgehen, dass die dem Volk durch dieses Gesetz zugängliche Bewaffnung ohne weiteres dem Großteil der Handfeuerwaffen des preußischen und erst recht der anderen deutschen Heere technisch weitestgehend ebenbürtig sein konnte, entsprechende finanzielle Mittel natürlich vorausgesetzt. Die Preußen führten zwar in den 1840er Jahren mit dem Zündnadelgewehr von Dreyse das erste militärisch voll nutzbare Hinterladegewehr in die Truppe ein, dieses war aber im Jahre 1848 höchstwahrscheinlich noch nicht flächendeckend bei allen Truppenverbänden eingeführt. 

Der einfache Arbeiter oder Bauer, Knecht usw. konnte sich natürlich nicht solche neuesten Spitzenprodukte finanziell leisten, da blieb zumeist nur der Griff zur Surplus-Bewaffnung aus der napoleonischen Zeit. Aber auch damit konnte sowohl im Ernstfall wie auch auf der Jagd ein Machtwort gesprochen werden. 

Es ging hierbei auch nicht darum, dass jeder eine Waffe haben und führen soll, sondern dass er als freier Mensch das RECHT dazu hat, es zu tun (oder zu lassen), ohne den juristischen Bedürfnisirrsinn unserer Zeit. 

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