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BDS: Vorderlader "Tingle"


Jägermeister

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Quelle: BDS-Newsletter 

Bundessportleiter Perkussion Han-Christian Jung macht auf ein unerwartetes Problem mit der Vorderladerpistole "Tingle" und darauf aufmerksam, wie unlogisch das Waffengesetz bisweilen sein kann:

"Die Tingle .44 ist ein kurzer, einschüssiger Vorderlader. Damit könnte waffenrechtlich nun alles Erforderliche gesagt sein, denn wenn eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen ("gelbe WBK") sogar einen Perkussionsrevolver mit bis zu 9+1 Schuss (LeMat Perkussionsrevolver) aufnehmen kann, dann doch wohl erst Recht eine einschüssige Pistole. So einfach ist dies aber nicht. Der Erwerb über gelbe WBK geht nicht, da die Aufzählung in § 14 Abs. 4 WaffG zur Waffenbesitzkarte für Sportschützen viel aufzählt,

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
  • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und
  • mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

aber eben keine Einzellader-Kurzwaffen mit Zündhütchenzündung. Das ist ja auch logisch, da die einschüssigen Perkussionspistolen für gewöhnlich frei ab 18 erwerbbar sind - aber nicht die Tingle, die wegen ihres Entwicklungsjahres nach 1871 als moderne Waffe gilt. Das bedeutet zum Erwerb: grüne WBK mit Voreintrag (oder rote WBK wenn vom Sammelgebiet abgedeckt).

Kurz zur sportlichen Verwendung: Da der BDS bei Perkussionspistolen nicht die Voraussetzung "historisches Vorbild" hat, wäre die Tingle bei Perkussion als "Perkussionspistole" zugelassen. Da sie aber die Maßbegrenzungen überschreitet, kann sie nur als "freie Perkussionspistole" eingesetzt werden, wenn sie entsprechend Sporthandbuch nicht mehr als max. 1.900 Gramm wiegt und der Lauf max. 350 mm Länge hat. Ein Bedürfnis kann folglich für Disziplin 6111 freie Perkussionspistole Präzision bestehen und bestätigt werden.

Jung, Falk, 23.06.2015

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Das behaupte ich ja schon seit Jahren, das in diesem und mehreren ähnlich gelagerten Fällen das (W)affengesetz dringend überarbeitet gehört.

 

Alles was als einläufige Perkussionswaffe erfasst ist (Tingle, Andrews, Linsay, Vest Pocket Deringer...) ebenso wie moderne Inliner sollten vom 1871 § befreit werden. Das gilt natürlich nicht für "kastrierte" Revolver.

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Erik, denk drann.

Technisch, ist die "Tingel" ein Inleiner.

Und da, haben wir ausser der Jahreszahl, auch noch ein deutsches "Waffenaffenbeamtenproblem".

Ach ja, als die Kontrolettis kamen, hat sich der Jungspund  wegen meinem 9+1 fragend an der Biene gekratzt.

 

Hallo, der steht doch in "lhren" Unterlagen drinn, oder ?

Schlagartig war Ruhe...

Ach ja, "Grüne WBK", ich Krieg mich nicht mehr ein.....und dieser Herr ist Bundessportleiter ?

Edited by Ausbilder Schmidt
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Übrigens, ich kenne noch Zeiten, da hatte man das Gespennst der "Perkusionshinterlader" an die Wand gemahlt.

Ganz ohne Grund, wurden damals Hühner aufgescheucht.

Nun, der Hahn, sprich "Gesetzgeber", war bis zum Hühnergackern zum Thema, recht unbekümmert ...

Na ja, da muss man sich halt selbst in die Pfanne haun..!

Die Bolidig sitzt in der Ecke und grinzt..

Abwarten, die bringen sich selber um..

 

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Auch wenn Ihr Euch hier in den kühnsten Spekulationen über "schon immer auf Gelb" (ja klar, schon immer falsch !!)

und

interessanten Technikhypothesen "Tingle ein Inliner" ergeht,

der Mann hat schlicht und ergreifend RECHT !

Die Ausführungen was auf die Gelbe geht, sind ABSCHLIESSEND !

Einschüssige Perkussionswaffen, egal ob lang oder kurz gehen ganz einfach nicht auf GELB.

Deshalb geht Tingle eben nur auf GRÜN mit Voreintrag - wo immer einem auch das Bedürfnis dafür bestätigt wird .

 

GP

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Nö, die Centaure haben eigene Heime, da kommt nix anderes rein...

Für die anderen Marken gibt es nur ein Asyl :e106:

 

 

Da fällt mir ein, ich muß noch 2 B Schränke bestellen, bevor die Gesetzesänderung kommt, langsam wird wieder der Platz knapp, ich brauche wieder Lagermöglichkeiten für die nächsten 20 KW

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