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Warnung: Verbotene Waffen in Österreich


Jägermeister

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Quelle: BDS-Newsletter 

In die Republik Österreich dürfen keine Vorderschaftrepetierflinten gebracht werden. Das Verbot gilt sowohl für Veranstaltungen in Österreich, wie auch für die Durchreise zum Beispiel nach Ungarn oder Italien. Österreichische Staatsbürger und Transportunternehmen können besondere Ausnahmegenehmigungen bekommen, aber dieser Weg ist für deutsche Schützen nicht offen. Betroffen sind nicht nur reine Vorderschaftrepetierflinten, sondern auch umschaltbare Waffen, die neben einem halbautomatischen Modus auch manuell über den Vorderschaft betrieben (repetiert) werden können - solche Waffen gelten immer als Vorderschaftrepetierflinten.

Vergleichbare Probleme gibt es auch bei praktisch allen Selbstladebüchsen in Zentralfeuerkalibern. Die österreichischen und deutschen Büchsen unterscheiden sich technisch zwar nicht unbedingt, aber in rechtlicher Hinsicht kann etwas anderes gelten: Denn in beiden Ländern gibt es unterschiedliche Verfahren zur Feststellung der Zu- oder Unzulässigkeit von Waffen (für das sportliche Schießen), die dann auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Abschließende Positiv- oder Negativlisten gibt es in Österreich leider nicht. Das dortige Innenministerium hat mitgeteilt, dass folgende Waffen auf jeden Fall nicht erlaubt sind:

  • H&K 630 Kal. .223 Rem
  • VOERE X 3 Kal. .408 CT Chey Tec, Panzerbüchse
  • halbautom. Karabiner Chiappa M1-9 Kal. 9 mm Para
  • halbautom. Gewehr Penn Arms USA Modell Striker 12
  • THOR M 408 Kal. .408 CT
  • Gewehr L1A1 (FN-FAL) Kal. .308 Win (Version FN FAL)
  • H&K Modell SL8, Kal. .223 (Version G 36)
  • SAR M41 LSR MFD Kal. .308 Win (Version G3)
  • SG 553 R Kal. 7,62 x 39 (Version SG 553 R)
  • SG 553 AL Kal. 5,56 x 45 (Version SG 553 AL)

Darüber hinaus besteht nach § 44 WaffG (Österreich) die Möglichkeit, im Einzelfall Zu- oder Unzulässigkeit einer Waffe direkt vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport feststellen zu lassen. Das Verfahren ist nicht kostenfrei, mit etwas über 20 € Gebühr pro Waffe aber auch nicht sehr kostspielig. Für häufige Grenzgänger in Sachen Schießsport eine Ausgabe, die sich durchaus lohnen kann.
Erfahrungen mit dem Verfahren sind hier noch nicht bekannt. Bitte beachten Sie den nachfolgenden Aufruf!

Im Übrigen gilt: Vorsicht also vor dem Mitbringen von Vorderschaftrepetierflinten und Selbstladebüchsen in die Alpenrepublik. Dass die Waffen in Deutschland genehmigt sind muss die österreichischen Behörden leider eben so wenig interessieren wie der Eintrag in einem Europäischen Feuerwaffenpass. Also gilt in der Praxis: Im Zweifel Österreich überfliegen oder umfahren, falls mit einer kritischen Waffe gereist wird, so umständlich das auch sein mag!

Falk, 23.06.2015

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Das ist zu 95% korrekt. Die anderen 5% zeigen völliges Unverständnis des österreichischen Waffengesetzes. Es gibt sehr wohl eine Positivliste. Diese ist allerdings irrelevant, da die Waffen darauf meist nur in Ö vertrieben werden, wie zb OA15Austria.

Man kann davon ausgehen, daß Waffen, die sich im Bestand militärischer Einheiten befinden, IMMER hundepfui sein werden, AUSSER, es handelt sich um Versionen die ministeriell geprüft und als Manipulationssicher eingestuft wurden, wie div. Ar15, SIG, AUG.

Immer zulässig sind rein jagdliche HA, wie Merkel und Benelli sie anbieten.

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