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Mustersatzung für BDS-Vereine


Jägermeister

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Quelle: BDS-Newsletter 

Die Satzung ist die Grundlage jedes Vereins. Der Gesetzgeber gibt über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nur wenige zwingende Vorgaben: Die Bürger sollen weitgehend frei sein, sich so zu organisieren, wie sie es für richtig halten. Generell ist weniger auch oft mehr: Viele Satzungen sind unnötig umfangreich und kompliziert.

Soll ein Verein in das Vereinsregister eigentragen werden und erst Recht wenn die steuerliche Anerkennung als gemeinnützig beabsichtig ist, sind rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Steuerrechtlich müssen manche Passagen gar wortwörtlich mit den Vorgaben der Finanzverwaltung übereinstimmen, sonst kann es Probleme mit der Anerkennung geben.

Da der BDS immer wieder zu Satzungsfragen konsultiert wird, stellt er auf Basis der Empfehlungen des renommierten Juristen 
Detlef Burhoff ab sofort eine Mustersatzung für BDS-Vereine (und solche die es werden wollen) zur Verfügung. Zur Vertiefung wird sein Buch "Vereinsrecht -  Ein Leitfaden für Vereine und Mitglieder" (Link zu Amazon), NWB Verlag, 9. Auflage (2014) empfohlen.

Die Mustersatzung entspricht dem aktuellen Rechtsstand, kann aber nicht den Anspruch juristischer Allgemeingültigkeit erheben, erst recht nicht für künftige Entwicklungen. Auch kann sie nicht für alle Vereine gleichermaßen gut passen. In komplizierten Konstellationen sollte immer fundierter Rechtsrat gesucht werden. Die Mustersatzung ist aber sicher besser als vieles, was im Internet kursiert und per "copy & paste" zusammengefügt wird.


MUSTERSATZUNG FÜR BDS-VEREINE

Falk, 23.06.2015

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