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Großkaliber Gebrauchspistole 2003 zulegen ??


Sandra

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Hi all.

Ich habe irgendwann vor mir ne Großkaliber Gebrauchspistole zuzulegen.

Mit welche Erschwerungen habe ich denn zu rechnen wenn ich damit noch

bis nächstes Jahr warte ???

Ich bin alt genug, die 21er Regelung würde mich als nicht belasten. Der

Verein in dem ich Mitglied bin (seit 6 Jahren) würde mir eine

Bedürfnissbescheinigung ausstellen, das wäre auch kein Prob. und mein

Führungszeugniß ist so weiß wie Meister Propper 8). Also welche zus.

Bedingungen werden da auf mich zukommen ?

Achja noch ne Info, ich habe bisher noch keine GK-Kurzwaffe, also

keine "Kontingent"-Probleme zu erwarten. Ich bin Mitglied beim DSB,

sonst gehöre ich keinem weiteren Verband an.

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hallo Schützen,

ja, was bringt eigentlich die Reform für uns. Auf welche Einschränkungen

müssen wir uns gefasst machen und haben wir auch was positives vom

neuen Gesetz zu erwarten ?

Wäre interessant mal eine Zusammenfassung von einem Kundigen

Schützen zu lesen, ich habe zwar mal den orginal Gesetzestext

durchgelesen, werde da aber nicht recht schlau draus.

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Hi Angelika,

Solltest du noch unter 25 Jahren sein,wird auf jeden Fall eine MPU von dir verlangt(wenn du nicht schon eine WBK hast).Ausserdem wird die WBK auf 3 Jahre begrenzt.Nach Ablauf der 3 Jahre mußt du erneut das Bedürfnis für deine Schußwaffen nachweisen.

Also,wenn du eh schon 6 Jahre dabei bist,würde ich mir den Voreintrag schon jetzt holen,ist ja 1 Jahr gültig. :roll::roll:

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@ Ralfi

Die Frage habe ich meinem Sachbearbeiter im Amt(der sollte es ja wissen!!) gestellt,leider wissen die Jungs noch weniger als wir :?

Die wichtigsten Änderungen sind wohl:

-Aufbewahrungspflicht <10 Langwaffen Stufe A,Kurzwaffen Stufe B oder Stufe 0

-WBK siehe obiges Posting

-die Polizei kann jetzt einfacher in deine Wohnräume,ein böser Anruf eines Nachbarn reicht schon aus(über diesen Teil mache ich mir die meisten Sorgen,bei einem Schwerkriminellen wird ein Durchsuchungsbefehl benötigt,beim Legalwaffenbesitzer nicht,armes Deutschland :cry: )

-Repetierwaffen und Perkussionsrevolver kommen nun ohne Bedürfnisnachweis auf die gelbe WBK

So,mehr fällt mir nicht´ein.Sollte ich etwas vergessen haben,oder es ist etwas nicht zutreffend,berichtigt mich bitte :wink::wink:

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Hi,

das bedeutet für mich schnellstmöglich

ein Bedürfniss ausstellen lassen und ab auf´s LRA damit.

Eigentlich gibt es keinen Grund, in deinem Fall irgendetwas zu überstürzen.

Wenn die MPU-Regelung für dich nicht zutrifft und du mehr als 12 Monate Mitglied im Verein bist und du eine Disziplin in eurer Sportordnung für die beantragte GK-Kurzwaffe hast, dann sind die Spielregeln auch mit dem neuen WaffG dieselben.

Gruß Klaus

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Hi,

also, das obere Bild ist meine DE Original von IMI (man gönnt sich ja sonst nichts) und auf dem drunteren Bild sollten es deren zwei sein :)

Und wenn man aus dem Schützenverein austreten sollte hat man mit permanenten Schwierigkeiten zu rechnen.

Und ich glaube gelesen zu haben, daß nach dem neuen WaffG Austritte sogar gemeldet werden müssen

Und man muß dann regelmäßig ein Schiessbuch für den Bedürfnisnachweis führen.

Klaus

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Muß man dann seine erworbenen Waffen wieder veräussern ??

Nö, du musst sie nur einem Berechtigten überlassen ( ob er was dafür zahlt ist ihm überlassen, du bekommst nur eine Frist dazu gesetzt) oder unbrauchbar machen lassen (ist auch nit kostenlos) :(

Wir gehen rosigen Zeiten entgegen :(

Und die Wahl am Sonntag hat beträchtlich dazu beigetragen.

Ich warte nur noch darauf, daß der Cem wieder aus seinem Rattenloch hervorkriecht und mitspielen will.

Langsam kann man hier wirklich die Schnauze voll haben.

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hi,

ohje, ist das wirklich durch, daß man nach Austritt aus dem Schützenverein

seine Waffen abgeben muß oder unbrauchbar machen muß ???

Das betrifft aber viele Waffenbesitzer !! Allein ich habe zwei Bekannte die noch nie

in einem Schützenverein waren, aber trotzdem im Besitz von Waffen sind, die sie bereits

vor der Einführung einer WBK fuer z.B. Kal. 22

erworben haben und dann eben nachträglich angemeldet haben.

Auch bei GK ist ja sowas möglich ..... Erbe vom Opa oder Vater und was auch immer....

Sollen die jetzt alle ihre Waffen verkaufen, unbrauchbar machen o.ae.... ??

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