Jägermeister Posted June 25, 2015 at 06:20 PM Share Posted June 25, 2015 at 06:20 PM (XY-Sendung vom 24.Juni 2015)Dramatische Sekunden in einem Juwelier-Geschäft: Drei Unbekannte bedrohen den Ladeninhaber mit einer Pistole. Womit sie aber offenbar nicht gerechnet haben: Im Geschäft gibt es einen Wachmann, der ebenfalls bewaffnet ist. Es kommt zu einem Feuergefecht.http://www.e110.de/index.cfm?event=page.detail&cid=6&fkcid=6&id=84286 Link to comment Share on other sites More sharing options...
morrisgun Posted June 26, 2015 at 07:32 PM Share Posted June 26, 2015 at 07:32 PM (edited) Was mich an dieser Stelle interessieren würde: Wenn bei der Schiesserei eine vom Wachmann abgefeuerte Kugel versehentlich ausserhalb des Ladens einen Passanten getötet hätte, wäre dass dann juristisch ein unglücklicher Unfall gewesen? Edited June 26, 2015 at 07:33 PM by morrisgun Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted June 26, 2015 at 07:41 PM Share Posted June 26, 2015 at 07:41 PM Ja, da auf ihn geschossen wurde, hatte er jedes Recht sich zu verteidigen.Im Unglücksfall greift seine Haftpflichtversicherung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
morrisgun Posted June 27, 2015 at 07:22 AM Share Posted June 27, 2015 at 07:22 AM (edited) Ja, da auf ihn geschossen wurde, hatte er jedes Recht sich zu verteidigen.Im Unglücksfall greift seine Haftpflichtversicherung.Interessant.Hätte der Räuber eine Angestellte als Schutzschild genommen und auf den Wachmann geschossen, hätte der Wachmann das Recht gehabt, gezielt die Geisel zu erschiessen, um damit auch den Räuber in Notwehr zu töten? Edited June 27, 2015 at 07:24 AM by morrisgun Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted June 27, 2015 at 07:46 AM Share Posted June 27, 2015 at 07:46 AM (edited) Nein, nicht gezielt die Geisel zu erschiessen.Aber durch die Geisel durch auf den Täter einzuwirken, unter Umständen ja.Siehe §35 StGB. Interessanter Weise stellen hauptsächlich Sportschützen solche Fragen bei der Sachkundeausbildung. Von Jägern oder Berufswaffenträgern werde die so nicht gestellt. Edited June 27, 2015 at 07:55 AM by greyman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted June 27, 2015 at 07:59 AM Share Posted June 27, 2015 at 07:59 AM Die schauen alle zuviel Fernsehen 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 27, 2015 at 09:34 AM Author Share Posted June 27, 2015 at 09:34 AM Interessanter Weise stellen hauptsächlich Sportschützen solche Fragen bei der Sachkundeausbildung. Von Jägern oder Berufswaffenträgern werde die so nicht gestellt.Letztere Gruppen sehen das eher pragmatisch... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted June 27, 2015 at 09:55 AM Share Posted June 27, 2015 at 09:55 AM Die Aufgabe des Wachmannes ist es, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Eigentum und die Gesundheit des Ladenbetreibers zu schützen. Geiselbefreiung macht das SEK Köln. Sollte die Pissnelke trotz Geisel weiterschiessen, so ist Pissnelke für alles weitere ganz alleine verantwortlich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Moses Posted June 27, 2015 at 12:03 PM Share Posted June 27, 2015 at 12:03 PM Ja, da auf ihn geschossen wurde, hatte er jedes Recht sich zu verteidigen.Im Unglücksfall greift seine Haftpflichtversicherung.Aber bitte beachten, ganz so einfach lässt sich das auch hier nicht beantworten. Es sind die genauen Unstände zu prüfen.Eine Notwehrhandlung kann sich immer nur gegen den Angreifer wenden. Kommen hierbei Unbeteiligte zu Schaden, ist dies nicht durch den Notwehrparagraphen abgedeckt. Hier wäre zunächst auf "rechtfertigenden Notstand" zu prüfen. Wobei, entgegen § 32 Notwehr, dann immer auch eine Abwegung der betroffenen Rechtsgüter erfolgen muss. Die Hürden hier sind sehr hoch, da du durch deine Handlung auf das Rechtsgut (Leben, Leib, Eigentum ...) eines an der Tat Unbeteiligten einwirkst, sodass du dich hier bspw. nicht einfach so darauf berufen kannst, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Ließe sich die Gefahr z.B. auch durch eine Flucht oder in Deckung gehen ... abwenden, ist auch diese hier (ein geeignetes Mittel) zumutbar.Für dein Tun und Handeln bleibst immer du verantwortlich. Und das ist auch gut so! Sonst hätten wir hier tatsächlich "amerikanische Verhältnisse". Lediglich die Umstände, die dich zu einer Handlung veranlassen, werden uU. strafmildernd oder aber entschuldigend gewertet. Und deine Haftpflicht-Versicherung übernimmt den Schaden zunächst so oder so. Sie stellt dich aber nicht über das Gesetz! Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted June 27, 2015 at 05:55 PM Share Posted June 27, 2015 at 05:55 PM Deswegen mein expliziter Bezug auf dem §35 StGB.Das lässt umgangssprachlich nit "Blut ist dicker als Wasser" kommentieren.Wenn es um mich oder meine Lieben geht ist alles andere zweitrangig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted June 27, 2015 at 08:25 PM Share Posted June 27, 2015 at 08:25 PM Ich kenne da einen deutschen Rechtsanwalt, der nennt den entschuldigenden Notstand den "asozialen Paragraphen". Kleinschreibung ist beabsichtigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted June 27, 2015 at 08:26 PM Share Posted June 27, 2015 at 08:26 PM Versteh ich nicht Link to comment Share on other sites More sharing options...
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