Jägermeister Posted June 26, 2015 at 07:47 PM Posted June 26, 2015 at 07:47 PM Notwehr – was passiert danach?by Semper FidelisDie German Rifle Association machte sich die Mühe zusammenzufassen, was nach einer vollzogenen Notwehr ratsam ist:http://german-rifle-association.de/ihr-habt-das-recht-zu-schweigen/ Semper Fidelis | Juni 26, 2015 um 10:22 vormittags | Kategorien: Uncategorized | URL: http://wp.me/p2OuOZ-dx
erik_fridjoffson Posted June 26, 2015 at 08:10 PM Posted June 26, 2015 at 08:10 PM Es muss jemand kommen der den Dreck wegputzt
Popular Post Hollowpoint Posted June 26, 2015 at 09:43 PM Popular Post Posted June 26, 2015 at 09:43 PM Nach dem Notwehrfall:1.) Maul halten2.) Wenn die Polizei Fragen stellt: Maul halten3.) Wenn der Staatsanwalt Fragen stelt: Maul halten4.) Fähigen Anwalt reden lassen5.) Maul halten6.) Nix über die Angelegenheit in Online-Foren, Fratzenbuch, oder Zwitscher posten7.) Maul halten8.) Sämtliche Reporter vom Hof jagen und Maul halten; bloß keine Interviews geben9.) Maul halten10.) Ach ja........Maul halten! GRUß 4
Hollowpoint Posted June 26, 2015 at 09:55 PM Posted June 26, 2015 at 09:55 PM O Mann..............was Maschinengewehrmaul.............Der typische US-Rechtsverdreher! GRUß
greyman Posted June 27, 2015 at 03:19 AM Posted June 27, 2015 at 03:19 AM ja, man ist nicht zur Mitwirkung bei der Aufklärung verpflichtet.Auf einige Dinge sollte jedoch schon hingewiesen werden wenn die Polizei da ist:hatte der Täter Waffen? Wo sind diese jetzt? Wenn man es nicht sagt wissen die nichts von der Pistole, die er ins Gebüsch geworfen hat.Ihr steht unter Schock. Euch ist übel und schwindelig. Punkt.Es ist nicht unbedingt nötig, die Tür für die Polizei mit der Waffe in der Hand zu öffnen. Diese darf auch gerne ordnungsgemäss im Tresor verschlossen sein.Waffenreinigungsmaterial auf dem Küchentisch muss nicht weggeräumt werden.
Jägermeister Posted June 27, 2015 at 06:11 AM Author Posted June 27, 2015 at 06:11 AM Angaben zu seiner Person muss man schon machen. Das geht auch, indem man nahezu wortlos den Perso vorlegt. Und dann sollte man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und auf seinen Anwalt warten.
DirtyHarriett Posted June 27, 2015 at 09:22 AM Posted June 27, 2015 at 09:22 AM nein. Man steht unter Schock und ist vernehmungsunfähig. Die Polizei sollte einen Notarzt holen, der einen die nächsten 48 Stunden betreut. Danach erhalten sie alle Auskünfte von einem Anwalt. 1
Gatopardo Posted June 27, 2015 at 03:58 PM Posted June 27, 2015 at 03:58 PM Wenn es wirklich um begründete Notwehr geht,dann sind auch die zwangsläufig zu erwartenden Probleme eher zweitrangig. Ich hatte mal einen alten, lebenserfahrenen Ausbilder (RIP) der sagte zu dem Thema:Jungs, wenn es darauf ankommt, dann lieber vor dem Richter stehen - als vor dem Pfarrer liegen !Dem ist, so denke ich, wirklich nichts hinzuzufügen ! GP 1
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