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Amoklauf in Franken, Täter schießt aus Auto mehrere Tote


Medizinmann

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Ich muss leider sagen, dass die Herleitung und Begründung des Gerichts fehlerfrei ist-auch wenn man das nicht mag.

Ich gehe einmal davon aus, daß du alles von mir gesagte gelesen und nur diesen Punkt herausgegriffen hast.

Ich mache mir u. a. Gedanken um diese Aussage:

>Die Erlaubnis zum dauerhaften Besitz ergeht durch die Eintragung der Waffe in die Waffenbesitzkarte. Darüber hinaus setzt die Eintragung einen Antrag voraus. Mithin gilt die Erlaubnis zum Erwerb und vorübergehenden Besitz durch die Gelbe Waffenbesitzkarte für zwei Wochen. Erst auf einen Antrag hin ist sodann von der zuständigen Behörde zu prüfen, ob eine Erlaubnis zum dauerhaften Besitz einer Waffe erteilt wird.

Diese vom Gesetz vorgesehene Zweistufigkeit des Erlaubnisverfahrens vom Erwerb bis zum dauerhaften Besitz spricht für eine Befugnis der Behörde zur Prüfung des Vorliegens eines Bedürfnisses im Rahmen des Eintragungsverfahrens<

Damit könnte die Gelbe de facto zu einer Grünen werden. Bislang habe ich bei einer Eintragung in die Gelbe noch keinen Antrag stellen müssen. Bislang konnte man kaufen und eintragen lassen. Nach diesem Urteil gehe ich das Risiko ein, eine Waffe zu kaufen und der SB sagt dann plötzlich "Njet" - und dann? Glaubst du, der Händler nimmt die Waffe zurück? Glaubst du, ein e-gun-Kauf könnte rückabgewickelt werden?

 

Das Bedürfnisprinzip wird uns immer mehr auf die Füße fallen und wird immer mehr als Hebel genommen, um den Erwerb weiter zu erschweren - letztendlich auch durch Sportschützen, die die Gelbe als "Habenwollen-Erlaubnis" betrachten und sie als Rote mißbrauchen.

 

Ach ja, dieser Punkt fand auch noch meine Beachtung:

>Bei Aufhebung des Bedürfnisprinzips im Rahmen des § 14 Abs. 4 WaffG im Sinne einer unbegrenzten Anzahl von einzutragenden Waffen würde sich die Zahl der Schusswaffen, die aus legalem in illegalen Besitz übergehen können, erhöhen; dies wäre aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht hinnehmbar.<

Aber zentrale Lagerung fordern? Der Urteilsspruch wäre ein gutes Argument dagegen.

Mir zeigt er auf, daß hier wieder ein konstruierte Angst in eine "Rechtsnorm" gegossen wird und eine Tür nach der anderen zugenagelt wird. Welcher Prozentsatz wird denn (abzüglich der Behördenwaffen) von einer legalen zur illegalen Waffe? Besteht dort dringender Handlungsbedarf?

Edited by Der Reservist
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Bislang habe ich bei einer Eintragung in die Gelbe noch keinen Antrag stellen müssen. Bislang konnte man kaufen und eintragen lassen. Nach diesem Urteil gehe ich das Risiko ein, eine Waffe zu kaufen und der SB sagt dann plötzlich "Njet" - und dann?

 

Das Vorlegen der Karte und der Hinweis: "Bitte eintragen." ist der Antrag auf Eintragung einer Schusswaffe. Manche Behörden machen das sogar nur dann, wenn Du denen ihr ausgefülltes Formblatt vorlegst.

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Das Vorlegen der Karte und der Hinweis: "Bitte eintragen." ist der Antrag auf Eintragung einer Schusswaffe. Manche Behörden machen das sogar nur dann, wenn Du denen ihr ausgefülltes Formblatt vorlegst.

Dieses FB landet dann in Deiner Akte zusammen mit einer Kopie der ausgefüllten WBK. So war es bei mir und das Ganze dauerte gerade 20 Minuten, aber auch nur, weil meine SB Probleme mit dem Blechdeppen und dem angeschlossenen Drucker hatte.

Grüße

Gunfire

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Lieber Reservist,

die gelbe WBK ist für mich die haben wollen Karte. Und dagegen ist auch NICHTS einzuwenden. Oder wollen wir demnächst alle den Sieg bei 2 Bezirksmeisterschaften pro Waffe und Jahr nachweisen, damit wir sie behalten dürfen. Wenn ich sowas von Sportfunktionären höre platzt mir der Arsch. Blos ja kein Interesse an Waffen aufkommen lassen, die man nur aus Spaß 2 bis 3 Mal im Jahr schießt. Am besten geben alle Leute, die nicht im Schießanzug und mit Schießschuhen und Schießbrille mit mindestens drei Blenden und Klappen, auf der Schießbahn erscheinen direkt wieder alle Waffen ab, weil die ja eh nur die gelbe WBK MIßBRAUCHEN. Also wo sind wir den hier, ist das etwa der Grünen Debatierklub? Für mich gilt immer noch das, was hinten auf der gelben WBK draufsteht.

 

Edited by Antonius Recker
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Lieber Reservist,

die gelbe WBK ist für mich die haben wollen Karte. Und dagegen ist auch NICHTS einzuwenden. Oder wollen wir demnächst alle den Sieg bei 2 Bezirksmeisterschaften pro Waffe und Jahr nachweisen, damit wir sie behalten dürfen. Wenn ich sowas von Sportfunktionären höre platzt mir der Arsch. Blos ja kein Interesse an Waffen aufkommen lassen, die man nur aus Spaß 2 bis 3 Mal im Jahr schießt. Am besten geben alle Leute, die nicht im Schießanzug und mit Schießschuhen und Schießbrille mit mindestens drei Blenden und Klappen, auf der Schießbahn erscheinen direkt wieder alle Waffen ab, weil die ja eh nur die gelbe WBK MIßBRAUCHEN. Also wo sind wir den hier, ist das etwa der Grünen Debatierklub? Für mich gilt immer noch das, was hinten auf der gelben WBK draufsteht.

 

Lieber Antonius,

Die Gelbe ist die Sportschützen-WBK und die "Habenwollen" ist meist mit Rot verknüpft. Ich empfehle, meinen diesbezüglichen Beitrag noch einmal zu lesen. Bei 142 Waffen kommst du mit 2 - 3 x pro Jahr nicht hin. Ist auch letztendlich egal.  Hier hat ein "Habenwollen-Sportschütze" einen "Präzedenzfall" geschaffen (um es vielleicht etwas deutlicher zu formulieren). Das Amt hat eine entsprechende Bremse mit aus meiner Sicht für uns gefährliche Begründungen gezogen. Mein Hinweis, daß dies für die Gelbe weitreichende Konsequenzen haben könnte wird anscheinend nur von mir befürchtet.

Ich habe hier nicht zum ersten mal gesagt, daß das Bedürfnisprinzip in die Tonne getreten gehört. Und meinetwegen kannst du (oder irgendjemand) mit einer ganzen LKW-Ladung voller Waffen zum Schießen fahren. Hier geht es einfach darum, daß die Gelbe ausgereizt oder - wie in diesem Fall - für die Behörde überreizt wurde. Und auf Grund dessen wurde eine Urteilsbegründung erstellt, die vielleicht formal richtig sein mag, die aber durchaus Auswirkungen haben könnte, wenn es um politische Entscheidungen geht. Vielleicht liest du dir auch noch einmal die Urteilsbegründung genau durch bevor du hier einen auf "dicke Hose" machst (ich bin übrigens kein Sportfunktionär und schieße in meinem Alter "nur noch zum Spaß"). Mir den Vorwurf "Bloß kein Interesse an Waffen aufkommen lassen" zu machen, ist der absurdeste Vorwurf, der mir je gemacht wwurde - abgesehen davon interessiert es mich herzlich wenig, ob dir der Arsch platzt, weil dir eine Meinung nicht gefällt oder du den Sinn nicht verstanden hast.

P.S. Ich hab noch einmal auf meine Gelben geschaut: Die eine WBK enthält auf der Rückseite Vermerke über den Austritt und die Aufbewahrung; die andere enthält den Zusatz daß ich Repetierer usw. erwerben darf und auf der Vorderseite steht "Waffenbesitzkarte für Sportschützen". Also sagt die WBK nichts darüber aus Wieviel ich kaufen kann, das Gesetz sehr wohl. Dieses Gesetz hat nun eine Behörde zu ungunsten eines Sportschützen ausgelegt - und noch einmal: dies mit Begründungen, die für uns nicht unbedingt folgenlos bleiben werden, da die Grünen solche Urteile mit Sicherheit  und vor allem mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen werden.

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Jeder Antrag kann abgelehnt werden, das haben Anträge so an sich. Wenn der Antrag hier nicht abgelehnt worden wäre, hätte der Typ zwei Waffen mehr auf der Gelben stehen.

Richtig - jeder Antrag kann abgelehnt werden - das war aber nicht meine Frage. Abgesehen davon ist der Antrag bei der Gelben "einmalig zwecks Ausstellung" zu stellen, dann kann ich erwerben, wenn mir was passendes über den Weg läuft.

Mein Frage war (anders formuliert): Was mache ich mit der bereits gekauften (und bezahlten) Waffe, wenn der "Antrag auf Eintragung" abgelehnt wird und der Händler sie nicht wieder zurücknimmt?  Lasse ich sie dann gleich beim Ordnungsamt zwecks Vernichtung?

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Richtig - jeder Antrag kann abgelehnt werden - das war aber nicht meine Frage. Abgesehen davon ist der Antrag bei der Gelben "einmalig zwecks Ausstellung" zu stellen, dann kann ich erwerben, wenn mir was passendes über den Weg läuft.

Mein Frage war (anders formuliert): Was mache ich mit der bereits gekauften (und bezahlten) Waffe, wenn der "Antrag auf Eintragung" abgelehnt wird und der Händler sie nicht wieder zurücknimmt?  Lasse ich sie dann gleich beim Ordnungsamt zwecks Vernichtung?

Dann mein Lieber hast Du Dir etwas gekauft, was nicht durch die genehmigten Sportordnungen des BVA gelistet war, Dies hättest Du und der zumindest gewerbliche Verkäufer wissen müssen. Etwas anderes kommt nicht in Betracht. Im übrigen wollte meine Behörde schon " Anno Dunemals"  bei der beantragten Dritten "Gelben" z.Z. der E-Lader wissen, ob ich die überhaupt alle benötigen würde... PDT_Armataz_02_23 

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Dann mein Lieber hast Du Dir etwas gekauft, was nicht durch die genehmigten Sportordnungen des BVA gelistet war, Dies hättest Du und der zumindest gewerbliche Verkäufer wissen müssen. Etwas anderes kommt nicht in Betracht. Im übrigen wollte meine Behörde schon " Anno Dunemals"  bei der beantragten Dritten "Gelben" z.Z. der E-Lader wissen, ob ich die überhaupt alle benötigen würde... PDT_Armataz_02_23 

Ich gehe einmal davon aus, daß der Besitzer der 142 Waffen sich an die BVA-gelisteten Sch... sSpO gehalten hat.

Stelle ich die Frage noch einmal und noch einmal anders: Was macht jetzt der Käufer, der gern 144 Waffen hätte, mit seinen erworbenen und nicht eingetragenen Waffen, wenn die Rücknahme durch den Händler verweigert wird?

 

Abgsehen davon, geht es mir hauptsächlich um bestimmte Formulierungen

Edited by Der Reservist
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Ich habe hier nicht zum ersten mal gesagt, daß das Bedürfnisprinzip in die Tonne getreten gehört. Und meinetwegen kannst du (oder irgendjemand) mit einer ganzen LKW-Ladung voller Waffen zum Schießen fahren. Hier geht es einfach darum, daß die Gelbe ausgereizt oder - wie in diesem Fall - für die Behörde überreizt wurde. Und auf Grund dessen wurde eine Urteilsbegründung erstellt, die vielleicht formal richtig sein mag, die aber durchaus Auswirkungen haben könnte, wenn es um politische Entscheidungen geht. Vielleicht liest du dir auch noch einmal die Urteilsbegründung genau durch bevor du hier einen auf "dicke Hose" machst (ich bin übrigens kein Sportfunktionär und schieße in meinem Alter "nur noch zum Spaß"). Mir den Vorwurf "Bloß kein Interesse an Waffen aufkommen lassen" zu machen, ist der absurdeste Vorwurf, der mir je gemacht wwurde - abgesehen davon interessiert es mich herzlich wenig, ob dir der Arsch platzt, weil dir eine Meinung nicht gefällt oder du den Sinn nicht verstanden hast.

 Ich muß Dir zum Teil recht geben, ich habe einen Teil Deiner Äußerungen mißverstanden, und stimme in so weit zu, daß diese Urteil ein großes Problem darstellt. Das ändert aber nicht meine Aussage, nur daß sie Dich nicht mehr so unmiitelbar betrifft. Ich entscheide immer noch selber, wie viele Waffen ich brauche um eine Disziplin zu schießen. Und wenn es halt 146 sind, weil ich jeden 3. Tag im Jahr eine andere brauche, hat sich weder das Gericht oder jemand anders darüber zu beschweren. Das ist in der Tat recht weit hergeholt und wird auch in der Realität schwer zu begründen sein, aber gerade wir sollten da den Gegnern keine Vorlage geben, in dem wir darüber fabulieren, ob Irgendjemand eine Waffe nun braucht oder nicht. Wenn man selbst das Bedürfnisprinzip schon für absoluten Blödsinn hält (incl. der 2/6 Regelung), darf man dafür schon gar keine Munition liefern. Leider besteht dieses Prinzip und wir müssen uns auch daran halten, wir sollten aber auf allen legal möglichen Wegen dagegen vorgehen und nicht wieder mal mit vorauseilendem Gehorsam für die Zementierung eines bescheuerten Status Quo sorgen.

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Ich gehe einmal davon aus, daß der Besitzer der 142 Waffen sich an die BVA-gelisteten Sch... sSpO gehalten hat.

:D

Stelle ich die Frage noch einmal und noch einmal anders: Was macht jetzt der Käufer, der gern 144 Waffen hätte, mit seinen erworbenen und nicht eingetragenen Waffen, wenn die Rücknahme durch den Händler verweigert wird?

Er stellt sie bei E-Gun zu einem sehr günstigen Sofortkauf ein.

Abgsehen davon, geht es mir hauptsächlich um bestimmte Formulierungen

Diese sind im Juristendeutsch abgefasst.

So what? Der politische Wille aus ALLEN Ecken ist: So wenig als möglich, das dürfte jedem klar sein. Wenn diese  "Knallchote " meint >100 auf Gelbe SSpoWBK  zu erwerben erweist er hier einen Bärendienst, dazu ist diese nicht gedacht.Er soll eine Rote WBK beantragen.Im übrigen wundert es mich, das die dem nicht schon vorher einen Riegel vorgeschoben haben, aber vielleicht ist der Sachbearbeiter der Behörde mit Ihm in die Grundschule gegangen...PDT_Armataz_02_23

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Medienberichte dementiert: Amokläufer von Leutershausen kein Satanist

Medienberichte, nach denen der mutmaßliche Amokläufer von Leutershausen Kontakte zu Satanisten hatte, haben sich nicht bestätigt. Allerdings soll er der Keltisch-Druidischen Glaubensgemeinschaft nahegestanden haben.

 http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/amoklauf-leutershausen-arbeitsplatz-100.html

 

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Richtig - jeder Antrag kann abgelehnt werden - das war aber nicht meine Frage. Abgesehen davon ist der Antrag bei der Gelben "einmalig zwecks Ausstellung" zu stellen, dann kann ich erwerben, wenn mir was passendes über den Weg läuft.

Und genau das ist Dein Irrglaube. Wenn Du die WBK zur Eintragung vorlegst, ist dies ein Antrag auf Eintragung einer Schusswaffe. Und diesen Antrag kann die Behörde hinterfragen (so wie zuerst im obigen Fall) und auch ablehnen (so wie danach im obigen Fall). Wird der Antrag genehmigt (durch Eintrag der Waffe), wirst Du zudem noch mit einer Gebührenrechnung belohnt.

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Und genau das ist Dein Irrglaube. Wenn Du die WBK zur Eintragung vorlegst, ist dies ein Antrag auf Eintragung einer Schusswaffe. Und diesen Antrag kann die Behörde hinterfragen (so wie zuerst im obigen Fall) und auch ablehnen (so wie danach im obigen Fall). Wird der Antrag genehmigt (durch Eintrag der Waffe), wirst Du zudem noch mit einer Gebührenrechnung belohnt.

De facto stimme ich dir ja zu, aber.......

wenn ich immer damit rechnen muß, daß die Behörde meinen "Antrag" ablehnt, wäre es ja sinnvoll, vor einem Kauf mit der Behörde Rücksprache zu halten bzw. schriftlich zu beantragen. Was unterscheidet die Gelbe dann wesentlich von der Grünen? Ich kann dann nämlich mit der Gelben (2/6 einmal außen vor) keinen "Einkaufsbummel" machen (wie hier schon sinngemäß gepostet wurde).

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De facto stimme ich dir ja zu, aber.......

wenn ich immer damit rechnen muß, daß die Behörde meinen "Antrag" ablehnt, wäre es ja sinnvoll, vor einem Kauf mit der Behörde Rücksprache zu halten bzw. schriftlich zu beantragen. Was unterscheidet die Gelbe dann wesentlich von der Grünen? Ich kann dann nämlich mit der Gelben (2/6 einmal außen vor) keinen "Einkaufsbummel" machen (wie hier schon sinngemäß gepostet wurde).

Kanns Du ja auch nicht.Rechtlich dürfte imho nichts dagegen sprechen, wenn Du Dir für ALLE in den genehmigten SSPo dargelegten Disziplinen die Waffen zulegst welche auf Gelb gehen.Wenn Du dann auch noch dies aktiv betreibs, sollte auch die baugleiche Ersatzwaffe gehen, falls Dein Erstbesitz mal streikt. Zeitlich sollte das ein Rentner hinbekommen....PDT_Armataz_02_23

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Der Rentner wird demnächst anfangen, seine Waffen zu verkaufen, damit er noch mehr Zeit hat.

Der "Neuopa" & irgendwann Rentner denk ebenfalls über eine Bestandsverkleinerung nach...

Aber da wir alle aneinander vorbeireden, hör ich mal auf.

Wir reden nicht aneinander vorbei,das meinst Du nur.

Grüße in den Norden aus dem schwülen Südwesten.

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Amoklauf von Leutershausen: Anwalt des mutmaßlichen Täters äußert sich

Der Pflichtverteidiger des mutmaßlichen Amokschützen von Leutershausen hat sich zum geistigen Zustand seines Mandanten geäußert. Der Mann scheint in seiner eigenen Gedankenwelt zu leben, sagte der Anwalt dem Bayerischen Rundfunk.

 http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/anwalt-amoklaeufer-leuthershausen-100.html

 

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