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REVOLVER, SCHALLDÄMPFER, SCHARFE MUNITION - Wegen irrer Waffensammlung: Prozess gegen Kölner Rentner-Ehepaar


Jägermeister

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„Wie Auftragskiller sehen Sie nicht gerade aus“, sagte die Staatsanwältin im Saal 246 des Amtsgerichts. 

In der Tat: Wer hätte vermutet, dass das Rentnerpaar Yüksel (81) und Siglinde K. (78, Namen geändert) zu Hause zwei Revolver, Schalldämpfer, scharfe Munition und Springmesser aufbewahrt hatte? Genau deswegen standen sie vor Gericht: Verstoß gegen das Waffengesetz!

 http://www.express.de/koeln/revolver--schalldaempfer--scharfe-munition-wegen-irrer-waffensammlung--prozess-gegen-koelner-rentner-ehepaar,2856,31176860.html

 

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Sollten etwa auch bei einer Staatsanwältin geringe Spuren von Intelligenz, Menschenkenntnis und gesundem Menschenverstand unerwartet aufblitzen können ?

Edited by George
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Schön, dass auch hier wieder liebgewonnene Vorurteile schnellstens verfügbar sind.

 

Nun - - manchmal.... nur manchmal - - entsteht so ein "Vorurteil" auch durch Lebenserfahrung. Wer die Hooooochzeit solcher Messer mitgemacht hat, hat gesehen, daß solche Trends gern von Jugendlichen aufgegriffen wurden und besonders von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (ja, auch die gab es damals schon). Es war einfach "cool", so ein Springmesser oder ähnliches zu haben (der Trend setzte sich fort bis zu den Butterflymessern). Man spielte damit und gab damit - wenn es gute und teure und vor allem "große" Messer waren - auch eine gewaltige Stange an; es war allerdings auch noch etwas mehr Scheu vorhanden, sie in das Gegenüber zu versenken.

Der Trend ist geblieben, die Scheu leider unterwegs verloren gegangen.

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Ja gab es früher, so in den 70er Jahren. Die Befristung wurde aber flächendeckend zurückgenommen und gilt IMHO nicht mehr, auch wenn sie noch auf dem Dokument steht.

Ja, als man die frei erhältlichen Waffen anmelden lassen wollte. Diese WBK´n waren befristet - hatte aber den "Erfolg", daß zuwenig Leute ihre Waffen angemeldet haben. Als diese Befristung aufgehoben wurden, "sprudelten" die Anmeldung - leider.

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Ich kenne das nur vom Hörensagen. Zu der Zeit lebte ich auf der anderen Seite des Zauns. Heute zwar immer noch, selbiger ist aber weg.

Auf Seite 8 der Broschüre  (auf unserer Homepage  zu finden) >Von der "Bürger Wehr" zum Sportschützen<  habe ich das niedergeschrieben. 1972 wurde die Gesetzgebungkompetenz an den Bund übergeben und ein Waffengesetz geschaffen. Darin enthalten war eine Meldepflicht für die vormals frei erwerblichen Waffen. Die dafür auszustellende WBK hatte eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Viele Bürger haben auf die Anmeldung geschissen - es gab ja keine Nachweise. Als 1976 die Befristung aufgehoben wwurde, kam es zu einem Anmeldeboom - es wurde so ca. 3 Mio Waffen angemeldet (und das dürften beileibe nicht alle gewesen sein).

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Auf Seite 8 der Broschüre  (auf unserer Homepage  zu finden) >Von der "Bürger Wehr" zum Sportschützen<  habe ich das niedergeschrieben. 1972 wurde die Gesetzgebungkompetenz an den Bund übergeben und ein Waffengesetz geschaffen. Darin enthalten war eine Meldepflicht für die vormals frei erwerblichen Waffen. Die dafür auszustellende WBK hatte eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Viele Bürger haben auf die Anmeldung geschissen - es gab ja keine Nachweise. Als 1976 die Befristung aufgehoben wwurde, kam es zu einem Anmeldeboom - es wurde so ca. 3 Mio Waffen angemeldet (und das dürften beileibe nicht alle gewesen sein).

Es hatte noch einen anderen Grund. Nach 5 Jahren sollte die WBK verlängert werden, was zum Einen enorme Kosten sowohl beim Besitzer als auch bei den Behörden verursacht hätte. Zum Zweiten hat man erkannt, dass die SB nach den 5 Jahren mehr als genug mit Verlängerungen zu tun hätten. Zum Dritten haben die damals bestehenden Verbände massive Proteste gegen diese Regelung erhoben, so dass dem Gesetzgeber die einfachste Regulierung eingefallen ist. Mit der Novellierung 1976 wurde diese Begrenzung für alle WBK aufgehoben.

Das allerdings haben viele Staatsanwälte und Richter bis heute nicht kapiert, dass das so ist, und es gibt immer wieder falsche Anklagen.

Nachdem also diese Gelddruckmaschine nicht mehr funktioniert hat, wurden die Waffen angemeldet. Wenn man allerdings damals schon gewusst hätte, was für Knallköpfe heute die Gesetze verhunzen, hätte man auf das Anmelden ganz sicher verzichtet.

Grüße

Gunfire

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Ja gab es früher, so in den 70er Jahren. Die Befristung wurde aber flächendeckend zurückgenommen und gilt IMHO nicht mehr, auch wenn sie noch auf dem Dokument steht.

Was so nicht ganz richtig ist. Wenn das Dokument so ausgestellt wurde, dann ist es auch so gültig. In der damaligen Zeit, noch gut bis Anfang der Achziger, gab es in der grünen WBK noch nicht die Spalte für den Mun Erwerb (Erlaunis durch Eintrag des kleinen Dienstsigels). Hier wurde dann ein MES auf der Rückseite der WBK eingetragen, gültig 5 Jahre. Nach der nächsten Reform Mitte der 80 hat man diesen Unfug reformiert, also unbefristete Laufzeit der WBK und wenn der Mun-Erwerb mit beantragt wurde, auch dafür unbefristete Erlaubnis, eben mit der nun neuen Spalte auf der Vorderseite der WBK. Wenn der Bürger diese Befristung nicht mittels amtlicher Eintragung hat korrigieren lassen, dann ist das Dokument als solches Gültig. Mit der damaligen Reform konnte man diese Einträge aber sofort und ohne irgendwelche Anträge, etc. durch die zuständige Waffenrechtsbehörde "korrigieren" lassen. Da wurde dann der Zusatz "befristet" mit ungültig und kleinem Dienstsiegel sozusagen ausgetragen.

Gruß

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War bei den Gesprächen zu der damaligen Gesetzesänderung nie Thema, auch danach wurde vehement bestritten seitens der Machthaber, dass das Gesetzgebers Wille ist.

Ein hier aktives Forenmitglied klagte dagegen imho sogar erfolgreich, trotzdessen wurde ich in den mir vorher problemlos gewährten Rechten beschnitten.

Edited by Jägermeister
Steve Jobs Schlechtschreibkorrektur kann mich mal!
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Warum gilt für meine alte Gelbe dann 2/6?

Lass es mich mal anders formulieren. Die Novelle welche auch die Änderung der zuständigen Verwaltungsverordnung zur Folge hatte, gibt Dir vom Grundsatz natürlich Recht die WBK oder der damalige mit erteilte MES sind grundsätzlich unbefristet gültig (wenn sich an den Voraussetzungen nichts geändert hat). Nur auf dem Dokument steht es nicht und wenn Du damit z.B. Mun erwerben willst, wird der Händler Dir sagen, dass Dein MES abgelaufen ist. Diese Änderung in "Unbefristet" und damit die verwaltungsrechtliche Umsetzung auf dem Dokument erfolgt eben durch den Zusatz "Unbefristet". Die betroffene Karte wurde zu einer Zeit ausgestellt wo das Verwaltungsrecht so war. Das das nun anders ist, ist auf dem nicht abgeänderten Dokument nicht erkennbar. Im übrigen kann es ja durchaus sein, dass Du trotz der Novellierung gar keinen Anspruch mehr auf Mun-Erwerb hättest (z.B. Austritt aus dem Verein, Erb-Waffe, es gibt da mehrere Möglichkeiten). Diese 2/6 Regelung für die "alte Gelbe" ist "eigentlich" nicht in rechtlich wirksam. Da gibt es ja mittlerweile auch Musterklagen. Wenn Deine Erlaubnisbehörde das aber anders sieht, dann bliebe in letzter Konsequenz eben nur der Rechtsweg.

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