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Keine Durchsuchungen mehr wegen „Gefahr im Verzug“.


George

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Und vor allem Anderen erstmal für legale Waffenbesitzer. Dann darf die Behörde nämlich wieder draußen bleiben und muß sich wegen der anlaßlosen Kontrollen auch weniger Personalprobleme machen.

Hach, ich träum ja immer noch davon, einen der vielen verbliebenen Bunker als Wohnort zu benutzen,

Getreu dem Motto " Bei mir klingelt auch das SEK und bittet höflich um Einlass"   ;-)

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@ Johann:  Es gibt keinen ! Bei anlaßlosen Kontrollen kann es keine „Gefahr in Verzug“ geben. Das ergibt sich schon aus der Definition von „Gefahr in Verzug“.

Die diesbezügliche Verfahrensweise ist mir neu, erst Dursuchungsantrag stellen und DANN auf „Gefahr in Verzug“ plädieren ? Dazu müsste man mal die 3 in Rede stehenden Einzelfälle lesen ob derer die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig war.

Der Klassiker ist bei „Gefahr in Verzug“ ( zumindest bei mir ) eher das Fahrzeug mit noch warmen Motor und einem kapitalen Unfallschaden vor der Haustür und die über den Haufen gekarrte Radfahrerin im Krankenhaus. Oder aber der in seine Wohnung flüchtende Dieb/Einbrecher nach Hatz mit der Polizei.

Wenn dann kein Bereitschaftsrichter da ist – dann ist nun mal „Gefahr in Verzug“ gegeben. Aber Antrag stellen und weil der Richter nicht entscheidet später auf diese Schiene ausweichen ? Das geht nicht gut.

 

Gruß

DeSüWe

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@ Johann:  Es gibt keinen ! Bei anlaßlosen Kontrollen kann es keine „Gefahr in Verzug“ geben. Das ergibt sich schon aus der Definition von „Gefahr in Verzug“.

Der Klassiker ist bei „Gefahr in Verzug“ ( zumindest bei mir ) eher das Fahrzeug mit noch warmen Motor und einem kapitalen Unfallschaden vor der Haustür und die über den Haufen gekarrte Radfahrerin im Krankenhaus. Oder aber der in seine Wohnung flüchtende Dieb/Einbrecher nach Hatz mit der Polizei.

Welche Gefahr ist da im Verzug, das man keinen Scheriff vor die Tür setzen kann und auf einen Beschluss wartet?

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Zum Bsp.  der von mir erwähnte Klassiker – der flüchtige Unfallfahrer ist nüchtern bis der Beschluß eintrifft. Beweiserhebliche Umstände und Spuren werden vernichtet.

Obwohl hierzu eigentlich verpflichtet, existiert nicht überall ein richterliches Bereitschaftssystem welches eine Erreichbarkeit eines Richters rund um die Uhr gewährleistet. Wenn man keinen Richter erreicht, muss der Staatsanwalt beschließen.

Wenn aber ein Richter da ist, der aber nicht entscheidet – das ist dann eine ganz andere Sache. Schließlich werde ich ja nicht nach „Erfolg“ bezahlt.

 

DeSüWe

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Zum Bsp.  der von mir erwähnte Klassiker – der flüchtige Unfallfahrer ist nüchtern bis der Beschluß eintrifft. Beweiserhebliche Umstände und Spuren werden vernichtet.

Obwohl hierzu eigentlich verpflichtet, existiert nicht überall ein richterliches Bereitschaftssystem welches eine Erreichbarkeit eines Richters rund um die Uhr gewährleistet. Wenn man keinen Richter erreicht, muss der Staatsanwalt beschließen.

Wenn aber ein Richter da ist, der aber nicht entscheidet – das ist dann eine ganz andere Sache. Schließlich werde ich ja nicht nach „Erfolg“ bezahlt.

 

DeSüWe

Dazu liegen auch schon abschliessende Entscheidungen vor. Es ist der Job der Richter, ihren Job zu machen, und nur weil einer dazu keine Lusrt hat, darf das Recht nicht gebeugt werden.

Es ist tatsächlich Usus geworden, dieses Recht  in reichlichem Masse zu beugen, bis herunter zur Blutprobe ohne Richterbeschluss, und das wird (mittlerweise) ebenso regelmässig, wenn der betreffende sich korrekt wehrt, gründlich abgeklatscht.

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Dazu liegen auch schon abschliessende Entscheidungen vor. Es ist der Job der Richter, ihren Job zu machen, und nur weil einer dazu keine Lusrt hat, darf das Recht nicht gebeugt werden.

Es ist tatsächlich Usus geworden, dieses Recht  in reichlichem Masse zu beugen, bis herunter zur Blutprobe ohne Richterbeschluss, und das wird (mittlerweise) ebenso regelmässig, wenn der betreffende sich korrekt wehrt, gründlich abgeklatscht.

Nichts gegen deine sinnfreie Meinung - Belege für solche Behauptungen!!!! Wo?? Heute Google kaputt?

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Wie vermutet, die Überschrift des Threads ist irreführend. Es wird weiterhin Durchsuchungen wegen „ Gefahr im Verzug“ geben. Ein Ende bereitet wurde lediglich der Unsitte diesen Begriff auszudehnen und zwar über ein Maß hinaus wie es einem Rechtsstaat nicht würdig ist.

Daher wie gehabt: ist kein Richter da – Gefahr im Verzug

Ist ein Richter erreicht: der Richter entscheidet – und zwar ohne wenn und aber.

DeSüWe

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Daher wie gehabt: ist kein Richter da – Gefahr im Verzug

Ist ein Richter erreicht: der Richter entscheidet – und zwar ohne wenn und aber.

Ich will nicht ausschliessen, das dur für den Usus der Praxis Recht hast, oder besser: Natürlich hast du Recht.

Der Beschluss des Gerichts hat da aber klare Vorgaben entgegengehalten. (dir ignoriert werden)

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