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Verwaltungsvorschriften: Am 10.8. doch nicht im Kabinett!


rugerclub

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http://www.dwj.de/aktuell/nachrichten.php?id_nachrichten=358

Es ist etwas im Busch in Sachen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz: Während am 4. August die gerne zitierten "gut unterrichteten Kreise" noch berichten, dass ein Entwurf des Bundesinnenministerium zu den Verwaltungsvorschriften am 10. August im Bundeskabinett behandelt werde, teilt das BMI dem DWJ am 5. August mit, dass das nicht der Fall sei. Auf die Frage, ob die Verwaltungsvorschriften vorher auf der Tagesordnung für den 10. August gestanden hätten, erhielt das DWJ die Antwort: "Ich will das nicht ausschließen."

Auf die Frage, ob sie denn in einer weiteren Kabinettssitzung noch vor den wahrscheinlichen Wahlen im September behandelt würden, kam die Antwort: "Darüber wird noch zu verhandeln sein."

Man übt sich also in Vernebelungstaktik. Doch das allein lässt schon den Schluss zu, dass die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz noch vor der erwarteten Wahl durch das Bundeskabinett verabschiedet werden sollen - und das möglichst still und leise. Und das wiederum wäre eigentlich kein gutes Zeichen - es sei denn, die betroffenen Verbände sollen noch einmal gehört werden.

Aufmerksames Abwarten ist gefragt ....

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...Oder doch den eigenen MdB mal animpfen ?

Das solltet Ihr auf jeden Fall machen.

Ich vermute aber, dass mit der aufkommenden Wahl jegliche Dinge die zu mehr politischen Gerangel fuehren auf naechstes Jahr verschoben werden.

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  • 6 months later...

Sorry das ich diesen alten Thread wieder aufrolle, aber weiss zufällig, (diese Verwaltungsvorschriften die ja schon längst überfällig sind) wann denn nun diese definitiv kommen? :? Wieso geht denn das so lange? Wird denn immer noch daran gebastelt? Kommen diese noch dieses Jahr oder nicht? Es wäre gut wenn diese Verwaltungsvorschriften Waffengesetz für den deutschen Waffenbesitzer bald kommen, damit endlich keine Unsicherheiten (Recht, erlaubt oder verboten usw.) mehr bestehen . Ich habe so das dumpfe ungute Gefühl es wird an den Verwaltungsvorschriften noch zu Ungunsten der deutschen Waffenbesitzer gebastelt und Aerger könnte bald in's Haus stehen. Man müsste mal an höchster Stelle reklamieren, damit man mal ein wenig Dampf unter die Amtsschimmel die für die VWV verantwortlich sind kommt. :twisted:

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Verwaltungsvorschriften sind im deutschen Recht erstmal nur ein Haufen bedrucktes Papier.

Dieses Papier hat keine Gesetzes- oder Verordnungswirkung.

Es ist lediglich eine Art "Bedienungsanleitung" zum Waffengesetz und der AWaffV.

Jeder, dem diese rein behördeninternen Regelungen nicht passen, kann dagegen vor den Gerichten klagen.

VwV binden nur die Behörden in ihrem Verwaltungshandeln, NICHT jedoch die Richter!

GRUß

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