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61-Jähriger besitzt unerlaubt Waffen


Jägermeister

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Im Rahmen anderweitiger Ermittlungen wurde bekannt, dass in Syrgenstein ein 61-Jähriger ein KK-Gewehr und einen Flobert in Besitz hat, obwohl er hierfür keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.

Es stellte sich heraus, dass er die beiden Waffen von seiner Mutter zur Aufbewahrung erhalten hatte, die hierfür eine Waffenbesitzkarte vorweisen konnte.

 http://www.swp.de/heidenheim/lokales/polizeibericht/61-Jaehriger-besitzt-unerlaubt-Waffen;art1180840,3337811

 

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"Es stellte sich heraus, dass er die beiden Waffen von seiner Mutter zur Aufbewahrung erhalten hatte, die hierfür eine Waffenbesitzkarte vorweisen konnte."

Die entscheidenden Wörtchen dürften "vorweisen konnte" (Vergangenheit) sein! Denn zukünftig wird es "nicht mehr vorweisen kann" heissen!

Das ist leider die Konsequenz aus unserem verpfuschten (W)affG, dass alte Waffenbesitzer, die eigentlich nur sorgsam handeln wollen und nur nicht mehr über die aktuellen Fallstricke informiert sind (84 Jahre alte Besitzerin) mit aller Härte verfolgt und höchstmöglich bestraft werden. Ist ja auch einfacher als den wirklich bösen Buben ihre illegalen Knarren abzunehmen. Und in der Statistik sind beide Fälle nachher gleichberechtigt ohne Unterscheidungsmöglichkeit aufgeführt.

 

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Solange die nur an der Uni vorbei laufen und nicht reingehen, wird das leider nicht besser.

Glaube ich nicht. das Studium ist hart , ich glaube sogar: Indoktrination. Danach ist der gesunde Menschenverstand ala Salomon ausgeschaltet, und es gilt nur noch das geschriebene Wort des Buches ( nicht die Bibel). 

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Ein Verstoß gegen das Waffengesetz bleibt nun einmal nicht folgenlos.

Na dann will ich mal hoffen, das der " Pirat " mal so richtig den Arxxh aufgerissen bekommt, Gleiches Recht für Alle !!

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/piraten-distanzieren-sich-von-dorn_15864181.htm

Wie berichtet, hatte während der jüngsten Stadtratssitzung der Christdemokrat Gerster das Messer bei Dorn entdeckt und dies angesprochen. Der Aufforderung des Oberbürgermeisters, die Waffe bei einem Mitarbeiter abzugeben, kam der „Pirat“ nicht nach. Das Ordungsamt kam später zu dem Schluss, dass es sich bei dem Messer um eine Hieb- und Stoßwaffe handele, die laut Waffengesetz grundsätzlich nicht mitgeführt werden dürfe.

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Die entscheidenden Wörtchen dürften "vorweisen konnte" (Vergangenheit) sein! Denn zukünftig wird es "nicht mehr vorweisen kann" heissen!

Das ist leider die Konsequenz aus unserem verpfuschten (W)affG, dass alte Waffenbesitzer, die eigentlich nur sorgsam handeln wollen und nur nicht mehr über die aktuellen Fallstricke informiert sind (84 Jahre alte Besitzerin) mit aller Härte verfolgt und höchstmöglich bestraft werden. Ist ja auch einfacher als den wirklich bösen Buben ihre illegalen Knarren abzunehmen. Und in der Statistik sind beide Fälle nachher gleichberechtigt ohne Unterscheidungsmöglichkeit aufgeführt.

 

Tja, es ist halt nun mal so, dass die bösen Buben nicht erfreut sind, wenn man ihnen was wegnehmen will und die dumme Angewohnheit haben mehr als gelegentlich zurückzuschießen. Das passiert halt beim rechtstreuen Untertan eher seltener, also ist es für das ausführende Organ sicherer und einfacher den rechtstreuen Untertan zu belästigen, als sich evtl. vom bösen Buben eine Murmel einzufangen.

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Tja, es ist halt nun mal so, dass die bösen Buben nicht erfreut sind, wenn man ihnen was wegnehmen will und die dumme Angewohnheit haben mehr als gelegentlich zurückzuschießen. Das passiert halt beim rechtstreuen Untertan eher seltener, also ist es für das ausführende Organ sicherer und einfacher den rechtstreuen Untertan zu belästigen, als sich evtl. vom bösen Buben eine Murmel einzufangen.

Der "rechtstreue" Untertan hat in diesem Fall aber eine nicht ganz so gesetzeskonforme Waffe bei sich getragen.

 

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