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Sichere Verwahrung und trotzdem sofortiger Zugriff


Jägermeister

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Ich spekuliere jetzt mal nur: diese Tatsache (Schrankklasse I mit seinen Besonderheiten in Bezug auf Lagerung) war dem Richter wohl bekannt, aber man wollte ein (negatives) Zeichen setzen und die LWB mal wieder schikanieren. Das Urteil hätte auch anders lauten können. Aber wie F. Asche in seinem Interview schon sagte, die heutigen Verwaltungsgerichte reagieren maßlos über im Fall von Waffen, nur um jede Waffe aus dem Volk zu bekommen und niemand sage mir hier das dies nicht die Intention hinter der ganzen Hysterie und momentanen Rechtspraxis ist.

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